Pressemitteilung zur Sitzung des Gemeinderates Reichenbach am 14.02.2024

Öffentlicher Teil

TOP 1.

Einwohnerfragestunde

  • Frau Bergrath wies auf Problematik der Abfallentsorgung am Friedhof hin. Die Bürger sollten angemahnt werden, den Müll zu Hause zu entsorgen.
    • Herr Nees kündigte eine Prüfung und ggf. Anpassung von Friedhofssatzung und -ordnung hin. Ein Hinweis an die Bürger zur sachgemäßen Entsorgung erfolgt separat.
  • Herr Wendling wies auf eine geplante Motorsport-Veranstaltung des AMC Birkenfeld am 04.05.2024 hin. Eine Wertungsprüfung könnte sich auf Reichenbacher Gemarkung befinden.
    • Herr Nees bat um einen offiziellen Antrag, um über eine Genehmigung in einer Ratssitzung abzustimmen.

 

TOP 2.

Übertragung der Aufgabe "Clusterbildung im Gigabit-Ausbau im Landkreis Birkenfeld" auf die Verbandsgemeinde

Der Breitbandausbau im Landkreis Birkenfeld wird nach Einzelmaßnahmen in verschiedenen Ortsgemeinden ab 2008 im Rahmen einer sogenannten FTTC-Erschließung (Fiber to the Curb, Erschließung über bestehende Kupferleitungen der Telekom) seit dem Jahr 2019 im Rahmen von Glasfaseranschlüssen vorangetrieben. Dabei wurden in 75 Ortsgemeinden ca. 2.320 geförderte Glasfaser-Hausanschlüsse bis Sommer 2022 hergestellt. Weitere ca. 5.000 Hausanschlüsse wurden durch das beauftragte Unternehmen Inexio/Deutsche Glasfaser privatwirtschaftlich im Zuge dieser Baumaßnahmen mit erschlossen. Das Projekt des Landkreises wird durch das sogenannte “Weiße Flecken Programm“ (Aufgreifschwelle mindestens 30 Mbit/s) mit Mitteln von Bund (5.411.461,00 Euro = 60%) und Land (2.705.730,60 Euro = 30%) gefördert. Die Kommunen tragen einen Eigenanteil von 10% (901.911,00 Euro).

Mit der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikations-netze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26. April 2021, dem sogenannten „Graue-Flecken-Förderprogramm“, ergeben sich nun für Kreise und Kommunen in Deutschland neue Möglichkeiten, den Gigabitausbau durch Glasfasernetze zu fördern. Das neue Förderprogramm wird ähnliche Förderbedingungen wie das jetzige Programm (Förderung Bund/Land 90%) aufweisen. Die Aufgreifschwelle wird hier zunächst auf mindestens 100 Mbit/s hochgesetzt. Hier können noch Kupferanschlüsse mit Vectoring-Technologie als versorgt bewertet werden. Ab dem Jahr 2023 wird die Förderschwelle auf 200 Mbit/s symmetrisch oder 500 Mbit/s im Download erhöht, was technisch nur noch durch Glasfaser- bzw. HFC Netze (Mischform von Glasfaser- und Koaxialnetz) erreicht werden kann.

Ähnlich wie im jetzigen Förderprogramm wird das Land Rheinland-Pfalz zu einer Förderung von Clusterbildungen tendieren. Die Landesregierung wird hier einen landkreisweiten Ausbau prioritär gegenüber einem gemeindeübergreifenden Gebiet handhaben. Die endgültigen Bedingungen sind allerdings noch nicht veröffentlicht. Seitens des Bundes wird es Beratungsleistungen i. H. v. 200.000 € für einen Landkreis geben oder optional 50.000 € pro Gemeinde oder Stadt, höchstens jedoch die oben genannte Summe für den Landkreis. Diese Beratungsleistungen werden zu 100% gefördert. Zur Beantragung der Beratungsleistungen wird entgegen den bisherigen Regelungen des Bundesfördermittelgebers, gleich eine Aufgabenübertragung zur Versorgung der Ortsgemeinden mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen der Stadt Idar-Oberstein und der drei Verbandsgemeinden an den Landkreis Birkenfeld benötigt. Diese wird die gleichen Regelungen der aktuell zum Förderprogramm Weiße-Flecken geltenden Übertragung enthalten. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen der WFG die vorläufigen Aufgabenüberträge der Stadt Idar-Oberstein sowie der drei Verbandsgemeinden vor. Von diesen Beratungsleistungen soll schnellstmöglich, wie aus dem Beschluss des Kreisausschusses vom 15. November 2021 hervorgeht, ein Markterkundungsverfahren mit gutachterlicher Einschätzung für das weitere Vorgehen im Graue-Flecken-Förderprogramm durch die WFG BIR mbH durchgeführt werden. Dieses Vorhaben würde auch der gewünschten Masterplanung des Landes Rheinland-Pfalz zugutekommen. Das Markterkundungsverfahren wurde am 17.3.2022 um 12 Uhr gestartet und zum 13.05.2022 12 Uhr beendet. Durchgeführt wurde es von der TÜV Rheinland Consulting GmbH. Das Unternehmen wird eine Einschätzung abgeben, zu welchem Zeitpunkt der Antrag eingereicht und das Vorhaben starten soll.

