Ratssitzung

Pressemitteilung Stadtrat

Pressemitteilung

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde Herr Michael Flohr von Stadtbürgermeister Günther Jung per Handschlag als Ratsmitglied verpflichtet.

TOP 1.

Forstangelegenheiten

a) Brennholzpreis 2025

b) Abgabemenge

Forstamtsleiter Prölß gab anhand einer PowerPoint Präsentation einen Überblick über die Laubholz Produktionen der letzten Jahre. Am 14.10.2024 um 17 Uhr soll ein Waldbesuch für den Stadtrat erfolgen.

 

a) Brennholzpreis 2025

Der Brennholzmarkt hat sich im Zuge der Normalisierung der Energieholzmärkte beruhigt.

Das Forstamt Birkenfeld schlägt folgende Preise für die Saison 2024 / 2025 vor:

Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke)

73,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Weichhölzer (Weide, Linde, Erle)

50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Nadelholz

50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Die Preise der Stadt Baumholder sind aktuell wie folgt:

Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke)

70,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Weichhölzer (Weide, Linde, Erle)

60,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Nadelholz

53,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Ein Raummeter (rm) ist 0,7 fm. Der Raummeter ist ein Maß für Holz, mit dem das Volumen von gestapeltem Holz inklusive Hohlräume gemessen wird. Im Gegensatz zum Erntefestmeter werden aber nicht einzelne Baumstämme, sondern das Volumen ganzer Holzstapel inklusive Hohlräume vermessen.

Der Festmeter (Fm) oder Erntefestmeter (Efm) ist ein Maß für das Holz, das nach der Holzernte tatsächlich verkauft werden kann.

(Quelle: www.waldhilfe.de/masseinheiten-fuer-holz)

Der Vorschlag der Verwaltung ist, dass die Preise für Weichhölzer und Nadelhölzer gesenkt werden und der Preis für Laubhartholz unverändert bleibt.

Somit würden sich folgende Preise ergeben:

Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke)

70,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Weichhölzer (Weide, Linde, Erle)

50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Nadelholz

50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Die Brennholzbestellung erfolgt wie im Vorjahr online.

Die Verbandsgemeinde hat seit dem 09.08.2024 den Link zur Brennholzbestellung auf der Homepage veröffentlicht. Ebenso sind die Informationen in der Westricher Rundschau am 14.08.2024 erstmalig veröffentlicht worden; es folgt ein 2-wöchiger Rhythmus. Ebenso wurde ein QR-Code erstellt, sodass die Interessenten direkt auf die Bestellhomepage weitergeleitet werden.

Eine Bestellung ist bis einschließlich Montag, den 30.09.2024 möglich.

Der Vorschlag der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder ergeht an alle verbandsangehörigen Gemeinden der Verbandsgemeinde Baumholder.

Ein einheitlicher Brennholzpreis in der Verbandsgemeinde Baumholder wäre aus folgenden Gründen von Vorteil:

1.) Zusammenarbeit der Gemeinden im Forstzweckverband (Personalstellung, Verteilung der Sachkosten etc.)

2.) Verbandsangehörige Gemeinden der VG Baumholder werden nicht gegenseitig „ausgespielt“

3.) Geringerer Bürokratie-/Verwaltungsaufwand für den Revierleiter, das Forstamt Birkenfeld und die Verbandsgemeinde Baumholder

Beschluss:

Die Stadt Baumholder stimmt für die vorgeschlagenen Brennholzpreise für 2025.

Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke)

70,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Weichhölzer (Weide, Linde, Erle)

50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Nadelholz

50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Abstimmungsergebnis: einstimmig

b.) Abgabemenge

Die Stadt Baumholder hat im letzten Jahr beschlossen die Abgabemenge auf 20 fm pro Haushalt zu begrenzen. Das Forstamt Birkenfeld empfiehlt 20 fm pro Haushalt. Somit kann diese Menge beibehalten werden.

TOP 2.

