Pressemitteilung
B. Öffentlicher Teil
TOP 1. | Prüfung der Jahresrechnung 2021 und Entlastungserteilung a) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Ausgaben b) Feststellung des Jahresabschlusses c) Entlastungserteilung |
Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führte das älteste Ratsmitglied Paul-Erhard Stemmler.
Die zur Prüfung des Jahresabschlusses 2021 notwendigen Unterlagen
(Anhang zur Schlussbilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung, Anlagennachweis, Hauptabschlussübersicht, Forderungs- und Verbindlichkeiten Übersicht sowie Buchungsbelege) des Gemeindehaushaltes wurden durch die Verbandsgemeindeverwaltung vorab vorgelegt.
Mit der Einladung zu dieser Sitzung erhielten die Ratsmitglieder den für das Haushaltsjahr 2021 erstellten Rechenschaftsbericht, die Schlussbilanz zum 31.12.2021 übersandt sowie die Aufstellung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Ausgaben. Hieraus ist u.a. folgendes zu entnehmen:
Die Schlussbilanz der Ortsgemeinde Leitzweiler schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 959.371,24 € ab (Vorjahr 942.183,58 €).
Das Sachanlagevermögen beträgt 622.538,35 € (Vorjahr = 637.485,04 €). Die wesentlichsten Vermögensgegenstände sind der Gemeindewald mit 305.266,42 €, das Infrastrukturvermögen mit 238.185,05 €, und das übrige Grundvermögen mit 73.303,89 €.
Die Finanzanlagen betragen 3.000,00 €. Es handelt sich hierbei um den Anteil der Ortsgemeinde an der AÖR. Verbandsumlage Ökompark 51,00 €.
Zum Bilanzstichtag 2021 bestehen gegenüber der Verbandsgemeinde (im Rahmen der Einheitskasse) Forderungen in Höhe von 305.147,45 € (bisher in Höhe von 284.086,88 €).
Es wird ein positives Eigenkapital von 776.150,63 € (Vorjahr: 741.723,27 €) ausgewiesen. Das Eigenkapital hat sich im Haushaltsjahr 2021 aufgrund des Jahresüberschusses um 34.427,36 € erhöht (Vorjahr Jahresüberschuss von 10.650,82 €).
Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme für Investitionen bestehen nicht. Es bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 13.670,93 € (es handelt sich hierbei überwiegend um Unternehmerrechnungen die noch das Jahr 2021 betrafen aber erst nach dem Bilanzstichtag zur Begleichung eingereicht wurden). Gegenüber der Einheitskasse bei der Verbandsgemeinde bestanden zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten.
In der Ergebnisrechnung ist ein Jahresgewinn von 34.427,36 € ermittelt. Gegenüber der Haushaltsplanung bedeutet dies eine Verbesserung von 35.180,36 € gegenüber dem HH-Plan. Insgesamt lag das laufende Verwaltungsgeschäft, mit leichten Differenzen nach beiden Seiten, jedoch auf geplantem Niveau. Ein Überschuss konnte bei den Erträgen in Höhe von rd. 18.400 € erzielt werden. Die Verbesserung des Ergebnisses wurde durch höhere Erträge bei Gewerbesteuer (rd. 5.000 €) Schlüsselzuweisung (rd. 3.400 €) und Holzverkauf (rd. 3.000 €) und Pachten (rd. 4.000 €) erzielt. Die Aufwendungen lagen in allen Bereichen unter den Haushaltsansätzen und verringern sich so um rd. 16.700 €. Auch Kreis- und VG-Umlage blieben unter dem HH-Ansatz.
Die im Haushaltsjahr 2021 im Ergebnis- und Finanzhaushalt entstandenen wesentlichsten Haushaltsüberschreitungen wurden erläutert.
Beim Produkt 5551 Forstwirtschaft wurde mit 9.628,98 € ein positives Ergebnis erzielt. Nach dem Forstwirtschaftsplan 2021 war ein Ergebnis von 7.277 € eingeplant.
Die noch zu genehmigenden Haushaltsüberschreitungen nach § 100 der Gemeindeordnung belaufen sich im Ergebnishaushalt auf 0 € und im Finanzhaushalt auf 2.427,09 €.