Formal notwendig ist, dass auf Basis des § 67 Abs. 5 GemO RLP die einzelnen Ortsgemeinden die Aufgabe zur Versorgung der Ortsgemeinden mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen an die jeweiligen Verbandsgemeinden übertragen. Die Verbandsgemeinden sowie die Stadt Idar-Oberstein müssen wiederum die Aufgabe auf Basis des § 2 Abs. 3 der Landkreisordnung (LKO) an den Landkreis Birkenfeld übertragen, damit dieser als Antragsteller für das Cluster tätig werden kann.

Die genauen Kosten werden erst im Rahmen der Antragstellung ermittelt werden. Die Stadt Idar-Oberstein, die Verbandsgemeinden wie auch die Ortsgemeinden werden stetig über den Projektstand informiert. Im Rahmen dieser Informationen wird auch über weitere Beschlüsse bezüglich der Aufteilung der Höhe der Eigenanteile zu beschließen sein.

Nach Verlesung der Beschlussvorlage durch Herrn Ortsbürgermeister Nees wies Ratsmitglied Ackermann darauf hin, dass eine Übertragung der Aufgabe noch keine bindende Beauftragung für einen Ausbau bedeute.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Reichenbach beschließt die Teilnahme an dem Cluster „Gigabitausbau im Landkreis Birkenfeld“ und überträgt gem. § 67, Abs. 5 GemO die hierfür erforderlichen Aufgaben an die Verbandsgemeinde Baumholder. Diese Aufgabenübertragung hat nur Gültigkeit für das vorgenannte Projekt. Da das administrative Gesamtprojekt Clusterbildung Hoch-geschwindigkeits-Breitbandnetz im Landkreis Birkenfeld letztlich von der Kreisverwaltung Birkenfeld federführend abgewickelt wird, ist die Ortsgemeinde ebenso wie die Verbandsgemeinde bis zur tatsächlichen Durchführung des Projektes von möglichen Kosten freigestellt.

Zur tatsächlichen Durchführung des Projektes muss auf der Basis der dann ermittelten Projekt-Kosten, in die keinerlei Vorkosten für die vorbereitenden Verwaltungs- oder externen Beratungs- und sonstigen Dienstleistungskosten enthalten sein dürfen, unter Annahme einer Förderquote, sowie den daraus für die Ortsgemeinde Reichenbach entstehenden Eigenanteil durch den Ortsgemeinderat erneut beschlossen werden.

 

TOP 3.

Rodungsarbeiten und Wiederaufforstung am Friedhof

  • Lt. OB Nees sind viele Bäume am anliegenden Waldstück bei den letzten Stürmen umgefallen. Ein Großteil des Baumbestands sei geschädigt. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht seien wohl Rodungs-Maßnahmen nötig. Eine fachliche Prüfung stünde noch aus. Ein Gedanke bei der Aufforstung sei die Anlegung eines Ruheforst
  • Ratsmitglied Ackermann schlug vor, die Maßnahmen zur Verkehrssicherung zügig zu erledigen und eine Planung/Analyse der Gestaltungsmöglichkeiten zu beauftragen
  • Ratsmitglied Schneider merkte zudem an, die rechtlichen Begebenheiten vor Planungsmaßnahmen zu prüfen
  • Ratsmitglied Ziehmer regte an, ggf. Stelen bzw. Bäume für Urnengräber auf dem Friedhofsgelände zu platzieren

Beschluss:

Die Ortsgemeinde beauftragt eine Rodung im Sinne der Verkehrssicherungspflicht.

 

TOP 4.

Zuwendungen für Vereine und Feuerwehr

  1. Naturschutzverein für Umweltschutztag 2023

Der Naturschutzverein Reichenbach beantragt eine Unterstützung zum Umweltschutztag in Höhe von 300 €.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt eine Zuwendung in Höhe von 300,00 € zur Durchführung des Umweltschutztages 2023.

 

  1. Antrag der Feuerwehr

Die Freiwillige Feuerwehr bittet um einen Zuschuss zur Förderung der Feuerwehrarbeit und der Förderung der Jugendarbeit und des Feuerwehrgedankens.

(Ratsmitglied Ziehmer war von Beratung und Beschlussfassung wegen Sonderinteresse gem. § 22 GemO ausgenommen.)

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt eine Zuwendung in Höhe von 500,00 €.

 

TOP 5.

Annahme von Spenden

Die „Hausfrauen-Gruppe“ spendet aus dem Erlös des Kuchenverkaufs am Weihnachtsmarkt 2023 die Summe von 325,27 € zur Anschaffung eines Spielgerätes.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spende und bedankt sich sehr herzlich für die Unterstützung.

 

TOP 6.

Vorbereitung Kommunal- und Europawahl 2024

  • Ortsbürgermeister Nees wies auf die anstehenden Wahlen hin. Die Mitglieder des Wahlvorstandes seien in der Zwischenzeit durch die Verwaltung kontaktiert worden.
  • Ratsmitglied verwies auf die Möglichkeit zur Teilnahme an Schulungen am 24.05. (Hoppstädten) oder 29.05.2024 (Niederwörresbach)

 

Im nichtöffentlichen Teil wurde über die Punkte Personalangelegenheiten und Grundstücksangelegenheiten beraten und beschlossen.