Pressemitteilung
Pressemitteilung zur Sitzung des Ortsgemeinderates Eckersweiler am 21.06.2023
A. Öffentlicher Teil
TOP 1. | Wahl einer Ortsbürgermeisterin / eines Ortsbürgermeisters Ernennung, Vereidigung, Amtseinführung |
Der bisherige Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Eckersweiler, Herr Hans Peter Bohr, hat mit Ablauf des 31.01.2023 sein Amt niedergelegt. Es ist daher ein neuer Ortsbürgermeister zu wählen. Da bis zum Ablauf der Frist kein Wahlvorschlag eingegangen ist, fand die für den 02.04.2023 anberaumte Urwahl nicht statt und der Ortsbürgermeister wird nun gemäß § 53 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) durch den Gemeinderat nach den Bestimmungen des § 40 GemO gewählt. Nach § 40 Abs. 2 Gemeindeordnung können bei Wahlen nur solche Personen gewählt werden, die dem Gemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. So forderte der Vorsitzende, Manuel Neu, zunächst die Ratsmitglieder auf entsprechende Wahlvorschläge für die Wahl einer Ortsbürgermeisterin / eines Ortsbürgermeisters zu machen. Es wurde kein Wahlvorschlag abgegeben.
Folglich fand keine Wahl im Gemeinderat statt.
TOP 2. | Wahl der Beigeordneten a) Wahl des/der Ersten Beigeordneten Ernennung, Vereidigung, Amtseinführung b) Wahl des/der Beigeordneten Ernennung, Vereidigung, Amtseinführung |
Für den Fall, dass der amtierende Erste Beigeordnete oder der amtierende Beigeordnete unter TOP 1 zum Ortsbürgermeister hätte gewählt werden können, wurde TOP 2. – Wahl der Beigeordneten pro forma in die Tagesordnung aufgenommen.
Da unter TOP 1 kein Vorschlag zur Wahl eingebracht wurde, folglich auch kein/-e Ortsbürgermeister/-in gewählt wurde, entfällt dieser TOP 2 sinngemäß.
TOP 3. | Vorschlag für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 |
Zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 kann die Ortsgemeinde Eckersweiler eine entsprechende Vorschlagsliste aufstellen. Für die Ortsgemeinde Eckersweiler ist eine Person in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates erforderlich.
Der Gemeinderat ist bisher nicht in der Lage eine/n passende/n Kandidat/in für die Vorschlagsliste zu benennen.
TOP 4. | Vergabe Baumschnittarbeiten Spielplatz |
An beiden Linden am Brunnen am Kinderspielplatz besteht der Bedarf an professionellen Baumpflegearbeiten. Zu diesem Zweck soll die Firma „Bäumchen wechsel dich“ beauftragt werden.
Beschluss:
Der Firma „Bäumchen wechsel dich“ wird der Auftrag über die Baumpflegearbeiten an den beiden Linden auf dem Spielplatz erteilt.
TOP 5. | Vergabe der Planungsleistungen für das Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für die Ortsgemeinden Berschweiler, Eckersweiler, Mettweiler und Fohren-Linden |
Sach- und Rechtslage:
Hochwasser und Starkregen können ungeahnte Ausmaße annehmen und sehr große Schäden verursachen. Nach aktuellem Stand der Klimaforschung werden mit fortschreitendem Klimawandel die Häufigkeit und Intensität dieser extremen Überflutungen auslösende Ereignisse weiter zunehmen. Während Hochwasser auf die Täler, Auen und Küstenregionen begrenzt ist, kann Starkregen überall in Deutschland auftreten. Ereignisse wie Flusshochwasser oder Überflutungen aufgrund von Starkregen können nicht verhindert werden. Ihre Auswirkungen können allerdings vermindert und entsprechende resultierenden Schäden begrenzt werden. Das beste Mittel um das extreme Schadenspotential solcher Ereignisse zu reduzieren, ist eine zielorientierte Vorsorge. Dies veranlasste die Ortsgemeinden Berschweiler, Eckersweiler, Mettweiler und Fohren-Linden ein Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept erstellen zu lassen. Dies wurde in einem Paket zusammengefasst. Im Zuge einer freihändigen Vergabe wurden fünf qualifizierte Ingenieurbüros aufgefordert, Angebote auf Stundenbasis abzugeben. Lediglich ein Ingenieurbüro hat ein Angebot abgegeben. Da das Ingenieurbüro Reihsner aus Wittlich über eine beachtliche Anzahl an erstellten Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten verfügt, sollte dem Büro der Auftrag über 66.413,90 € erteilt werden. Wir gehen davon aus, dass sich die Gesamtkosten zu je 1⁄4 auf die einzelnen Ortsgemeinden verteilen, sodass jede Ortsgemeinde einen Kostenanteil von ca. 16.700 € (ohne Förderung) zu tragen hat.
Da das Land die Erstellung des Konzeptes mit bis zu 90% fördert, bleibt ein Eigenanteil der einzelnen Gemeinden mit rd. 1.700 €.
Beschluss:
Dem Ingenieurbüro Reihsner aus Wittlich wird der Auftrag über die Erstellung eines Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes erteilt.
TOP 6. | Anfrage durch den Motorsportclub Potzberg |
Der Motorsportclub „Potzberg“ e.V. im ADAC würde gerne am 05. & 06. August 2023 den ADAC Potzberg Automobilslalom veranstalten. Allerdings steht die übliche Heimstrecke des Automobilclubs aktuell durch eine vorübergehende und unplanmäßig verlängerte Baustelle nicht zu Verfügung.
Der Automobilclub bittet darum die Veranstaltung mit einer Ausnahmegenehmigung auf den Feld-& Wirtschaftswegen sowie auf den gemeindeeigenen Straßen der Gemeinde Eckersweiler inkl. der damit verbundenen Vorbereitungsfahrten durchführen zu dürfen. Es handelt sich hierbei um die Infrastrukturstraße (beginnend Fernmeldeturm Reichweiler; in Richtung des ehem. Sportplatzes). Zuführende Wege dürfen zu Sicherungszwecken während der Veranstaltung durch den Veranstalter gesperrt werden.
Beschluss:
Der Vorsitzende wird beauftragt mit dem Veranstalter in Kontakt zu treten und die Zustimmung zur Anfrage mitzuteilen.