In der Finanzrechnung wird zum Bilanzstichtag eine Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes von 21.060,57 € ausgewiesen. Dies ist eine Verbesserung gegenüber der Planung von 30.802,57 €. Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse bestehen nicht.
Die Mehreinahmen sind zum größten Teil im Steuer- und Zulagenbereich sowie durch Einsparungen entstanden, da geplante Investitionen nicht getätigt bzw. ins nächste Jahr verschoben wurden.
Die vorgelegten Belege wurden vom im nichtöffentlichen Teil von den Ratsmitgliedern ausführlich geprüft. Die Überprüfung des Jahresabschlusses 2021 der Ortsgemeinde Leitzweiler führte zu keinen Beanstandungen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat fasst daher folgende Beschlüsse:
a) Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2021 werden, soweit dies noch nicht geschehen ist, gemäß § 100 Gemeindeordnung (GemO) genehmigt.
b) Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2021 der Ortsgemeinde Leitzweiler wird gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 der GemO festgestellt.
c) Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten - soweit sie in 2021 die Vertretung geführt haben – sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Baumholder wird nach § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.
(Ortsbürgermeister Andreas Werle und die Beigeordneten Mario Ley und Hans Joachim Alles haben gem. § 110 Abs. 4 GemO bei der Beschlussfassung nicht mitgewirkt.)
TOP 2. | Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung 2023 / 2024 - Anhebung der Realsteuersätze - Gewerbesteuer |
Änderung des Satzungsbeschlusses vom 07.03.2023.
Den Ratsmitgliedern wurde mit der Einladung zur heutigen Sitzung der neue Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 übersandt.
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat am 24. November 2022 die Nivellierungssätze angehoben.
Diese betragen ab dem ab dem 1. Januar 2023 bei
der Grundsteuer A = 345 v.H. bisher 300 v.H.,
der Grundsteuer B = 465 v.H. bisher 365 v.H.;
der Gewerbesteuer = 380 v.H. bisher 365 v.H.
Im Hinblick auf die geplanten Investitionsmaßnahmen und die hierfür zu beantragenden Zuwendungen ist die Ortsgemeinde Leitzweiler dazu gezwungen diese höheren Nivellierungssätze zu erheben.
In der Sitzung vom 07.03.2023 wurde die Satzung mit den teilweise erhöhten Realsteuersätzen beschlossen.
Der Satzungsbeschluss vom 07.03.2023 wird aufgehoben.
Mit dem heutigen Beschluss wird die Grundsteuer A auf 345 v.H., die Grundsteuer B auf 465 v.H. und die Gewerbesteuer auf 380 v.H. festgelegt und mit der Haushaltssatzung 2023 – 2024 festgesetzt.
Beschluss:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024, wie sie in Form und Fassung als Anlage zu dieser Niederschrift ersichtlich ist.
TOP 3. | Änderung der Verbandsordnung des Zweckverbandes "Ökompark Heide-Westrich" |
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Ökompark Heide-Westrich hat in ihrer Sitzung vom 15.03.2023 beschlossen, die Verbandsordnung zu ändern.
Die Änderungen waren erforderlich, da die bisherige Verbandsordnung nicht zum Erlass von Vorkaufsrechtssatzungen ermächtigte.
Im Zusammenhang mit der beschlossenen Aufstellung des Bebauungsplanes „Zweckverband Ökompark Heide Westrich Nord“ wird der Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung allerdings als erforderlich angesehen.
Gleichzeitig soll es Verbandsmitgliedern, die den Zweckverband verlassen wollen, erleichtert werden, dies zu beantragen.
Die beschlossenen Veränderungen der Verbandsordnung ergeben sich aus der Anlage zu dieser Vorlage.
Bei den Änderungen in § 4 der Verbandsordnung werden die Aufgaben des Zweckverbandes berührt. Daher ist gem. § 6 Abs. 3 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) die Zustimmung von zwei Dritteln der Verbandsmitglieder erforderlich.
Beschluss:
Der am 15.03.2023 von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Ökompark Heide Westrich beschlossenen Änderung der Verbandsordnung wird zugestimmt.
TOP 4. | Einwohnerfragestunde |
Es lagen keine Fragen vor.