Pressemitteilung
Pressemitteilung zur Sitzung des Ortsgemeinderates Eckersweiler am 27.07.2023
Öffentlicher Teil
TOP 1. | Prüfung der Jahresrechnung 2022 und Entlastungserteilung a) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen b) Feststellung des Jahresabschlusses c) Entlastungserteilung |
Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führt der Erste Beigeordnete Manuel Neu.
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Eckersweiler hat im nichtöffentlichen Teil der Sitzung - den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Eckersweiler für das Haushaltsjahr 2022 geprüft.
Die Belegprüfung führte zu keinen Beanstandungen. Die im Haushaltsjahr 2022 entstandenen Haushaltsüberschreitungen wurden erläutert.
Das Vermögen der Ortsgemeinde zum 31.12.2022 betrug 1.720.697,62 €.
Die Bilanz weist zum 31.12.2022 ein positives Eigenkapital von 1.452.347,93 € aus. Das Eigenkapital erhöht sich um den in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 19.191,50 €.
Die Sonderposten werden zum Bilanzstichtag mit einem Wert von 232.117,83 € ausgewiesen.
Bei den Sonderposten aus Zuwendungen erfolgte eine Auflösung in Höhe von 13.462,00 €, welche im Abgang ausgewiesen wird.
Zugänge ergaben sich durch eine Zuwendung aus Anzahlungen auf Sonderposten i.H.v. 1.888,14 €.
Durch den Auflösungsbetrag in Höhe von 6.676,00 € wurde der Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten verringert.
Der Stand des Sonderpostens „Feldwegeunterhaltung“ beträgt zum 31.12.2022: 57.205,23 €.
Der SoPo „Grabnutzungsentgelte“ wurde in Höhe von 458,00 € aufgelöst.
Rückstellungen sind für laufende und zukünftige Ehrensoldverpflichtungen i.H.v. 30.642,00 € gebildet.
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Gegenüber den Kreditinstituten bestehen keine Verbindlichkeiten. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten wird eine Kaution i.H.v. 600,00 € geführt. Die übrigen Verbindlichkeiten in Höhe von 4.882,49 € verteilen sich in mehreren Kleinbeträgen auf verschiedene Abrechnungen, welche erst zu Beginn des Folgejahres fällig wurden.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten bezieht sich mit 107,37 € auf die Steuern des privaten Bereichs.
Das Sachanlagevermögen vermindert sich um 27.957,12 € auf 1.390.951,03 €. Zugänge ergaben sich durch die Neugestaltung der Friedhofsanlage (11.900 €), durch die Anzahlungen auf Sachanlagen (5.850,04 €) und durch die Erschließung des Neubaugebiets „Am Krehling“ (1.318,64 €).
Abgänge ergaben sich keine.
Die Abschreibungen haben das Anlagevermögen um 47.025,80 € vermindert.
Weiterhin besitzt die Ortsgemeinde Eckersweiler Finanzanlagen in Höhe von 3.700,00 €. Hierbei handelt es sich um Anteile der Anstalt des öffentlichen Rechts „Energieprojekte VG Baumholder“ in Höhe von 3.000,00 € und um die Geschäftsanteile an der „Kreissiedlungsgesellschaft mbH“ in Höhe von 700,00 €.
Das Umlaufvermögen weist die Forderungen der Ortsgemeinde zum 31.12.2022 aus:
Das Umlaufvermögen erhöht sich zum Ende des Haushaltsjahres um 26.160,94 € auf 325.361,15 €. Der größte Teil des Umlaufvermögens bilden die Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse i.H.v. 321.037,85 €. Bei den restlichen Forderungen handelt es sich größtenteils um Beträge, welche Ende des Jahres 2022 gebucht wurden und erst im Folgejahr fällig wurden
Der verbleibende aktive Rechnungsabgrenzungsposten bezieht sich in voller Höhe von 685,44 € auf die Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters sowie auf die laufenden Ehrensoldverpflichtungen für den Monat 01/2023, da diese nach dem geltenden Beamtenrecht bereits im Dezember 2022 zu zahlen sind.
