Pressemitteilung
A. Öffentlicher Teil
TOP 1. | Wiederherstellung Parkplatz an der ehemaligen Grundschule Fohren-Linden |
Bereits 2022 hat der FB 3 eine Massenermittlung und eine Kostenschätzung aufgestellt, die sich auf ca. 25.000.- € belief. Nachdem nun der Haushalt der OG Fohren-Linden genehmigt ist und vom FB2 geklärt wurde, dass es sich um eine Unterhaltungsmaßnahme handelt, können nun die Ausschreibungsunterlagen erstellt und im Zuge einer Beschränkten Ausschreibung Angebote eingeholt werden. Im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahme wird der vorhandene Unterbau (Asphalt und Schotter) aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt. Sollte sich bei der noch durchzuführenden Bodenuntersuchung herausstellen, dass der Asphalt teerhaltige Bestandteile enthält, müsste er nach Morbach zur Entsorgung transportiert werden.
Beschluss:
Der Fachbereich 3 wird beauftragt die Beschränkte Ausschreibung durchzuführen und den Vergabevorschlag dem Ortsgemeinderat zur Zustimmung vorzulegen.
Michael Reis hat wegen Sonderinteresse gem. § 22 GemO an der Abstimmung nicht teilgenommen.
TOP 2. | Widmung von vorhandenen Gemeindestraßen nach § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) |
Seit jüngster Zeit fordert die Rechtsprechung weiterhin detailliert einen Nachweis darüber, ob die Verkehrsanlage tatsächlich dem öffentlichen Verkehr gewidmet wurde.
Entgegen der bisherigen Rechtsauslegung spielt dabei der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz (01.04.1963) keine Rolle, da bereits nach französischem Wegerecht vergleichbare Widmungsvorschriften bestanden. Insbesondere bei älteren Ortsstraßen führt dies dazu, dass entsprechende Nachweise nicht mehr erbracht werden müssen.
Weiterhin stellt die Rechtsprechung in formaler Hinsicht hohe Anforderungen an eine rechtmäßige Widmung.
Ohne jede einzelne, in den letzten Jahrzehnten erfolgte Widmung im Einzelnen zu überprüfen, können nach heutiger Sicht Verstöße gegen Formvorschriften nicht ausgeschlossen werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit sind daher die straßenrechtlichen Widmungen für die Straßen „Am Denkmal“, „Grimmenhügel“, „In der Dell“, „In der Mauerwies“, „Lindenstraße“, „Mühlweg“, „Schankgarten“, „Schulweg“, „Zur Serr“ und „Hauptstraße“ (Zuwegung Hauptstraße 7) nachzuholen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Fohren-Linden beschließt die Straßen
1. Am Denkmal
(Flur 8, Parzellen-Nr. 201/1 und Flur 9, Parzellen-Nr. 114/2 eine Fläche von 270 m²)
2. Grimmenhügel
(Flur 4, Parzellen-Nr. 253/1 und Flur 5, Parzellen-Nr. 21/3 eine Fläche von 115 m² und
Parzellen-Nr. 86/1 eine Fläche von 82 m²)
3. In der Dell
(Flur 4, Parzellen-Nr. 287/4, 297, 221/4, 217/3, 218/69, 292, 294, 295, 296, Parzellen-Nr. 289
eine Fläche von 17 m² und Parzellen-Nr. 293 eine Fläche von 190 m²)
4. In der Mauerwies
(Flur 4, Parzellen-Nr. 37)
5. Lindenstraße
(Flur 4, Parzellen-Nr. 19 und Flur 8, Parzellen-Nr. 200/2 eine Fläche von 1.855 m²)
6. Mühlweg
(Flur 4, Parzellen-Nr. 260 eine Fläche von 950 m²)
7. Schankgarten
(Flur 4, Parzellen-Nr. 127/1)
8. Schulweg
(Flur 4, Parzellen-Nr. 81/5, 128 und Parzellen-Nr. 130/25 eine Fläche von 455 m²)
9. Zur Serr
(Flur 4, Parzellen-Nr. 181/9, 190 und Parzellen-Nr. 181/8 eine Fläche von 960 m²)
10. Hauptstraße
(Flur 4, Parzellen-Nr. 193/7)
gemäß § 36 LSTRG dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Es handelt sich um Gemeindestraßen, deren Straßenbaulastträger der Ortsgemeinde Fohren-Linden ist.
