Pressemitteilung

Gemeinderat Heimbach

Pressemitteilung

TOP 1.

Beratung und Beschlussfassung Forstwirtschaftsplan 2023

Beschluss über den Kommunalen Forsthaushalt 2023:

Es ist geplant 235 fm. einzuschlagen, bei einem Verkauf von 200 fm.

Insgesamt wird im Forstwirtschaftsplan mit:

Erträgen i.H.v. 

21.003,00 €
und Aufwendungen i.H.v
29.542,00 €geplant.
Es wird somit mit einem Fehlbetrag i.H.v. :8.539,00 €gerechnet.

Die im Jahr 2023 geplanten Maßnahmen wurden von Herrn Prölß vom Forstamt Birkenfeld erläutert und lagen als Anhang den Gemeinderatsmitgliedern vor. Es wurden umfangreiche Diskussionen zur Art der Bepflanzung geführt. Einstimmig wurde beschlossen, dass 1,6 ha mit max. 3 – 4 Baumarten zu bepflanzen sind. Eine gemeinsame Begehung vom Gebiet wird vorgenommen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Forstwirtschaftsplan 2023 zu.

 

TOP 2.

Beratung und Beschlussfassung über das Zuwendungsprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"

Herr Prölß vom Forstamt Birkenfeld informierte über ein neues Förderprogramm des Bundes zum Thema „Klimaangepasstes Waldmanagement“. Die einzelnen Punkte wurden detailliert erläutert.

Der Bund hat das digitale Antragsverfahren für die neue Förderung „Klimaangepasstes Waldmanagement“ sehr kurzfristig zum Jahresende eröffnet und stellt Waldeigentümern für die kommenden Jahre eine jährliche Förderung von bis zu 100 Euro je ha in Aussicht.

Verbunden ist diese Förderung mit einer zusätzlichen Zertifizierung und teilweise nicht ganz unerheblichen Bewirtschaftungsauflagen (z.B. 5 % Flächenstilllegung für Betriebe ab 100 ha und Ausweisung von 5 Habitatbäumen je ha.).

Der Bund stellt im Jahre 2023 eine Summe von 200 Mio. € zur Verfügung, insgesamt bis 2026 ist eine Summe von 900 Mio. € verfügbar.

Um eine Förderung zu erhalten müssen 11 Kriterien erfüllt werden. Bei Kommunen über 100 ha Waldfläche ist ein 12. Kriterium notwendig, bei Kommunen unter 100 ha Waldfläche ist dieses 12. Kriterium optional.

Für den Fall, dass alle 12 Kriterien erfüllt sind, ist eine Förderung i.H.v. 100 € je ha möglich. Wenn lediglich 11 Kriterien erfüllt sind beträgt die Förderung 85 € je ha. Für die zusätzliche Zertifizierung sind mit Kosten von 3 € je ha zu rechnen.

Der überwiegende Teil der Kriterien erfüllen gesetzliche Grundlage und sind bereits durch die FSC-Zertifizierung zu beachten.

Daher nachfolgend die wichtigsten Punkte, welche für den Erhalt der Fördermittel beachtet werden müssen:

8.) 5 Habitatbäume pro ha (willkürliche Verteilung macht keinen Sinn à da die Sicherheit bei der Hauung beachtet werden muss) à konstante Flächen festlegen (zusätzliche Flächen) → erhöht Stilllegungsfläche à erhöht Biodiversitätsflächen

10.) Aktuell nur noch 1 Pflanzenschutzmittel zugelassen, ob diese Zulassung verlängert wird ist offen à lediglich einige Jagdpächter nutzen noch Pflanzenschutzmittel à daher ist dies mit den Jagdpächtern zu regeln

12.) über 100 ha ist dieses Kriterium bindend, unter 100 ha optional

Ist auch bei Kahlflächen möglich, muss mindestens eine zusammenhängende Fläche von 0,3 ha sein à 20 Jahre Bindung (Bindung entfällt, wenn keine Fördermittel mehr angerufen werden können)

Mit Blick auf die Höhe der Förderung empfiehlt das Forstamt Birkenfeld sämtlichen waldbesitzenden Gemeinden eine entsprechende Antragsstellung.

