Pressemitteilung
A. Öffentlicher Teil
TOP 1. | Dorferneuerung - Fortschreibung Dorferneuerungskonzept der OG Heimbach |
Nach offiziellem Beginn der DE-Moderation (Auftaktveranstaltung am 25.10.22) und Mitteilung darüber an die übergeordneten DE-Behörden (ADD Trier über die KV BIR) am 27.10.22, kam von der ADD Trier am 09.11.22 telefonisch der Vorschlag, noch dieses Jahr einen Antrag zur Aktualisierung des DE-Konzeptes nachzureichen (Konditionen außerhalb Schwerpunktstatus dafür: max. Zuwendung 9.000,- € bzw. max. 80 % der Kosten (der kleinere Wert ist maßgebend)). Das bereits mit der Durchführung der DE-Moderation beauftragte Büro stadtgespräch aus Kaiserslautern wurde daraufhin um kurzfristige Abgabe eines Honorarangebotes für die Fortschreibung des DEK gebeten und hat dieses am 14.11.22 abgegeben. Das Honorarangebot beläuft sich auf 11.781,00 € brutto und liegt somit im Bereich der erwartbaren Angebotshöhe für diese Planungsleistung. Im Falle einer Beauftragung (vorbehaltlich einer im kommenden Frühjahr eingehenden Bewilligung einer Zuwendung in Höhe von 9.000,- €) beträgt der Eigenanteil der OG Heimbach 2.781,00 € brutto. Die Beauftragung des Büro stadtgespräch auch mit der Fortschreibung des DEK ist aufgrund von zu erwartenden Synergieeffekten empfehlenswert und bei einem Auftragswert unter 25,- T € für Planungsleistungen kann der Auftrag an das Büro stadtgespräch vergeben werden, ohne mit weiteren Planungsbüros zu verhandeln. Auch die zeitlich enge zusammenhängende Abfolge zwischen DE-Moderation als Grundlage und darauf aufbauender Fortschreibung des DEK, spricht für den Vorschlag einen Zuwendungsantrag (ursprünglich noch in 2022 geplant gewesen) für das Programmjahr 2023 nachzureichen.
Die Beschlussvorlage war allen Gemeinderatsmitgliedern zugegangen.
Der Vorsitzende gab dazu noch kurze Erläuterungen.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Heimbach beschließt, einen Antrag auf Zuwendungen zur Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes für das Programmjahr 2023 nachzureichen – auf Grundlage des Honorarangebotes vom Büro stadtgespräch/KL vom 14.11.2022 in Höhe von 11.781,00 € brutto. Das Büro stadtgespräch wird vorbehaltlich einer Bewilligung der Zuwendung im Frühjahr 2023 mit der Fortschreibung des DEK beauftragt.
Die Verwaltung wird gebeten, die Arbeitsunterlagen kurzfristig zur Weiterleitung an die übergeordnete DE-Behörde vorzubereiten.
TOP 2. | Sachkosten Kita |
Die Sachkosten liegen lt. Aussagen der KITA-gGmbH zwischen 18.000,00 € und 22.000,00 €. Der Zuschuss von der Kirche liegt laut Aussage bei 1.500,00 €.
Die Gemeinde Heimbach würde wie in der Vergangenheit einen Betrag von 4.500,00 € je Gruppe zahlen.
Von der Verwaltung ist ein Beschlussvorschlag dazu zu erarbeiten. Hierzu kontaktiert der Vorsitzende die Verwaltung.
TOP 3. | Vorberatung über die Anhebung der Steuerhebesätze ab 2023 |
Die Realsteuern umfassen die Grundsteuer und die Gewerbesteuer (§ 3 Abs. 2 der
Abgabenordnung). Die Berechnung der konkreten Steuerhöhe erfolgt unter Anwendung von
Hebesätzen auf den vom Finanzamt ermittelten Steuermessbetrag. Den jeweiligen Hebesatz
legen die Gemeinden im Rahmen ihrer garantierten Abgabenhoheit fest.
Die Ortsgemeinde Heimbach erhebt bisher Realsteuern nach folgenden Hebesätzen:
Ø Grundsteuer A = 300 v.H. (für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke)
Ø Grundsteuer B = 385 v.H. (für die übrigen Grundstücke)
Ø Gewerbesteuer = 365 v.H..