Die Verkehrsanlagen sind in dem beigefügten Lageplan rot gekennzeichnet.
Der Lageplan ist Bestandteil des Widmungsbeschlusses und wird gemäß § 1 DVO zu § 27 GemO durch Auslegung öffentlich bekannt gemacht.
TOP 3. | Neugestaltung / Umlegung der Bushaltestelle |
Nach einigen Überlegungen waren sich die Ratsmitglieder einig darüber, aufgrund der gestiegenen Schülerzahl und der Gefahrenzone an der Hauptstraße, eine neue Bushaltestelle an einem anderen Standort zu errichten.
Bürgermeister Reis wird damit beauftragt, den beabsichtigten Neubau an anderer Stelle mit dem zuständigen Sachberater der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder zu beraten und entsprechende Vorschläge und Ausarbeitungen vorzulegen.
TOP 4. | Vergabe Hausmeisterverträge VG Baumholder |
Die Submission der Ausschreibungen erfolgte am 25. und 26.01.2023. Die Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren, können bei Einvernehmen beider Parteien jeweils um 1 Jahr verlängert werden bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von 4 Jahren. Es ergaben sich folgende Angebote für die vorgegebenen Preise der einzelnen Leistungsverzeichnisse:
1. Erd-, Mauer-, Betonarbeiten
Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 5 Angebote angefordert.
Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 3
1 Angebot musste wegen fehlenden Unterlagen ausgeschlossen werden.
Die Angebote wurden technisch und rechnerisch geprüft. Der günstigste Bieter ist die Fa. Schmitt Bau aus Heimbach mit einem durchschnittlichen Aufgebot von 95,00% auf die vorgegebenen Einheitspreise.
Beschluss:
Aufgrund der vor gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. Schmitt Bau aus Heimbach zu erteilen.
2. Zimmer- u. Holzbauarbeiten, Dachdeckungs- u. Dachabdichtungsarbeiten, Klempnerarbeiten, Gerüstarbeiten, Blitzschutzanlagen
Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 6 Angebote angefordert.
Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 1
Das Angebot wurde technisch und rechnerisch geprüft. Der günstigste Bieter ist die Fa. Sascha Horbach aus Baumholder mit einem durchschnittlichen Abgebot von 1% auf die vorgegebenen Einheitspreise.
Beschluss:
Aufgrund der vor gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. Sascha Horbach aus Baumholder zu erteilen.
3. Trockenbau-, Putz-, Stuckarbeiten
Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 4 Angebote angefordert.
Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 2
Die Angebote wurden technisch und rechnerisch geprüft. Der günstigste Bieter ist die Fa. Böhm aus Baumholder mit einem durchschnittlichen Abgebot von 27,45% auf die vorgegebenen Einheitspreise.
Beschluss:
Aufgrund der vor gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. Böhm aus Baumholder zu erteilen.
4. Malerarbeiten
Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 4 Angebote angefordert.
Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 2
Die Angebote wurden technisch und rechnerisch geprüft. Der günstigste Bieter ist die Fa. Welsch aus Baumholder mit einem Abgebot von 16,50% auf die vorgegebenen Einheitspreise.
Beschluss:
Aufgrund der vor gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. Welsch aus Baumholder zu erteilen.
5. Tischler-, Beschlag-, Verglasungs- und Parkett / Holzpflasterarbeiten
Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 5 Angebote angefordert.
Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 2
Die Angebote wurden technisch und rechnerisch geprüft. Der günstigste Bieter ist die Fa. Wildanger aus Baumholder mit einem durchschnittlichen Aufgebot von 20,00% auf die vorgegebenen Einheitspreise.
Beschluss:
Aufgrund der vor gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. Wildanger aus Baumholder zu erteilen.
6. Bodenbelagarbeiten
Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 3 Angebote angefordert.
Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 2
Die Angebote wurden technisch und rechnerisch geprüft. Der günstigste Bieter ist die Fa. Nölke aus Simmertal mit einem Aufgebot von 5,00% auf die vorgegebenen Einheitspreise.
Beschluss:
Aufgrund der vor gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. Nölke aus Simmertal zu erteilen.
7. Heizung-, Lüftung-, Sanitärarbeiten
Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 5 Angebote angefordert.
Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 1
Das Angebot wurde technisch und rechnerisch geprüft. Der günstigste Bieter ist die Fa. Wenz aus Hoppstädten-Weiersbach mit einem durchschnittlichen Abgebot von 4 % auf die vorgegebenen Einheitspreise.
Beschluss:
Aufgrund der vor gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. Wenz aus Hoppstädten-Weiersbach zu erteilen.
8. Elektroarbeiten
Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 3 Angebote angefordert.
Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 2
Die Angebote wurden technisch und rechnerisch geprüft. Der günstigste Bieter ist die Fa. elsi-tec aus Fohren-Linden mit einem Aufgebot von 35,00% auf die vorgegebenen Einheitspreise.
Beschluss:
Aufgrund der vor gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. elsi-tec aus Fohren-Linden zu erteilen.
Herr Oliver Heidenreich hat wegen Sonderinteresse gem. § 22 GemO an der Abstimmung nicht teilgenommen.
TOP 5. | Jahresvertragsarbeiten für Erd- und Straßenbauarbeiten -Fohren-Linden- |
Am 31.03.2023 endet der vorhandene Jahresvertrag zur Ausführung der Erd- und Straßenarbeiten inkl. der Reparaturarbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen.
Für die Vergabe eines neuen Jahresvertrages wurde eine Beschränkte Ausschreibung (Auf- und Abgebotsverfahren) durchgeführt. Es wurden 5 Bauunternehmer angefragt.
Zum Submissionstermin am 24.01.2023 wurden zwei Angebote fristgerecht abgegeben, eine Absage lag vor und zwei der Baufirmen meldete sich nicht.
Alle Angebote entsprechen der VOB und wurden rechnerisch und wirtschaftlich geprüft.
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre, wobei der Vertrag nach dem zweiten Jahr von beiden Seiten jährlich gekündigt werden kann.
Abgegebene Auf- bzw. Abschläge auf die Preise des entsprechenden Standardleistungsbuches:
STLB-BauZ | Fa. Märker | Fa. Jahn |
600 Erdarbeiten | + 10% | + 125% |
606 Entwässerungskanalarbeiten | + 5% | ± 0% |
607 Druckrohrleitungen außerhalb von Gebäuden | - 10% | ± 0% |
615 Verkehrswegebauarbeiten | + 15% | + 125% |
Nicht aufgeführte Leistungen | ± 0% | ± 0% |
Stundenlohnarbeiten | Keine Abgabe möglich | Keine Abgabe möglich |
Der Ortsgemeinde wird nunmehr die Gelegenheit gegeben, ohne Ausschreibung, sich an den abgeschlossenen Vertrag anzuschließen.
Kleinere Erd- und Straßenbauarbeiten können somit VOB-konform vergeben werden.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde beschließt, sich dem von den Verbandsgemeindewerken Baumholder mit der Firma Märker, Dienstweiler abgeschlossenen Vertrag anzuschließen.