Es konnten insgesamt Erträge in Höhe von 242.415,61 € verbucht werden; das bedeutet Mindererträge gegenüber der Planung i.H.v. 22.215,39 €.
Mindererträge gab es hauptsächlich bei der Gewerbesteuer (rd. 6.950 €) und bei den Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke (rd. 13.300 €).
Mehrerträge kamen hauptsächlich wie folgt zustande:
- Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer rd. 1.500 €
- Erträge aus Verkäufen von Vorräten rd. 2.500 €
Aufwendungen mussten insgesamt in Höhe von 223.224,11 € verbucht werden. Das sind 52.552,89 € weniger als im Planansatz.
Einsparungen konnten hauptsächlich bei folgenden Positionen erzielt werden:
- Personal- und Versorgungsaufwendungen rd. 11.400 € unter dem Ansatz.
- Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen rd. 36.700 € unter dem Ansatz.
Die Unterhaltung des Friedhofes belastete die Gemeinde mit 3.999,76 €; die Unterhaltung des DGH mit 10.218,22 €. Der Forstetat schloss mit einem Fehlbetrag von 1.103,81 € ab.
In der Finanzrechnung wird ein Überschuss von 31.434,13 € ausgewiesen. Gegenüber der Planung, die von einem Fehlbetrag i.H.v. 232.688,00 € ausging, bedeutet dies eine Verbesserung um 264.122,13 €
Die Finanzrechnung stellt sich, mit Ausnahme der Abschreibungen sowie Auflösungen von Sonderposten, wie die Ergebnisrechnung dar. In der Finanzrechnung werden zusätzlich auch Ein- und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeiten ausgewiesen.
Die Ortsgemeinde Eckersweiler konnte in diesem Jahr Investitionseinzahlungen i.H.v 7.404,08 € verbuchen. Diese stammen i.H.v. 5.515,94 € aus Einrichtungen der Jugendarbeit (Spielplatz) und i.H.v. 1.888,14 € aus den Einnahmen des Corona Testzentrums zweckgebunden für den Erwerb eines Notstromaggregates.
Investitionsauszahlungen wurden in diesem Jahr in Höhe von 6.615,90 € getätigt. Diese stammen in Höhe von 5.850,04 € aus der Generalsanierung des Spielplatzes und i.H.v. 1.047,68 € aus der Erschließung Neubaugebiet "Am Krehling" - Kosten für Umlegungsverfahren.
Finanzierungstätigkeiten gab es keine, da die Ortsgemeinde Eckersweiler keine Kredite aufgenommen hat.
Beschluss:
a) Haushaltsjahr 2022 werden, soweit dies noch nicht geschehen ist, gemäß § 100 GemO genehmigt.
b) Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Ortsgemeinde Eckersweiler wird, gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung, festgestellt.
c) Dem im Jahre 2022 amtierenden Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie die Vertretung geführt haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Baumholder werden nach § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt.
TOP 2. | Vollzug des § 21 GemHVO - Zwischenbericht zum 30. Juni 2023 |
Gemäß § 21 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Gemeinderat während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Die Verwaltung unterrichtet über den Stand im Finanzhaushalt (Übersicht über die Ein- und Auszahlungen).
Die Ortsgemeinde Eckersweiler hat zur Zeit einen Doppelhaushalt 2022/23.
Der Haushaltsplan 2023 ist mit einem Finanzmittelüberschuss in Höhe von 13.645 € aufgestellt worden.
Lt. Zwischenbericht wäre nun mit einem Fehlbetrag in Höhe von ca. 180.000 € zu rechnen.
Bei den Einzahlungen aus Verkäufen von Vorräten ergaben sich Mindereinnahmen von ca. 7.000 €.
Die Auszahlungen für die Erschließung des Neubaugebiets belaufen sich auf ca. 159.000 €.
Bei verschiedenen Positionen der Einnahme- und Ausgabeseite werden sich voraussichtlich
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt vom Zwischenbericht 2023 Kenntnis.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung fand die Belegprüfung im Rahmen der Jahresrechnung 2022 statt. Des Weiteren wurden die Punkte Vergabe Gemeindearbeiten und Anschaffung von Geräten für die Gemeinde beraten und beschlossen.