Die Erträge aus der Grund- und der Gewerbesteuer spielen auch eine Rolle bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisung A sowie der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage. Rechtsgrundlage hierfür bildet das Landesfinanzausgleichsgesetz Rheinland-Pfalz (LFAG). Zur Ermittlung der Berechnungsgrundlagen bei der Grund- und Gewerbesteuer werden vom Land bestimmte
Mindesthebesätze (= Nivellierungssätze) gesetzlich vorgegeben.
Diese Nivellierungssätze haben die Bedeutung, dass jede Gemeinde in Rheinland-Pfalz entsprechend ihrer Aufgabenzuständigkeit und Größe in Bezug auf ihre Realsteuererträge bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung sowie der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage in etwa gleichbehandelt werden sollte. Tatsächliche finanzielle Verluste für eine Gemeinde entstehen dann, sofern die von der Gemeinde festgesetzten Hebesätze unter diesen Nivellierungssätzen liegen.
Umgekehrt, also sofern die tatsächlichen Hebesätze über den Nivellierungssätzen liegen, verbleiben diese (überschießenden) Mehrerträge alleine bei der Gemeinde. Es ist ebenfalls davon auszugehen, dass keine Zweckzuweisungen (z.B. bei Vorhaben aus dem Investitionsstock) bewilligt werden, sofern die gemeindlichen Realsteuerhebesätze unter den Nivellierungssätzen des LFAG liegen.
Dies wurde den Kommunalaufsichtsbehörden durch das Land ausdrücklich so vorgegeben.
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat am 24. November 2022 die Nivellierungssätze angehoben.
Diese betragen ab dem 1. Januar 2023:
Ø GrSt A = 345 v.H. (bisher 300 v.H., entspricht einer effektiven Erhöhung von 15,0 %)
Ø GrSt B = 465 v.H. (bisher 385 v.H.; entspricht einer effektiven Erhöhung von 20,8 %)
Ø GewSt = 380 v.H. (bisher 365 v.H.; entspricht einer effektiven Erhöhung von 4,1 %).
Mit Blick auf die konkrete Haushalts- und Finanzlage der Gemeinde kommt die Ortsgemeinde Heimbach nicht umhin, ihre Realsteuerhebesätze ab dem 1. Januar 2023 ebenfalls auf das Niveau der neuen Nivellierungssätze nach Landesfinanzausgleichsgesetz anzuheben.
Zu beachten gilt ferner, dass dieser Beschluss noch keine Änderung der Hebesätze hervorruft, sondern in der zu beschließenden Haushaltssatzung 2023 / 2024 festgelegt wird und dann Wirksamkeit entfaltet.
Das Ratsmitglied Steffen Gutendorf gab zu diesem TOP eine persönliche Erklärung ab, die als Anlage zur Niederschrift genommen werde.
Das Ratsmitglied Daniela Schmitt gab zu diesem TOP eine persönliche Erklärung ab, die als Anlage zur Niederschrift genommen werde.
Beschluss:
Die Realsteuerhebesätze werden ab dem 1. Januar 2023 wie folgt festgesetzt:
Ø Grundsteuer A = 345 v.H.
Ø Grundsteuer B = 465 v.H.
Ø Gewerbesteuer = 380 v.H.
TOP 4. | Haushaltsplanung für die Jahre 2023 und 2024 |
Folgende Vorschläge wurden unterbreitet:
- Prüfung auf Fördergelder für die Heizungen an den Gemeindehäusern,
- Bereitstellung von 5.000,00 € für Projekte für freiwillige Arbeitsgruppen,
- Friedhofsangelegenheiten – Parkplatzsanierung, eventuelle Änderung zu unterschiedlichen Bestattungsformen,
- Spielplatzerneuerung „Glückaufstraße“
- Straßenunterhaltung „Glückaufstraße“ Räumung von großen Steinen und Hangsanierung,
- Parkplatz an der K60 soll gepflastert werden,
- Treppenaufgang Besenbinderhalle ist zu sanieren,
- Umbau Foyer Besenbinderhalle – Küche, bzw. Raum für kleine Veranstaltungen,
- Halle Notbeleuchtung
- Halle Regelung Heizung, Ersetzen von Brenner an Altheizung
- Instandsetzung Duschraum Halle
TOP 5. | Anschaffung eines Flaggenmastes |
Dieser Punkt soll bei dem Dorferneuerungskonzept aufgegriffen werden.
