Pressemitteilung

Gemeinderat Frauenberg

Sitzung des Gemeinderates Frauenberg am 17.04.2023

TOP 1.

Wahl einer Ortsbürgermeisterin / eines Ortsbürgermeisters

Ernennung, Vereidigung, Amtseinführung

Der bisherige Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Frauenberg, Herr Patrick Kielburger, hat sein Amt mit Ablauf des 28.02.2023 niedergelegt. Es war daher ein neuer Ortsbürgermeister zu wählen.

Da bis zum Ablauf der Frist kein Wahlvorschlag eingegangen ist, wurde die für den 21.05.2023 anberaumte Urwahl abgesagt und der Ortsbürgermeister wird gemäß § 53 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) durch den Gemeinderat nach den Bestimmungen des § 40 GemO gewählt.

Nach § 40 Abs. 2 GemO können nur solche Personen gewählt werden, die dem Gemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind.

Der Vorsitzende und Erste Beigeordnete Herr Thom erläuterte dem Gemeinderat eingehend die Voraussetzungen, die für die Wahl erfüllt sein müssen, sowie das Verfahren gemäß § 40 GemO, wie die Wahl durchzuführen ist.

Im Anschluss forderte er den Gemeinderat auf entsprechende Wahlvorschläge zu machen.

Sodann wurde der bisherige Erste Beigeordnete Karl-Heinz Thom für die Wahl zum Ortsbürgermeister vorgeschlagen.

Herr Thom erklärte sich bereit, das Amt selbstverständlich anzunehmen, sofern er gewählt werde. Weitere Vorschläge gab es keine.

Es wurde eine geheime Wahl mittels Stimmzettel durchgeführt. Der Vorsitzende ist selbst gewähltes Ratsmitglied, sodass sein Stimmrecht nicht ruht (vgl. § 36 Abs. 3 GemO).

Herr Thom wurde im ersten Wahlgang einstimmig zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Frauenberg gewählt.

Im Anschluss an die Wahl wurde der neue Ortsbürgermeister durch den Beigeordneten Herrn Bechtel ernannt, vereidigt und in sein Amt eingeführt.

 

TOP 2.

Wahl der Beigeordneten

a) Wahl des/der Ersten Beigeordneten

    Ernennung, Vereidigung, Amtseinführung

b) Wahl des/der Beigeordneten

    Ernennung, Vereidigung, Amtseinführung

a) Wahl des/der Ersten Beigeordneten:

Der bisherige Erste Beigeordnete, Herr Karl-Heinz Thom, wurde unter TOP 1 vom Gemeinderat zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Frauenberg gewählt. Demnach ist das Amt des/der Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Frauenberg neu zu besetzen und ein/e neue/r Erste/r Beigeordnete/r zu wählen.

Gemäß § 53 a Abs. 1 GemO werden die Beigeordneten vom Gemeinderat nach den Bestimmungen des § 40 GemO gewählt. Das Wahlverfahren wurde vom Vorsitzenden bereits unter TOP 1 erläutert und findet auch hier Anwendung.

Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht gemäß § 36 Abs. 3 GemO bei Wahlen.

Nach der Bitte um Wahlvorschläge durch den Vorsitzenden, wurde der amtierende Beigeordnete Herr Bechtel für das Amt des Ersten Beigeordneten vorgeschlagen.

Es wurde erneut durch Stimmzettel in geheimer Wahl abgestimmt, wobei Herr Bechtel einstimmig bei einer Enthaltung zum Ersten Beigeordneten gewählt wurde.

Die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung erfolgte daraufhin durch den zuvor frisch gewählten Herrn Ortsbürgermeister Thom.

b) Wahl des/der Beigeordneten:

Der Beigeordnete, Herr Joachim Bechtel, wurde soeben zum Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Frauenberg gewählt. Demnach ist das Amt des/der Beigeordneten neu zu besetzen und ein/e neue/r Beigeordnete/r zu wählen.

Auch hier findet das gleiche Wahlverfahren, wie zuvor unter TOP 1 und TOP 2 a) erläutert, Anwendung.

Für die Wahl zum Beigeordneten wurde Ratsmitglied Herr Gerd Kappel vorgeschlagen.

Herr Kappel wurde einstimmig in geheimer Wahl gewählt und ebenfalls durch den Ortsbürgermeister ernannt, vereidigt und in sein Amt als Beigeordneter eingeführt.

 

TOP 3.

Wahl eines Schöffen / Schöffin für die Vorschlagsliste der Gemeinde Frauenberg für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 kann die Ortsgemeinde Frauenberg eine entsprechende Vorschlagsliste aufstellen.

Für die Ortsgemeinde Frauenberg ist eine Person in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates erforderlich.

Beschluss:

1. Da es sich um eine Wahl handelt, müsste nach § 40 Abs. 5 HS. 2 GemO geheim abgestimmt werden, es sei denn, der Gemeinderat beschließt etwas anderes:

Vorschlag: Es wird offen über den Vorschlag abgestimmt.

Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für eine offene Abstimmung durch Handzeichen aus.

2. Der Gemeinderat beschließt das Frau Corinna Blügel in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 aufgenommen wird.

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GemO.

 

TOP 4.

Verabschiedung Patrick Kielburger

Herr Thom nahm die Sitzung zum Anlass um den am 28.02.2023 ausgeschiedenen Ortsbürgermeister Patrick Kielburger im Rahmen der Sitzung zu verabschieden. Der Vorsitzende bedankte sich bei dem ehemaligen Ortsbürgermeister für seine geleisteten Dienste zum Wohle der Ortsgemeinde.

Besonders hob er hervor, seine Verdienste um den Glasfaserausbau innerhalb der Ortsgemeinde Frauenberg. Auch pflegte er stets einen guten Kontakt zu der ortsansässigen Firma Stephan. Sein Einsatz für eine gute Busanbindung sei nicht außer Acht zu lassen.

Der neue Ortsbürgermeister bedankte sich mit einem Weinpräsent und einem Strauß Blumen für die Ehegattin.