Mit Schreiben vom 14.11.2022 hat der Gemeinde- und Städtebund (GStB) Rheinland-Pfalz zu diesem Förderprogramm Stellung bezogen. Der GStB vertritt die Auffassung, dass in der Angelegenheit eine Beschlussfassung des Gemeinderates erforderlich ist. Mit der Inanspruchnahme des Förderprogramms verpflichtet sich die Gemeinde bestimmte Vorgaben bei der Waldbewirtschaftung einzuhalten und dies über einen Zeitraum von 10 oder 20 Jahren. Demgemäß sind in der Zukunft der Entscheidungsrahmen und die Gestaltungsspielräume bei der jährlichen Wirtschaftsplanung für den Gemeindewald gemäß § 29 LWaldG eingeschränkt. Bei den Gemeinden, die bereits eine FSC-Zertifizierung der Waldbewirtschaftung beschlossen haben, ist die Additionalität der Förderkriterien allerdings sehr ausgeprägt.

Die Verwaltung ist ebenfalls der Meinung, dass ein Beschluss über die Teilnahme / Nichtteilnahme am Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ gefasst werden sollte.

Viele der Informationen wurden sehr kurzfristig publiziert.

Vor dem Hintergrund, dass die Anträge nach dem Windhundverfahren (also der Reihenfolge des Antragseingangs) bewilligt werden, war es notwendig geworden, vorsorglich einen Antrag bis 30.11.2022 zu stellen, der im Laufe des Verfahrens natürlich auch jederzeit von Seiten der Ortsgemeinden widerrufen werden kann.

Die Verwaltung hat die Anträge am 29.11.2022 online gestellt, damit keine Fristen versäumt werden und eine Möglichkeit besteht eine Förderung zu erhalten. Nun hat man 4 Wochen Zeit die Anträge per Post an die Fachagentur „Nachwachsende Rohstoffe e.V.“ zustellen. Die Verwaltung hat die entsprechenden Unterlagen bereits vorbereitet; es ist nur noch die Unterschrift des Ortsbürgermeisters erforderlich.

Diese Zeit ist insbesondere wegen den Weihnachtsfeiertagen sehr kurz bemessen, um die Thematik in allen 14 Gemeinderäten zu beraten und zu beschließen. Daher wurden mit den jeweiligen Ortsbürgermeistern vereinbart, die Anträge komplett zu stellen. Auf Grund der zu erwarteten Menge von Anträgen scheint eine Bearbeitungszeit für die Bewilligung der Förderanträge von 9 – 12 Monaten nicht unrealistisch.

Herr Prölß hatte diesen Vortrag auch bereits am 14.12.2022 in der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Baumholder gemacht.

Aussicht der Verwaltung könnte die Nichtteilnahme auch noch nach Bewilligungsbescheid gefasst werden.

Folgende Flächenzahlen könnten berücksichtigt werden (Gesamtwaldfläche):

Gemeinde

Fläche 

mögliche Förderung

möglicher Ertrag

Zertifizierungsaufwand (3 € je ha)

Heimbach

140,30 ha

100 € je ha

14.030,00 €

   420,90 €

* Diese Angaben sind aus den Zuwendungsbedingungen entnommen, aber ohne Gewähr. Die genauen Zahlen stehen erst mit dem Zuwendungsbescheid fest.

Des Weiteren sind die möglichen Aufwendungen zum Erfüllen der Bedingungen aktuell nicht genau abschätzbar. Hier sind wir auf die fachliche Expertise des Forstamtes angewiesen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Heimbach beschließt die Teilnahme am Zuwendungsprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“.

Ferner wird das Forstamt Birkenfeld gebeten die Ortsgemeinde Heimbach hierbei zu unterstützen und mit der fachlichen Expertise während des Zuwendungszeitraums zu beraten und zu begleiten. Das Gebiet umfasst ca. 140 ha.

 

TOP 3.