TOP 6. | Ergänzungswahl für den Haupt- und Finanzausschuss |
Hans Nolde hat sein Mandat im Gemeinderat Heimbach niedergelegt. Somit scheidet er kraft Gesetzes auch aus den Ausschüssen des Gemeinderates aus, in die er als Ratsmitglied gewählt wurde (vgl. VV Nr. 4 zu § 45 GemO).
Hans Nolde war stellvertretendes Ausschussmitglied im Haupt- und Finanzausschuss für Sascha Fender.
Das Vorschlagsrecht hat die CDU Fraktion, gem. § 45 Abs. 1 S. 1 GemO.
Die CDU-Fraktion schlägt vor:
Stellvertretendes Ausschussmitglied: Bernd Glöckner
Beschluss:
(Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GemO).
1. Da es sich um eine Wahl handelt, müsste nach § 40 Abs. 5 HS. 2 GemO geheim abgestimmt werden, es sei denn, der Gemeinderat beschließt etwas anderes:
Vorschlag: Es wird offen über den Vorschlag abgestimmt.
2. Dem Wahlvorschlag der CDU wird zugestimmt: Bernd Glöckner
TOP 7. | Weitere Ausübung des Wahlrechts gem. § 27 Abs 22 UStG 2016; hier: Mit der OIE AG abgeschlossene Ergänzungsvereinbarung zur Umsatzsteuerpflicht |
Durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes im Jahr 2016 wurden Kommunen zu Unternehmern und damit auch grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig bei unternehmerischen Tätigkeiten. Die Gesetzesänderung trat zum 01. Januar 2017 in Kraft, der öffentlichen Hand wurde aber eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 eingeräumt welche auf Grund der Corona-Pandemie bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wurde. Nun ist mit dem Jahressteuergesetz 2022 eine weitere Verlängerung bis zum 31. Dezember 2024 erfolgt.
Bevor die Pläne zur weiteren Verlängerung der Optionsmöglichkeit bekannt wurden, trat bereits die OIE AG an die Kommunen heran um bei den bestehenden Strom- bzw. Gaskonzessionsverträgen eine Ergänzungsvereinbarung abzuschließen. Dies ist entsprechend der Beschlüsse der Ortsgemeinderäte zwischenzeitlich auch erfolgt.
Vor dem Hintergrund der nun geänderten Rechtslage fragt die OIE AG an, ob seitens der Kommunen gewünscht ist wie bisher die Leistungsbeziehung umsatzsteuerfrei abzuwickeln oder ob bereits ab dem Jahr 2023 eine Abrechnung mit Umsatzsteuer erfolgen soll. Die entsprechende Erklärung muss der OIE AG bis zum 27. Januar 2023 vorliegen.
Ein Wechsel zur Besteuerung kann jedoch nicht nur für eine einzelne Leistung erfolgen. Daher müsste in diesem Fall für alle von der Kommune erbrachten Leistungen ggf. Umsatzsteuer von den Leistungsempfängern erhoben werden. Dies betrachten wir in der Regel als nachteilig, weshalb wir bereits in der Vergangenheit allen Kommunen empfohlen haben von der Übergangsregelung Gebrauch zu machen. Dies ist dann auch so von allen Räten beschlossen worden.
Auch im vorliegenden Fall wird von der Verwaltung die weitere Anwendung der Übergangsregelung empfohlen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, dass für die Abrechnung mit der OIE AG aus den Konzessionsverträgen weiterhin von der Übergangsregelung des § 27 Abs. 22 UStG 2016 Gebrauch gemacht wird und beauftragt die Verwaltung, dies der OIE mitzuteilen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über die Tagesordnungspunkte
- Grundstücksangelegenheiten
- Neubau Kindergarten Heimbach – Vergabe
beraten und beschlossen.