TOP 6. | Vergabe Einbau Türen Küche DGH |
Im Zuge der Erneuerung der Küche im Dorfgemeinschaftshaus Fohren-Linden wird zum Nebenraum eine neue Tür eingebaut. Zum Saal soll eine Schiebetür die vorhandene Tür ersetzen. Hierzu wurde von der Schreinerei Wildanger aus Baumholder (Jahresvertrag VG) ein Angebot eingereicht. Das Angebot wurde durch die Verwaltung sachlich und rechnerisch geprüft.
Beschluss:
Der Auftrag zur Lieferung und Montage von 2 Stück Türen im Bereich der Küche im DGH Fohren-Linden ist der Schreinerei Wildanger aus Baumholder zu erteilen.
TOP 7. | Sachstand Küche |
Ortsbürgermeister Reis informierte die Ratsmitglieder darüber, dass
- die Dunstabzugshaube eingebaut wurde;
- die Küchenzeile am 27.03.2023 durch die Firma Gangolf eingebaut und auch der elektrische Ofen angeschlossen wird;
- zwei neue LED-Lampen für die Küchenbeleuchtung angeschafft werden
- und das Abzugsrohr der Dunstabzugshaube verkleidet wird.
TOP 8. | Friedhofsangelegenheiten - Jährliche Standsicherheitsprüfung von Grabmalen (Auftragsvergabe) |
Der laufende Vertrag zur jährlichen Überprüfung der Standsicherheit von Grabsteinen zwischen dem Ingenieurbüro Becker & Weißbach GbR aus Wettenberg und den teilnehmenden Ortsgemeinden ist zum 31.12.2022 ausgelaufen.
Der Verwaltung liegen zwei Angebote für die jährliche Grabmalprüfung mit ausführlicher Dokumentation und allen Nebenkosten (inkl. Fahrtkosten) vor.
Das günstigste Angebot wurde von Herr Pascal Mähringer aus Dichtelbach im Rhein-Hunsrück-Kreis für 0,75 € (inkl. MwSt.) je Grabstein, vorgelegt.
Somit konnte eine Kostenreduzierung (bisheriger Preis: 1,01 €/Grabstein) erzielt werden.
Das Angebot gilt für die Beauftragung von drei Jahren.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt den Abschluss des Vertrages zur Überprüfung der Standsicherheit von Grabsteinen mit Grabsteinprüfer Pascal Mähringer um drei Jahre zum angebotenen Preis von 0,75 € pro geprüftes Grabmal.
TOP 9. | Sachstand Spielplatz / Bolzplatz |
Nach Beratung kam der Gemeinderat überein, evtl. einige Veränderungen auf dem Spielplatzgelände vorzunehmen. Zur Sprache kam die Errichtung eines Bolzplatzes und die Anschaffung einer Seilbahn. Weiterhin ist auch geplant, dass ein Unterstellplatz mit Sitzgruppe errichtet wird.
Die Mitglieder des Gemeinderates werden sich daher in nächster Zeit auf dem Spielplatzgelände zu einer Ortsbesichtigung einfinden.
TOP 10. | Umweltschutztag am 15.04.2023 |
Der diesjährige Dreck-weg-Tag findet am 15.04.2023 statt. Die Einwohner werden gebeten, sich um 09.00 Uhr vor dem Bürgerhaus einzufinden. Die Feuerwehr Berschweiler und die Jugendfeuerwehr werden sich ebenso beteiligen. Gemeinsam mit der Ortsgemeinde Berschweiler wurde ein Container organisiert. Der Umweltschutztag endet mit einem gemeinsamen Grillen am Bürgerhaus Fohren-Linden. Die anfallenden Kosten werden auf beide Ortsgemeinden aufgeteilt.
TOP 11. | Einwohnerfragestunde |
Wer ist für die ordnungsgemäße Schneeräumung auf gemeindeeigenen Flächen und Bürgersteigen bei plötzlich einsetzendem Schneefall verantwortlich?
Bürgermeister Reis wird sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder darüber informieren und in der nächsten Einwohnerfragestunde den Sachverhalt darlegen.