Pressemitteilung

Gemeinderat Fohren-Linden

Pressemitteilung

A. Öffentlicher Teil

 

TOP 1.

Kindertagesstätte Berschweiler - Beschlussfassung bzgl. Gebäudeübernahme

Die Beratungen über den weiteren Umgang mit dem Kindergarten in Berschweiler (Bau- und Betriebsträgerschaft), die sich nun schon über einen langen Zeitraum hinziehen sind zumindest im Bereich der Bauträgerschaft dahingehend fortgeschritten, dass der Rat über eine Übernahme des Gebäudes beschließen kann.

Bezüglich der gesamten Kindergartensituation hat am 14.04.2023 eine Informationsveranstaltung für alle Ratsmitglieder der Gemeinden aus dem Einzugsgebiet der Kindertagesstätte Berschweiler (Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden und Mettweiler) stattgefunden.

Im Rahmen der Veranstaltungen wurden verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt und diskutiert. Im Ergebnis kam man dazu den weiteren Weg in Sachen Bauträgerschaft wie folgt zu beschreiten:

  1. Die Gemeinde Berschweiler kauft den Kindergarten für den durch Verkehrswertgutachten ermittelten Betrag in Höhe von 219.000,00 Euro zzgl. Nebenkosten (Notar, usw.)
  2. Die restlichen Gemeinden beteiligen sich an dem Kaufpreis inkl. Nebenkosten prozentual nach der jeweiligen Finanzkraftmesszahl für das Jahr 2023 wie folgt:

Finanzkraftmesszahl 2023 Berschweiler: 178.014 €                 entspricht 42,75 %

Finanzkraftmesszahl 2023 Eckersweiler: 54.761 €                   entspricht 13,15 %

Finanzkraftmesszahl 2023 Fohren-Linden: 106.457 €              entspricht 25,57 %

Finanzkraftmesszahl 2023 Mettweiler: 77.133 €                       entspricht 18,53 %

  1. Im Gegenzug zur Zahlung erhalten die Ortsgemeinden Eckersweiler, Fohren-Linden und Mettweiler ein immaterielles Recht am Gebäude, welches in den jeweiligen Bilanzen dokumentiert wird.
  2. Bei der Ortsgemeinde Berschweiler wird ein Sonderposten in der entsprechenden Höhe eingebucht. Damit ist für die Zukunft das Nutzungsrecht dokumentiert und auch rechtlich abgesichert.
  3. Die Höhe des Sonderpostens soll auch als Grundlage genommen werden, wenn eine beteiligte Ortsgemeinde ausscheidet - der entsprechende Betrag ist dann abzulösen.
  4. Die Finanzkraftmesszahl (des Jahres der jeweiligen Investition) soll in Zukunft auch bei weiteren Investitionen die Grundlage für die Berechnung des jeweiligen Prozentsatzes der jeweiligen Gemeinde sein (z.B. Anbau usw.)
  5. Bei Investitionen ist die Zustimmung aller vier Gemeinden erforderlich.
  6. Die laufenden Kosten sollen wie folgt verteilt werden:

30 % nach Einwohner – entsprechende Stichtag(e) werden noch festgelegt

70 % nach Kindern im Kindergarten - entsprechende Stichtag(e) werden noch festgelegt

Bezüglich der vorstehenden Ausführungen werden die Gemeinden noch eine entsprechende Vereinbarung miteinander schließen, die in einer gesonderten Sitzung beraten und beschlossen wird. In der heutigen Sitzung wird lediglich über den Erwerb des Gebäudes beschlossen.

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.04.2023 über die Übertragung des Gebäudes beschlossen.

Beschluss:

Vorbehaltlich der Zustimmung des Verbandsgemeinderates und aller Gemeinden (Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden und Mettweiler) stimmt die Ortsgemeinde Fohren-Linden dem Erwerb des Gebäudes der Kindertagesstätte Berschweiler, Dr.-Darge Straße 3, 55777 Berschweiler zu den folgenden Bedingungen zu:

  1. Die Gemeinde Berschweiler kauft den Kindergarten für den durch Verkehrswertgutachten ermittelten Betrag in Höhe von 219.000,00 Euro zzgl. Nebenkosten (Notar, usw.)
  2. Die restlichen Gemeinden beteiligen sich an dem Kaufpreis inkl. Nebenkosten prozentual nach der jeweiligen Finanzkraftmesszahl für das Jahr 2023 wie folgt:

Finanzkraftmesszahl 2023 Berschweiler: 178.014 €                 entspricht 42,75 %

Finanzkraftmesszahl 2023 Eckersweiler: 54.761 €                   entspricht 13,15 %

Finanzkraftmesszahl 2023 Fohren-Linden: 106.457 €              entspricht 25,57 %

Finanzkraftmesszahl 2023 Mettweiler: 77.133 €                       entspricht 18,53 %

  1. Im Gegenzug zur Zahlung erhalten die Ortsgemeinden Eckersweiler, Fohren-Linden und Mettweiler ein immaterielles Recht am Gebäude, welches in den jeweiligen Bilanzen dokumentiert wird.
  2. Bei der Ortsgemeinde Berschweiler wird ein Sonderposten in der entsprechenden Höhe eingebucht. Damit ist für die Zukunft das Nutzungsrecht dokumentiert und auch rechtlich abgesichert.

Im nichtöffentlichen Teil wurde folgender Punkt beraten:

„Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung des Jagdpachtvertrages über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Fohren-Linden (ab 01.04.2024)“