pressemeldung

Gemeinde Reichenbach

Pressemitteilung

Pressemitteilung zur Sitzung des Gemeinderates Reichenbach am 20.09.2023

A. Öffentlicher Teil

TOP 1.

Ausbau der Gemeindestraße "In der Schwodel"

Der Gemeinderat Reichenbach hat bereits in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 15.06.2023 einen Beschluss über diesen Tagesordnungspunkt gefasst.

Damals fasste der Gemeinderat den Beschluss, dass ein Ausbau der Gemeindestraße „In der Schwodel“ nicht erfolgen soll.

Nun soll erneut über diesen Tagesordnungspunkt beraten werden.

Hierzu ist Herr Bachmann, Leiter Fachbereich 2 – Finanzen anwesend um Fragen zu beantworten.

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Der Ortsbürgermeister Uwe Nees sowie die Ratsmitglieder Holger Rothgerber, Steffen Schneider und Andre Dunkel sind wegen Sonderinteresse (gem. § 22 GemO) von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen und nehmen daher im Zuschauerbereich Platz.

Den Vorsitz für diesen Tagesordnungspunkt übernimmt die Erste Beigeordnete Stefanie Küntzer.

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Im Vorfeld der Anliegerversammlung zum Ausbau der OD der L 172 („Hauptstraße“) erfolgte eine Ortsbesichtigung. Dabei wurde der Vertreter der Verwaltung von Herrn Ortsbürgermeister Schmidt hinsichtlich eines möglichen Ausbaus der Gemeindestraße „In der Schwodel“ angesprochen. Es handelt sich dabei um eine von der OD abzweigende Stichstraße in der Baulast der Ortsgemeinde.

Die Gemeindestraße wurde im Bereich der Einmündung in die „Hauptstraße“ vor einigen Jahren mit einer neuen Deckschicht überzogen. Der Unterbau wurde über die gesamte Länge nicht erneuert, im hinteren Teil befindet sich der Oberbau in einem ausbauwürdigen Zustand und die Wasserführung ist nicht mehr gegeben. Als Ergebnis ist festzustellen, dass ein Ausbau eine beitragspflichtige Maßnahme darstellen würde.

Beitragsrechtlich stellt sich die Frage, ob die Verkehrsanlage als „selbstständig“ oder als „unselbstständig“ anzusehen ist. In letzterem Fall wäre sie als zur „Hauptstraße“ zugehörig anzusehen ist.

Hierzu hat die Rechtsprechung Kriterien entwickelt. Zwei dieser drei Kriterien für eine Unselbstständigkeit (Kürzer als 100 m, keine Baubauungsmassierung) sind problemlos erfüllt.

Das Abknicken nach etwa 30 m, dass dazu führt das die Verkehrsanlage nicht über ihre ganze Länge einsehbar ist könnte für eine Selbstständigkeit sprechen.

Allerdings weist der Gemeinde- und Städtebund (GStB) darauf hin, dass diese Frage von der Rechtsprechung eher großzügig beantwortet wird. In der in Reichenbach gegebenen Situation geht die Verwaltung daher davon aus, dass die Gemeindestraße „In der Schwodel“ unselbstständiger Teil der OD der L 172 („Hauptstraße“) ist.

Beitragsrechtlich hätte dies zur Folge, dass die Kosten für den Ausbau der Gemeindestraße und der Teile der OD in Baulast der Gemeinde „in einen Topf“ geworfen werden und die Anlieger der Gemeindestraße beitragspflichtig für die gesamte Maßnahme werden. Die beiden Eckgrundstücke (Hauptstraße 34 und 36) verlieren die Eckgrundstücksvergünstigung, hiervon profitieren wiederum alle anderen Beitragspflichtigen.

Diese Wirkung tritt auch ein, wenn KEIN Ausbau der Gemeindestraße erfolgt, da die Beurteilung als unselbstständig in jedem Fall greift !

Durch den Ortsgemeinderat wäre daher zu entscheiden, ob der Ausbau durchgeführt werden soll oder nicht. Im Anschluss müsste durch die Ortsgemeinde ein Ing.-Büro beauftragt werden das die Planung erstellt, damit die Arbeiten gemeinsam mit der OD ausgeschrieben werden können.

Es folgte eine Diskussion hinsichtlich Notwendigkeit des Ausbaus und davon zunächst unabhängiger genereller Beitragspflicht der Anwohner beim Ausbau der Hauptstraße.

