Pressemitteilung

Gemeinderat Leitzweiler


Pressemitteilung zur Sitzung des Gemeinderates Leitzweiler am 07.03.2023

Die Sitzung war öffentlich.

TOP 1.

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für die Jahre 2023/2024 sowie Anhebung der Realsteuersätze

Den Ratsmitgliedern wurde mit der Einladung zur heutigen Sitzung der Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 übersandt. Weiterhin lag der Haushaltsplanentwurf bis einschließlich 06.03.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich aus. Vorschläge zum Haushaltspan 2023/2024 wurden von Einwohnern nicht eingereicht.

Der Haushaltssachbearbeiter gab zum vorliegenden Haushaltsplanentwurf folgende Erläuterungen und wies auf wesentliche Veränderungen im Vergleich zu den Haushaltsvorjahren hin:

Ergebnishaushalt:                   2023                              2024

Erträge                                190.374 €                      180.090 €

Aufwendungen                    184.351 €                      195.365 €

Jahresergebnis                       5.996 €                      - 15.275 €

 

Änderungen der Steuerhebesätze

Grundsteuer A =    345 v.H.

Grundsteuer B =    465 v.H.

 

Gewerbesteuer =   365 v.H.

Schlüsselzuweisung A = 66.650 €, und Folgejahre 66.950 €

Überschuss Steuern abzgl. Umlagen: 31.090 € (2023) / rd. 31.000 € (2024)

Pacht WKA 30.000 €

Finanzierung Kindertagesstätten: Veranlagung 13.000 € jährlich

Gemeindewald – Übernahme der Forstwirtschaftspläne 2023 Beschluss vom 25.01.2023 – Ergebnis: Überschuss 3.161 €.

 

Unterhaltungsmaßnahmen:                                                 2023                         2024

Baumpflege Kontrolle                                                             1.600 €                    

Friedhof                                                                                   2.000 €                    

Straßenunterhaltung                                                                2.000 €                     2.000 €

Feldwegeunterhaltung Verkehrsicherung                               1.000 €

 

Investitionen:                                                                         2023                          2024

Bauhof - Beschaffung von beweglichem Vermögen               1.000 €                     1.000 €

Errichtung Lagerraum / Doppelgarage                                 12.000 €                    

Kindergarten Investionsanteil                                                  4.600 €                     4.800 €

Bolzplatz – Aufschütten mit Erde                                            5.000 €

Instandsetzung Schutzhütte                                                  15.000 €

Starkregen Schutzkonzept                                                    10.000 €

Zuwendung hierfür                                                                  9.000 €

Renovierung Leichenhalle                                                                                        6.500 €

Dorfgemeindehaus Neubau/Umbau                                     140.000 €               639.000 €

Dorfgemeindehaus Förderung                                                89.600 €               409.000 €

Gemeindehaus Gerätschaften                                                 1.000 €                    1.000 €

 

Geplante Kreditaufnahme: 2023    90.000 € und in 2024   250.000 €

Weiterhin wurden die wichtigsten Veranschlagungen im Einzelnen besprochen und sämtliche anfallende Fragen wurden vom Sachbearbeiter erläutert und beantwortet.

Beschluss:

Nach Beratung empfiehlt beschließt der Ortsgemeinderat die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024, wie sie in Form und Fassung als Anlage zu dieser Niederschrift ersichtlich ist.

 

TOP 2.

Neubau Dorfgemeinschaftshaus und Umfeldgestaltung

- Auftragsvergaben

TOP 2 a):        Vergabe Planungsleistungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutz-
Koordination („SiGeKo“) gem. Baustellenverordnung zum Bauvorhaben Neubau DGH Leitzweiler

Sachverhalt:

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutz­- Koordinator (SiGeKo) ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zuständig.

Die Bestellung eines SiGeKo ist seit 1998 in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt und danach verordnet.

Nach § 3 BaustellV ist der Bauherr verpflichtet einen oder mehrere Koordinatoren zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden.

Abhängig von Umfang, Dauer und Gefahrenpotential der Arbeiten sind vom SiGeKo folgende Teil- Leistungen zu erbringen:

Eine Vorankündigung muss spätestens 2 Wochen vor Errichtung der Baustelle an die zuständige Behörde übermittelt werden. Darüber hinaus ist sie auf der Baustelle gut sichtbar auszuhängen. Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) ist auf Grundlage des Bauzeiten- Planes zu erstellen, s. d. evtl. gegenseitige Gefährdungspotentiale zwischen ausführenden Firmen und ggf. auch Eigenleistungen vermieden bzw. ausgeschlossen werden können. Die SiGe-Koordination in der Ausführungsphase ist vergleichbar einer Bauleitung hinsichtlich Einhaltung der SiGe-Planung und der Unfallverhütungsvorschriften. Durch den SiGeKo werden alle auf der Baustelle Beteiligten insbesondere bzgl. der Baustellen-Sicherheit eingewiesen/unterwiesen und entsprechend dem Baufortschritt auch laufend überwacht.