Ausweisung eines eingeschränkten Industriegebietes "Reichenbacher Höfe" in den Ortsgemeinden Reichenbach und Heimbach

- Beantragung eines Zielabweichungsverfahrens gem. § 6 Abs. 2 ROG i. V. m. §§ 8 und 10 Abs. 6 LPIG

Ziel ist es, das Betriebsgelände der Fa. André Dunkel, Land/Forstwirtschaftliches Lohnunternehmen, einer städtebaulichen Gestaltung und Ordnung zuzuführen, im Bestand zu sichern und weiterzuentwickeln, um die Belieferung der vorhandenen und neu hinzukommenden Biomassekraftwerke weiterhin aufrecht erhalten zu können.

Der genaue Geltungsbereich des gemarkungsübergreifenden Bebauungsplanes (Gemarkungen Reichenbach und Heimbach) hat eine Größe von insgesamt ca. 3,1 ha. Näheres ist der Anlage zu entnehmen.

Der Ortsgemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 24.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Industriegebiet „Reichenbacher Höfe“ beschlossen.

Der Geltungsbereich befindet sich in einem Gebiet, das im regionalen Raumordnungsplan als Vorranggebiet Landwirtschaft und als Vorbehaltsgebiet Freizeit, Erholung und Landschaftsbild ausgewiesen ist.

Zur Verwirklichung der beabsichtigten Betriebserweiterung der Fa. Dunkel, ist demnach ein Zielabweichungsverfahren erforderlich

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt der Beantragung des Zielabweichungsverfahrens für die Aufstellung des gemarkungsübergreifenden Bebauungsplanes „Reichenbacher Höfe“ der Ortsgemeinden Reichenbach und Heimbach, gemäß § 6 Abs. 2 ROG i. V. m. §§ 8 und 10 Abs. 6 LPIG, zu.

 

TOP 4.

Jahresvertragsarbeiten für Erd- und Straßenbauarbeiten

-Heimbach-

Am 31.03.2023 endet der vorhandene Jahresvertrag zur Ausführung der Erd- und Straßenarbeiten inkl. der Reparaturarbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen.

Für die Vergabe eines neuen Jahresvertrages wurde eine Beschränkte Ausschreibung (Auf- und Abgebotsverfahren) durchgeführt. Es wurden 5 Bauunternehmer angefragt.

Zum Submissionstermin am 24.01.2023 wurden zwei Angebote fristgerecht abgegeben, eine Absage lag vor und zwei der Baufirmen meldete sich nicht.

Alle Angebote entsprechen der VOB und wurden rechnerisch und wirtschaftlich geprüft.

Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre, wobei der Vertrag nach dem zweiten Jahr von beiden Seiten jährlich gekündigt werden kann.

Abgegebene Auf- bzw. Abschläge auf die Preise des entsprechenden Standardleistungsbuches:

STLB-BauZ

Fa. Märker

Fa. Jahn

600 Erdarbeiten

+ 10%

+ 125%

606 Entwässerungskanalarbeiten

+ 5%

± 0%

607 Druckrohrleitungen außerhalb von Gebäuden

- 10%

± 0%

615 Verkehrswegebauarbeiten

+ 15%

+ 125%

Nicht aufgeführte Leistungen

± 0%

± 0%

Stundenlohnarbeiten

Keine Abgabe möglich

Keine Abgabe möglich

Der Ortsgemeinde wird nunmehr die Gelegenheit gegeben, ohne Ausschreibung, sich an den abgeschlossenen Vertrag anzuschließen.

Kleinere Erd- und Straßenbauarbeiten können somit VOB-konform vergeben werden.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde beschließt, sich dem von den Verbandsgemeindewerken Baumholder mit der Firma Märker, Dienstweiler abgeschlossenen Vertrag anzuschließen.

 

TOP 5.

Vergabe Hausmeisterverträge VG Baumholder

Die Submission der Ausschreibungen erfolgte am 25. und 26.01.2023. Die Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren, können bei Einvernehmen beider Parteien jeweils um 1 Jahr verlängert werden bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von 4 Jahren. Es ergaben sich folgende Angebote für die vorgegebenen Preise der einzelnen Leistungsverzeichnisse:

1. Erd-, Mauer-, Betonarbeiten

Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 5 Angebote angefordert.

Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 3

1 Angebot musste wegen fehlenden Unterlagen ausgeschlossen werden.

Die Angebote wurden technisch und rechnerisch geprüft. Der günstigste Bieter ist die Fa. Schmitt Bau aus Heimbach mit einem durchschnittlichen Aufgebot von 95,00% auf die vorgegebenen Einheitspreise.

Beschluss:

Aufgrund der vor gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. Schmitt Bau aus Heimbach zu erteilen.       

Frau Daniel Schmitt hat wegen Sonderinteresse gem. § 22 GemO zu diesem Punkt nicht mit abgestimmt und den Raum verlassen.

2. Zimmer- u. Holzbauarbeiten, Dachdeckungs- u. Dachabdichtungsarbeiten, Klempnerarbeiten, Gerüstarbeiten, Blitzschutzanlagen

Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 6 Angebote angefordert.

Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 1

Das Angebot wurde technisch und rechnerisch geprüft. Der günstigste Bieter ist die Fa. Sascha Horbach aus Baumholder mit einem durchschnittlichen Abgebot von 1% auf die vorgegebenen Einheitspreise.

Beschluss:

Aufgrund der vor gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. Sascha Horbach aus Baumholder zu erteilen.

3. Trockenbau-, Putz-, Stuckarbeiten

Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 4 Angebote angefordert.

Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 2

Die Angebote wurden technisch und rechnerisch geprüft. Der günstigste Bieter ist die Fa. Böhm aus Baumholder mit einem durchschnittlichen Abgebot von 27,45% auf die vorgegebenen Einheitspreise.

Beschluss:

Aufgrund der vor gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. Böhm aus Baumholder zu erteilen.  

4. Malerarbeiten

Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 4 Angebote angefordert.

Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 2

Die Angebote wurden technisch und rechnerisch geprüft. Der günstigste Bieter ist die Fa. Welsch aus Baumholder mit einem Abgebot von 16,50% auf die vorgegebenen Einheitspreise.

Beschluss:

Aufgrund der vor gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. Welsch aus Baumholder zu erteilen.

5. Tischler-, Beschlag-, Verglasungs- und Parkett / Holzpflasterarbeiten

Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 5 Angebote angefordert.

Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 2

Die Angebote wurden technisch und rechnerisch geprüft. Der günstigste Bieter ist die Fa. Wildanger aus Baumholder mit einem durchschnittlichen Aufgebot von 20,00% auf die vorgegebenen Einheitspreise.

Beschluss:

Aufgrund der vor gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. Wildanger aus Baumholder zu erteilen.       

6. Bodenbelagarbeiten

Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 3 Angebote angefordert.

Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 2

Die Angebote wurden technisch und rechnerisch geprüft. Der günstigste Bieter ist die Fa. Nölke aus Simmertal mit einem Aufgebot von 5,00% auf die vorgegebenen Einheitspreise.

Beschluss:

Aufgrund der vor gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. Nölke aus Simmertal zu erteilen.

7. Heizung-, Lüftung-, Sanitärarbeiten

Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 5 Angebote angefordert.

Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 1

Das Angebot wurde technisch und rechnerisch geprüft. Der günstigste Bieter ist die Fa. Wenz aus Hoppstädten-Weiersbach mit einem durchschnittlichen Abgebot von 4 % auf die vorgegebenen Einheitspreise.

Beschluss:

Aufgrund der vor gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. Wenz aus Hoppstädten-Weiersbach zu erteilen.

8. Elektroarbeiten

Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 3 Angebote angefordert.

Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 2

Die Angebote wurden technisch und rechnerisch geprüft. Der günstigste Bieter ist die Fa. elsi-tec aus Fohren-Linden mit einem Aufgebot von 35,00% auf die vorgegebenen Einheitspreise.

Beschluss:

Aufgrund der vor gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. elsi-tec aus Fohren-Linden zu erteilen.