  • Ratsmitglied Ackermann merkte an, dass bei damaliger Sitzung nicht klar war, dass eine Beitragspflicht unabhängig vom Ausbau der Straße „In der Schwodel“ bestünde.
  • Herr Bachmann erläuterte nochmals die gesetzlichen Hintergründe hierzu. Im Vergleich zur Straße „Gängelgasse“ sei „In der Schwodel“ eine beitragsfähige Maßnahme. Die Gängelgasse sei mit einer Instandhaltungsmaßnahme wieder herzurichten. Die Beurteilung obliege der Verwaltung und werde im Streitfall dann von den Verwaltungsgerichten letztlich entschieden
  • Herr Donie wies auf die Unterschiede der Maßnahmen hin. Kanalsanierungen „In der Schwodel“ würden ebenfalls erfolgen.
  • Ratsmitglied Ackermann regte an, die Verlegung von Leerrohren miteinzuplanen
  • Die Verwaltung informiert alle Anlieger, die beitragspflichtig werden, auch wenn keine direkt anliegenden Baumaßnahmen erfolgen.

Beschluss:

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, dass ein Ausbau der Gemeindestraße „In der Schwodel“ erfolgen soll.

Für den Fall, dass sich der Ortsgemeinderat für einen Ausbau entscheidet wird die Verwaltung beauftragt alle notwendigen Schritte einzuleiten.

TOP 2.

Vollzug des § 21 GemHVO

- Zwischenbericht zum 30. Juni 2023

Gemäß § 21 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Gemeinderat während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

Die Verwaltung unterrichtet über den Stand im Finanzhaushalt (Übersicht über die Ein- und Auszahlungen).

Die Ortsgemeinde Reichenbach hat zurzeit einen Doppelhaushalt 2023/24.

Der Haushaltsplan 2023 ist mit einem Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 187.299 € aufgestellt worden.

Lt. Zwischenbericht wäre nun mit einem Überschuss in Höhe von ca. 157.600 € zu rechnen.

Bei den Einzahlungen aus Gewerbesteuer ergaben sich Mehreinnahmen von ca. 54.000 €. Die Auszahlungen für Sach- und Dienstleitungen sind bisher nicht an die Haushaltsplanungsätze heran gereicht. Der Zeitpunkt der geplanten Investitionsmaßnahmen sind noch nicht absehbar.

Auszahlungen sind im Investitionsbereich sind daher auch noch nicht geflossen. Daher sind die Angaben aus dem Zwischenbericht auch nicht aussagekräftig.


Bei verschiedenen Positionen der Einnahme- und Ausgabeseite werden sich voraussichtlich
weitere Änderungen ergeben.

Der Ortsgemeinderat nimmt vom Zwischenbericht zum 30.06.2023 Kenntnis.

TOP 3.

Verkehrsgefährdung L 176

- Frau Eickhoff vom Forstamt Birkenfeld informierte über eine Verkehrsgefährdung durch Baumbestand der L 176, Ortsausgang Richtung Baumholder. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht seien Fällarbeiten notwendig. Die geplanten Maßnahmen seien eine Empfehlung des Forstamts.

  • OB Nees bat um einen Vor-Ort-Termin zur Beurteilung der geplanten Maßnahmen
  • Die Ausschreibung der Maßnahmen erfolgt laut Fr. Eickhoff im Anschluss durch das Forstamt

TOP 4.

Einwohnerfragestunde

 