Annahme von Spenden

Gemäß § 94 Abs. 3 GemO ist über die Annahme folgender Zuwendungen zu entscheiden:

  • Geldzuwendung vom 13.11.2023 in Höhe von 300,00 Euro von der Vereinigten Volksbank Raiffeisenbank eG Simmern zur Förderung des Brauchtums (Weihnachtsmarkt 2023) gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO,
  • Geldzuwendung vom 19.02.2024 in Höhe von 1.500,00 Euro von der Vereinigten Volksbank Raiffeisenbank eG Simmern zur Förderung von Kunst und Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO,
  • Geldzuwendung vom 19.03.2024 in Höhe von 2.000,00 Euro vom Verein zur Förderung sozialer, Kultureller und Sportlichen Einrichtungen im Landkreis Birkenfeld e.V. zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe (Jugendfreizeit) gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO,
  • Geldzuwendung vom 27.03.2024 in Höhe von 500,00 Euro von der Kreissparkasse Birkenfeld zur Förderung der Heimatpflege (Genussmarkt) gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO).

 

Beschluss:

Gemäß § 94 Abs. 3 GemO nimmt die Stadt Baumholder die vorgenannten Geldzuwendungen an.

TOP 3.

Übertragung von Geschäftsbereichen auf die Beigeordneten

Zustimmung des Stadtrates

Nach § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung werden zwei Geschäftsbereiche gebildet, die auf Beigeordnete zu übertragen sind.

Der Stadtbürgermeister bildet die zu übertragenden Geschäftsbereiche und überträgt deren Leitung auf den die Beigeordneten (§ 50 Abs. 4 Satz 2 GemO).

Die Bildung und Übertragung der Geschäftsbereiche bedarf der Zustimmung des Stadtrates (§ 50 Abs. 4 Satz 4 GemO).

Der Umfang der vom Stadtbürgermeister beabsichtigten Geschäftsbereiche wurde während der Sitzung vom Vorsitzenden erläutert.

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt der Übertragung der Geschäftsbereiche zu.

 

TOP 4.

Veranstaltungen 2024/ Sponsoring bzw. Annahme von Werbungskostenzuschüssen

Der Stadtrat hat über die Annahme folgender Geldzuwendungen/Sponsoringzahlungen zu entscheiden:

a) Spanische Nacht 2024

Geldzuwendung in Höhe von 250,00 € vom Heimat- und Kulturkreis Westrich e.V., 55774 Baumholder,

Geldzuwendung in Höhe von 100,00 € von Herrn Giovanni Panciera, 55774 Baumholder,

Geldzuwendung in Höhe von 300,00 € von dem Förderverein Triathlon und Stadtlauf, 55774 Baumholder,

Geldzuwendung in Höhe von 300,00 € vom DLRG Baumholder e.V., 55774 Baumholder.

b) Genussmarkt 2024

Geldzuwendung in Höhe von 500,00 € von der Kreissparkasse Birkenfeld, 55774 Baumholder,

Geldzuwendung in Höhe von 500,00 € von der Vereinigten Volksbank Raiffeisenbank eG., 55469 Simmern.

 

c) Altstadtfest 2024

Geldzuwendung in Höhe von 500,00 € von der Kreissparkasse Birkenfeld, 55773 Idar-Oberstein,

Weitere Geldzuwendung in Höhe von 500,00 € von der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein

Geldzuwendung in Höhe von 1.500,00 € von der Vereinigten Volksbank Raiffeisenbank eG, 55469 Simmern,

Geldzuwendung in Höhe von 250,00 € von der Kirner Privatbrauerei Ph. & C. Andres, 55606 Kirn,

Geldzuwendung in Höhe von 400,00 € von der Bitburger Braugruppe GmbH, 54634 Bitburg,

Geldzuwendung in Höhe von 150,00 € von der Fa. Rech Kranservice, 55774 Baumholder,

Geldzuwendung in Höhe von 1.000,00 € von der Fa. Westrich Reisen GmbH, 55774 Baumholder

Geldzuwendung in Höhe von 200,00 € von Bernd Welsch, 55774 Baumholder,

Geldzuwendung in Höhe von 500,00 € von der Fa. Märker Bau GmbH, 55765 Dienstweiler,

Geldzuwendung in Höhe von 500,00 € von der Fa. The B-Site d. Hetzel, 55774 Baumholder,