Zu dieser Leistung wurden vier qualifizierte Anbieter am 27.02.23 zur Abgabe eines Angebotes bis zum 06.03.23 aufgefordert. Innerhalb des festgelegten Abgabezeitraum sind drei 

Angebot fristgerecht eingegangen:

 

Anbieter                                                                                            Angebotssumme (brutto)

a) Ing.-Büro Hub GmbH / 55743 Idar-Oberstein                                              3.998,23 €

b) Ing.-Büro Schäfer + Schorr GmbH / 66646 Marpingen                                4.403,00 €

c) Arbeitssicherheitsdienst Michael Mentges / 54492 Zeltingen-Rachtig        4.838,28 €

Das Ing.-Büro Hub GmbH verfügt über umfangreiche Erfahrungen und Referenzen auf dem Gebiet von SiGeKo-Leistungen und wurde bereits in der Vergangenheit öfter bei vergleichbaren Projekten beauftragt. Es bestehen keine Bedenken gegenüber der Vergabe an das Ingenieurbüro Hub GmbH / Idar-Oberstein.

Beschluss:

Mit der Sicherheits- und Gesundheitsschutz­- Koordination gem. Baustellenverordnung zum Bauvorhaben Neubau DGH Leitzweiler, wird das Ing.-Büro Hub GmbH / 55743 Idar-Oberstein auf Grundlage des Angebotes i. H. v. 3.998,23 € (inkl. 19 % Umsatzsteuer) beauftragt.

 

TOP 2 b):       Auftragsvergabe Planung Bushaltestelle

Sachverhalt:

Zur Planung einer neuen Bushaltestelle entsprechend heutigem Stand der Technik (barrierefrei mit erhöhtem Bordstein, sehbehinderten-gerechtes Leitsystem, etc.) wurde vom Büro stadtgespräch / KL, welches mit der Umfeldgestaltung des neuen DGH beauftragt ist, vorgeschlagen ein damit erfahrenes Fachplanungsbüro für derartige Verkehrsanlagen einzubeziehen. Auf Nachfrage wurde vom Büro stadtgespräch das Büro WSW / KL als bekanntes qualifiziertes Fachplanungsbüro genannt, Nach Angebotsanfrage an das Büro WSW und erfolgter Rücksprache, kam vom Büro WSW / KL am ein Honorarangebot auf Grundlage von HOAI 2021. Das Angebot beläuft sich für alle benötigten Leistungsphasen entsprechend HOAI auf 11.908,59,- € brutto und geht vorläufig von Netto-Herstellungskosten in Höhe von ca. rd. 40.000,- € aus. Auf nochmalige Nachfrage beim Büro WSW wurden die geschätzten Herstellungskosten als Erfahrungswert vorläufig in dieser Höhe angenommen (auf der sicheren Seite liegend), aufgrund noch unbekannter Faktoren, welche im Zuge der Planung zunächst der LPH 1-3 HOAI (Entwurfsplanung bis zur Kostenberechnung durch den AN in der LPH 3) geklärt und sich im vorliegenden Fall noch reduzieren sollten. Planungsaufträge bis zu einem Auftragswert i. H. v. 25,- T € können auch ohne Verhandlung mit weiteren Büros beauftragt werden. Bei stufenweiser Beauftragung zunächst der LPH 1-3 HOAI zur Stellung eines Zuwendungsantrages über/durch die KV BIR beim LBM KH und Fortführung der Planung LPH 5-9 HOAI (Ausführungsplanung, Ausschreibung, Bauüberwachung) nach Genehmigung und Bewilligung einer Zuwendung durch das LBM KH, ergibt sich aus o. g. Honorarangebot auf Grundlage der vorläufig geschätzten Kosten eine Honorarsumme für die LPH 1-3 in Höhe von 5.205,72 € brutto und für die nachfolgenden LPH 5-9 in Höhe von 6.702,87 € brutto. Das tatsächliche Honorar ergibt sich nach Vorlage der Kostenberechnung in der LPH 3 durch den AN und ist neben den o. g. Unbekannten insbesondere abhängig vom dem durch den AG letztlich gewünschten und gemeinsam festgelegten Standard.

Beschluss:

Das Ingenieurbüro WSW / Kaiserslautern wird mit der Fachplanung zur Gestaltung der neuen Bushaltestelle stufenweise beauftragt. Beauftragt werden zunächst die LPH 1-3 HOAI mit einem vorläufigen Auftragswert in Höhe von 5.205,72 € inkl. Umsatzsteuer.

 

TOP 3.

Friedhofsangelegenheiten -

Jährliche Standsicherheitsprüfung von Grabmalen (Auftragsvergabe)

Der laufende Vertrag zur jährlichen Überprüfung der Standsicherheit von Grabsteinen zwischen dem Ingenieurbüro Becker & Weißbach GbR aus Wettenberg und den teilnehmenden Ortsgemeinden ist zum 31.12.2022 ausgelaufen.

Der Verwaltung liegen zwei Angebote für die jährliche Grabmalprüfung mit ausführlicher Dokumentation und allen Nebenkosten (inkl. Fahrtkosten) vor.
Das günstigste Angebot wurde von Herr Pascal Mähringer aus Dichtelbach im Rhein-Hunsrück-Kreis für 0,75 € (inkl. MwSt.) je Grabstein, vorgelegt.

Somit konnte eine Kostenreduzierung (bisheriger Preis 1,01 €/Grabstein) erzielt werden.

Das Angebot gilt für die Beauftragung von drei Jahren.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt den Abschluss des Vertrages zur Überprüfung der Standsicherheit von Grabsteinen mit Grabsteinprüfer Pascal Mähringer um drei Jahre zum angebotenen Preis von 0,75 € pro geprüftes Grabmal.