  • Frau Leonhard bat um Informationen zur geplanten Sanierung der Hauptstraße
    • Modell der Einmalbeiträge statt Wiederkehrende Beiträge
      • Verwaltung: Maßnahme noch für 2023 geplant, daher Einmalbeiträge möglich
    • Kanalsanierung in nicht sanierten Abschnitten?
      • Hr. Donie: nur in sanierten Abschnitten, beim Rest Inliner-Verfahren (falls notwendig)
    • Vor-Ort-Termin:
      • OB Nees kündigte an, einen neuen Termin mit dem LBM zu koordinieren
  • Frau Dietrich fragte
    • bzgl. Markierungsarbeiten an Straße
      • Hr. Donie: Einmessung des Verlaufs der Wasserleitungen
    • Zuständigkeit der Pflege „am Essbach“
      • Hr. Donie: Gewässer 3. Ordnung, prinzipiell daher VG. Da der Bereich verrohrt, ist der Bevorteilte unterhaltungspflichtig -> Ortsgemeinde. Es erfolgen Böschungsbaumaßnahmen
    • Arbeiter auf Privat-Grundstücken
      • Hr. Donie: Arbeiten zur Vermessung und Bauplanung. Werden nochmals darauf hingewiesen, Vor-Ankündigungen zu tätigen
  • Frau Deters fragte, warum die „Gängelgasse“ für die Baumaßnahmen an der Hauptstraße so spät in Betracht gezogen wurden
    • Hr. Bachmann: wurde erst bei Begehung in Juni in Betracht gezogen, da davor die Thematik „Stichstraße“ nicht beachtet
  • Frau Leonhard kritisierte die Erhöhung der Essensgeld-Beiträge am Kindergarten Ruschberg von 1,60 €/Tag auf 4,10 €/Tag (seit 01.09.2023). Es würden aus ihrer Sicht zustehende Zuschüsse nicht berücksichtigt, außerdem seien die Beiträge durch VG zu prüfen und durch die OG mitzufinanzieren
    • Hr. Bachmann wies auf die Aufgabenübertragung an die VG hin. Gewisse Zuschüsse seien durch Finanzierung/Stellung von Hauswirtschaftskräften bereits vorhanden. Er empfahl das Thema an den VG-Rat weiterzureichen
    • Hr. Nees stellte Abstimmungsgespräche mit OG Ruschberg in Aussicht

TOP 5.

Bebauungsplan "Reichenbacher Höfe" der Ortsgemeinde Reichenbach

 

- Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur

  frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB;

  frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB;

  Planabstimmung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

 

- Beschluss zur öffentlichen Auslegung, Beteiligung des TÖB und

  Nachbargemeinden

Das Ratsmitglied Andre Dunkel ist wegen Sonderinteresse (gem. § 22 GemO) von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen und nimmt daher im Zuschauerbereich Platz.

Der Ortsgemeinderat Reichenbach hat in seiner Sitzung am 03.03.2022 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Reichenbacher Höfe“ aufzustellen.

Ziel des Bebauungsplanes „Reichenbacher Höfe“ ist es, das Betriebsgelände der Fa. André Dunkel Land-/Forstwirtschaftliches Lohnunternehmen einer städtebaulichen Gestaltung und Ordnung zuzuführen, im Bestand zu sichern und weiterzuentwickeln, um die Belieferung der vorhandenen und neu hinzukommenden Biomassekraftwerke weiterhin aufrecht erhalten zu können. Die Fläche war bisher noch nicht überplant und bedarf daher zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Planvorhabens eines Bebauungsplanes.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 08.09.2022 mit dem Amtsblatt „Westricher Rundschau“, Ausgabe 36/2022, öffentlich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage des Bebauungsplanvorentwurfes in der Zeit vom 14. September 2022 bis einschließlich 14. Oktober 2022 durchgeführt wird.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurden keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürger abgegeben.

Den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurde mit Schreiben vom 08. September 2022 Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 14. Oktober 2022 gegeben (frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB). Zeitgleich erfolgte die Planabstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB).

15 Behörden, Träger öffentlicher Belange, anerkannte Naturschutzverbände und Nachbargemeinden haben mitgeteilt, dass ihre Belange von der vorliegenden Planung nicht betroffen sind oder keine Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplanentwurf bestehen (s. Tabelle 1 grau hinterlegte Zeilen). Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Weiterer Handlungsbedarf im Rahmen im Rahmen des Verfahrens ergibt sich hieraus nicht.

Alle weiteren vorgebrachten Stellungnahmen mit Hinweisen, Anregungen oder Bedenken wurden fachlich geprüft und bewertet und sofern erforderlich Beschlussvorschläge erarbeitet (s. Tabelle 2).

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Reichenbach beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

Die Planunterlagen des Bebauungsplanes „Reichenbacher Höfe“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) der Begründung sowie dem dazugehörenden Umweltbericht, sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail vorgebracht werden können, ortsüblich bekanntzumachen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.

TOP 6.

Feldwegeunterhaltung

Laut Ortsbürgermeister gibt es noch nicht abgerufene Haushaltsmittel zur Unterhaltung der Feldwege. Material stünde zur Verfügung. Die Kosten für Transport seien bis zu 1.000 € zu erwarten.

Zusätzlich seien noch Freischneide-Arbeiten durchzuführen (noch Abstimmung mit der Jagdgenossenschaft).

Beschluss:

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Kosten für die Beschaffung des Materials (Transportkosten) in einer Höhe bis zu 2.000 € eigenständig zu vergeben.


Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden Grundstücksangelegenheiten beraten und beschlossen.