Ge4ldzuwendung in Höhe von 500,00 € von der Fa. Schwollener Sprudel, 55767 Schwollen,

Geldzuwendung in Höhe von 800,00 € von der Fa. Karlsberger Brauerei GmbH, 66404 Homburg,

Geldzuwendung in Höhe von 500,00 € von der Fa. Diehl GmbH, 55774 Baumholder,

Geldzuwendung in Höhe von 500,00 € von der Fa. Embacher GmbH & Co.KG, 55774 Baumholder,

Geldzuwendung in Höhe von 100,00 € von Armin Heinz, 55774 Baumholder

Geldzuwendung in Höhe von 1.500,00 € von der OIE Aktiengesellschaft, 55743 Idar-Oberstein,

Geldzuwendung in Höhe von 1.000,00 € von der Fa. Korb GmbH, 55765 Birkenfeld.

d) Sonderausstellung Matchbox

Geldzuwendung in Höhe von 500,00 € von der Kreissparkasse Birkenfeld, 55765 Idar-Oberstein.

Beschluss:

Die Stadt Baumholder nimmt die vorgenannten Zahlungen gemäß § 94 Abs. 3 GemO an.

 

TOP 5.

Vergabe Baumkataster und jährliche Regelkontrolle nach beschränkter Ausschreibung

Zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen im öffentlichen Verkehrsraum bzw. in öffentlichen Bereichen hat die Verwaltung bereits im letzten Jahr eine Abfrage bezüglich der Erstellung eines Baumkatasters mit der Erfassung von Bäumen gemacht.

Nun ist die beschränkte Ausschreibung erfolgt.

Die Stadt Baumholder hat 575 Bäume im öffentlichen Bereich (Stand: Regelkontrolle der Bäume, Frühjahr 2023).

Nach der Ausschreibung vom 25.07.2024 wurde von vier angeschriebenen Bietern lediglich ein Angebot der Fa. Baumpflege & Gartengestaltung Scherer aus Reichenbach vorgelegt.

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt das Angebot der Fa. Scherer aus der beschränkten Ausschreibung anzunehmen und bittet die Verwaltung um Beauftragung der Arbeiten für fünf Jahre.

 

TOP 6.

Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED - Auftragsvergabe

a) Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.04.2023 den Grundsatzbeschluss gefasst, die Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet von konventionellen Leuchten auf LED-Leuchten umzustellen.

Grundlage dieser Entscheidung waren unter anderem die wirtschaftlichen Gesichtspunkte, sowie auch aus Umwelt- und Klimaschutzgründen auf moderne LED-Beleuchtung umzurüsten.
Daraufhin wurde durch die OIE AG Idar-Oberstein, die Eigentümerin der Straßenbeleuchtung innerhalb der Verbandsgemeinde Baumholder ist, ein Angebot für die Stadt Baumholder erstellt.

Die kalkulierten Gesamtkosten belaufen sich für die 601 auszutauschenden Leuchten auf 341.796,05 €. Dazu gewährt die OIE noch einen Preisnachlass von 10%.
Bei einer Modernisierung der Straßenbeleuchtung werden jährlich 173.416 kWh eingespart, was in etwa einer Einsparungssumme von ca. 60.696,- € jährlich entspricht.

Durch die Langlebigkeit der LEDs im Vergleich zu konventionellen Leuchten kommt es zu Einsparungen, das Wartungsintervall kann verlängert werden und im Servicevertrag der OIE wird jede LED-Leuchte ermäßigt abgerechnet.

Weiterhin wurde seitens der Verbandsgemeindeverwaltung ein Antrag auf Gewährung aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, kurz KIPKI, gestellt, welcher mit

 

 

Bescheid vom 07.08.2024 positiv ausgefallen ist.
Für die Stadt Baumholder bedeutet dies eine Fördersumme von 136.039,43 €.
Die Maßnahme muss bis zum 30.06.2026 durchgeführt werden.

b) Diese Zhaga-Schnittstelle ist ein Kommunikationsmodul für die Leuchten Elektronik zur Steuerung und Überwachung per Funk bzw. Cloud.
Die Installation der neuen techn. LED-Leuchten hat einen Bestand von ca. 25 Jahren. Die Zhaga-Schnittstelle würde Stand heute nur vorgesehen, jedoch noch nicht genutzt werden. Sofern sich im Laufe der Zeit Wünsche oder sonstige Anforderungen hinsichtlich möglicher Schaltbarkeiten der einzelnen Leuchten und oder Bewegungsdimmung ergeben, ist das nur mit Hilfe einer solchen Zhaga-Schnittstelle möglich. Eine nachträgliche Nachrüstung ist nicht möglich, da die Sockel für die Schnittstelle direkt im Gehäuse verbaut sind. In dem Fall müsste der ganze Kopf erneut getauscht werden.

