Pressemitteilung

Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Baumholder

Pressemitteilung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Baumholder am 30.01.2023

TOP 1.

Beratung über den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023

Die Notwendigkeit für die Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes ergibt sich durch die in der Sitzung des Stadtrates am 08. August 2022 beschlossene Anschaffung eines Schleppers als Ersatzbeschaffung für den bisher eingesetzten Unimog. Da im Haushaltsplan 2022 / 2023 keine Mittel für die Anschaffung veranschlagt waren, ist gem.  § 98 Abs 2 Nr. 4 GemO  der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich.

Weiterhin werden die Ansätze an die Änderung der Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) und die aktuelle Entwicklung der Haushaltslage angepasst.

Der Ergebnishaushalt schließt bei Erträgen von 6.878.945 € und Aufwendungen von
7.058.920 € mit einem Fehlbetrag von 179.975 € ab (Hauptplan 2023: 241.440 €) ab.

Die nichtzahlungswirksamen Erträge belaufen sich auf 390.100 €, die nichtzahlungswirksamen Aufwendungen auf 673.650 €. Dies ergibt eine nichtzahlungswirksame Nettobelastung i.H.v. 283.650 € (Hauptplan 2023: 258.750 €).

Zu den Haushaltsverbesserungen und -verschlechterungen wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Vorbericht verwiesen.

Das überarbeitete Investitionsprogramm sieht Einzahlungen von 1.543.575 € und Auszahlungen von 2.380.300 € vor, so dass sich abzüglich der Einzahlungen aus den Grabnutzungsentgelten von 38.500 € ein Kreditbedarf von 836.725 € ergibt (Hauptplan 2023: 771.015 €).

Ergänzend erläuterte Herr Bachmann die wichtigsten Punkte aus dem Vorbericht, der Haushaltssatzung und dem Investitionsprogramm.

Einen breiten Raum nahm die von der OIE AG kürzlich vorgestellte Möglichkeit der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten ein. Stadtbürgermeister Jung befürwortete die Umstellung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich diese nach Berechnungen der OIE AG innerhalb von viereinhalb Jahren amortisieren würde.

Herr Dessauer befürwortete ebenfalls die Umstellung, bittet jedoch im Hinblick auf die mögliche Beitragspflicht um eine entsprechende Prüfung.

Herr Simon weist daraufhin, dass die Maßnahme zukunftsorientiert ist und daher im Grundsatz positiv zu bewerten sei.

Herr Keller spricht sich ebenfalls für eine nähere Prüfung der Maßnahme aus.

Herr Brunk fragt an, ob im Rahmen der Umstellung auch angedacht sei den Beleuchtungsplan und damit die Standorte der Leuchten generell zu überprüfen und ggfls. zu überarbeiten. Stadtbürgermeister Jung teilt hierzu mit, dass dies nicht beabsichtigt sei. Es erfolge ein reiner Austausch der Leuchten an den weiterhin bestehenden Maststandorten.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen stellt Stadtbürgermeister Jung den vorgelegten Entwurf zur Abstimmung.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Entwurf mit folgenden Änderungen anzunehmen:

Aufnahme der Maßnahme „Umstellung der LED-Beleuchtung“ mit einem Volumen von 300.000,00 € als investive Maßnahme.

 

TOP 2.

Annahme von Spenden

Gemäß  § 94 Abs. 3 GemO  ist über die Annahme folgender Zuwendung zu entscheiden:

a) Sachzuwendung in Höhe von 122,52 € brutto der Firma EDEKA Gorasdza vom 23.12.2022 zur Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO – Weihnachtsmarkt 2022

b) Geldzuwendung in Höhe von 500,00 € der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein vom 09.11.2022 zur Förderung des Brauchtums gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO – Weihnachtsmarkt 2022

c) Geldzuwendung in Höhe von 250,00 € der Frau Christa Reis, 55774 Baumholder vom18.01.2023 zur Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde – speziell Kulturzentrum Goldener Engel

Beschluss:

Gemäß § 94 Abs. 3 GemO nimmt die Stadt Baumholder die vorgenannten Zuwendungen an.