Beschluss:

 

  1. Der Stadtrat beschließt die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED mit den Gesamtkosten in Höhe von 341.796,05 abzgl. 10% Rabatt der OIE und abzgl. KIPKI verbleiben 171.577,02 € brutto.
  1. Zusätzlich soll an 395 Leuchten eine Zhaga-Schnittstelle zu einem Aufpreis von insgesamt 19.046,52 € brutto verbaut werden.

TOP 7.

Erste Änderung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Baumholder

Die Stadt Baumholder beabsichtigt auf dem Friedhof anonyme Urnenbestattungen als Reihengrabstätte für die Dauer der Ruhefrist von 25 bzw. 15 Jahren anzubieten.

Grabanlagen oder sonstige bauliche Anlagen (Grabmal, Einfassung, usw.) dürfen auf diesem
Grabfeld nicht errichtet werden. Das Grabfeld wird als Grünfläche angelegt und vom Friedhofsträger gepflegt.

Die Kosten orientieren sich an den Urnenrasengräbern, da der Pflegeaufwand der Grabstätten vergleichbar ist.

Weiterhin wird beabsichtigt in mehrstellige Wahlgrabstätten nun bis zu vier Aschen beisetzen zu können; sofern keine Erdbeisetzung erfolgt ist.


Hierfür ist eine Änderung der Friedhofsatzung sowie der Friedhofsgebührensatzung erforderlich.

Beschluss:

 

  1. Die Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung wird beschlossen.
  1. Die Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung wird beschlossen

 

TOP 8.

Vollzug des § 21 GemHVO

- Zwischenbericht zum 30. Juni 2024

Gemäß § 21 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Gemeinderat während

des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges hinsichtlich der Erreichung der

Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

Die Stadt Baumholder hat einen Doppelhaushalt für die Jahre 2024/2025.

Im Anhang werden die Haushaltsmittel gegenüber den bisherigen Anordnungen dargestellt.

Ebenso wird die Investitionstätigkeit, die jeweils auf Produktebene abgebildet wird, betrachtet.

Des Weiteren werden die noch verfügbaren Haushaltsmittel angezeigt.

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt vom Zwischenbericht 2024 Kenntnis.

 

TOP 9.

Änderung der Hauptsatzung

Mit der Einführung des § 14 EGovernment-Gesetz Rheinland-Pfalz wurden auch ausschließliche elektronische Bekanntmachungen ermöglicht, sofern es sich keine Satzungen oder „sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Zweckverbände und Anstalten im Sinne des § 86a der Gemeindeordnung (vgl. § 14 Abs. 3 EGovGRP)“ sind. Sofern die ausschließliche, elektronische Bekanntmachung in den zulässigen Fällen als weitere Bekanntmachungsform gewählt wird, ist dieses entsprechend in der Hauptsatzung festzulegen.

 

Dies ist ein weiterer Schritt zur Digitalisierung der Verwaltung und kann für die Stadt Baumholder u.a. auch den Vorteil haben, dass die nach § 34 Abs. 6 der Gemeindeordnung erforderliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung von Sitzungen nicht mehr an Redaktionsschlusstermine gebunden ist. Die Planung von Sitzungen wird dadurch flexibler.

Es wird daher vorgeschlagen § 1 der Hauptsatzung zu ändern. Die Änderung entspricht inhaltlich einem Muster des GStB. Der GStB hat auch eine Zusammenstellung bereitgestellt, woraus ersichtlich ist, welche Bekanntmachungen ausschließlich elektronisch möglich sind. Diese Zusammenstellung ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Beschluss:

Der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Baumholder wird zugestimmt.

 

 

TOP 10.

Festlegung einer Zeitung, in der die Bekanntmachungen veröffentlicht werden, soweit sie nicht ausschließlich elektronisch veröffentlicht werden können.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 23.09.2024 die Änderung der Hauptsatzung beschlossen.

U.a. wurde § 1 dahingehend geändert, dass öffentliche Bekanntmachungen, soweit zulässig, ausschließlich elektronisch erfolgen.

§ 1 Abs. 1 Satz 4 besagt, dass im Übrigen (also, soweit sie nicht ausschließlich elektronisch zulässig sind) die öffentlichen Bekanntmachungen in einer Zeitung erfolgen.

Der Stadt-Rat hat gem. § 1 Abs. 1 Satz 6 der Hauptsatzung zu beschließen, in welcher Zeitung diese Bekanntmachungen erfolgen.

 

Beschluss:

Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 6 der Hauptsatzung beschließt der Stadt-Rat, dass im Übrigen die Bekanntmachungen in der Westricher Rundschau erfolgen.

 

TOP 11.

Anschaffung Seitenmulcher für den Bauhof

Durch den städtischen Bauhof wurden drei Angebote zur Anschaffung eines Seitenmulchers eingeholt, welche sich im Bereich zwischen 8.687,00 € und 12.673,50 € inkl. Umsatzsteuer bewegen. Die Angebote sind bei einer derartigen Anschaffung erwartungsgemäß herstellerspezifisch und nicht direkt vergleichbar. Die Prüfung der Angebote durch den Bauhof ergibt, dass das Gerät von der Firma Landtechnik Körner / 66459 Kirkel zum Angebotspreis in Höhe von 10.234,00 € brutto das beste Preis-Leistungs-Verhältnis darstellt.

 

Beschluss:

Der Anschaffung des vom städtischen Bauhof vorgeschlagenen Seitenmulchers von der Firma Landtechnik Körner zum Angebotspreis in Höhe von 10.234,00 € brutto wird zugestimmt.

 

TOP 12.

Instandsetzung USV-Anlage Goldener Engel

Nach fast zehn Jahren seit Einbau, müssen erstmals die Akkumulatoren der unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV-Anlage) für den Brandschutz (Entrauchung über Ventilatoren) ausgetauscht werden, inklusive Lüfter und Anschlüsse, etc. und inkl. fachgerechter Entsorgung der Alt-Batterien. Von der Fa. multimac Service GmbH, welche die sicherheitsrelevante USV-Anlage auch jährlich wartet, wurde ein Angebot in Höhe von 6.349,38 € brutto vorgelegt - unter Voraussetzung der Unterstützung durch den Auftraggeber beim Wechsel der Batterien (An- und Abtransport aus dem KG auf den Parkplatz bzw. umgekehrt). Nach Rücksprache mit dem Elektro-Fachplaner Herrn Schwender, wird die Reparatur gem. Angebot vorgeschlagen.

Beschluss:

Der Auftrag zur Reparatur der USV-Anlage wird an die Fa. multimac Service GmbH zum Angebotspreis in Höhe von 6.349,38 € erteilt.

Die erforderliche Hilfestellung beim An- und Abtransport der Batterien übernimmt der städtische Bauhof.

 

TOP 13.

Neubau Kindergarten Stadt Baumholder, Nachtrag Flachdacharbeiten

Teile der Dachfläche werden begrünt und Teile müssen zur Wartungsarbeiten begehen werden. Aus diesem Grund muss nach den Flachdachrichtlinien die Elastomerbahn eine Mindestdicke von 1,5 mm gegenüber den ausgeschriebenen 1,3 mm haben. Dies wurde schriftlich durch den Hersteller bestätigt. Hierzu reichte die ausführende Firma Sarp aus Wittlich einen entsprechenden Nachtrag ein.  Nach Prüfung durch das Architekturbüro Werle ergibt sich eine Nachtragssumme in Höhe von 8.254,14 €

Beschluss:

Der Nachtrag für die Flachdacharbeiten der Firma Sarp aus Wittlich mit der Summe von + 8.254,14 € wird beschlossen.