Pressemitteilung
Pressemitteilung zur Sitzung des Ortsgemeinderates Rohrbach am 10.05.2023
TOP 1. | Einwohnerfragestunde |
Die Fragen des Einwohners zum Wasserschaden im Dorfgemeinschaftshaus wurden direkt beantwortet.
TOP 2. | Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Jahre 2023/2024 |
Haushaltsplan 2023:
Gesamtbetrag der Erträge, der Aufwendungen und Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag:
Die Planungsansätze entsprechen im Wesentlichen denen des Jahres 2022. Größere Abweichungen ergeben sich bei folgenden Produkten:
- 1143, Bauhof: Ansatz der Heizkosten von 450 € auf 1.500 € angehoben, aufgrund höherer Preise
- 3655, Tageseinrichtungen für Kinder, Förderung anderer Träger: Ansatz 5.000 € für den Kostenanteil der Betriebskosten Kiga Rückweiler
- 5112, Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Verbindliche Bauleitplanung: Ansatz 17.000 € für die Aufstellung des Bebauungsplans für den Bereich „Im Pöß“
Bei Erträgen von 260.895 € und Aufwendungen von 290.760 € schließt der Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag von 29.865 € ab.
Gesamtbetrag der Einzahlungen, der Auszahlungen und Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelfehlbetrag
Die ordentlichen Einzahlungen belaufen sich auf 227.870 €. Hinzu kommen noch Einzahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v. 126.420 € und Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit i.H.v. 74.945 €. Von den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit entfallen 800 € auf Grabnutzungsentgelte, 125.420 € auf den Ausbau des Feldwirtschaftswegs zur Heide als Radweg und 200 € auf die Ausstattung DGH. Der Gesamtbetrag der Einzahlungen beläuft sich folglich auf 429.235 €.
Die ordentlichen Auszahlungen belaufen sich auf 245.785 €. Hinzu kommen noch Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v. insgesamt 166.050 €.
Der Gesamtbetrag der Auszahlungen beläuft sich folglich auf 411.835 €.
Aus der Summe des Saldos der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (-17.915 €) und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (-39.630 €) ergibt sich ein Finanzmittelfehlbetrag i.H.v. 57.545 €.
Entwicklung auf dem Einheitskonto:
Durch den Finanzmittelfehlbetrag i.H.v. 57.545 € und dem negativen Saldo bei den Ein- und Auszahlungen aus den Investitionskrediten i.H.v. 17.400 € ergibt sich eine Verschlechterung auf dem Einheitskonto i.H.v. 74.945 €. Der Stand würde sich damit auf -94.142,01 € belaufen.
Aussage zur freien Finanzspitze:
Unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen ist die Ortsgemeinde Rohrbach im Jahre 2023 nicht in der Lage eine freie Finanzspitze zu erwirtschaften.
Aussage zur erforderlichen Kreditaufnahme; größere Investitionsmaßnahmen
Der Finanzhaushalt 2023 sieht Ermächtigungen für die Auszahlungen für Investitionen i.H.v. insgesamt 166.050 € vor. Die Finanzierung des Restbetrages erfolgt durch die Steigerung der Verbindlichkeiten gegenüber der VG-Kasse. Eine Kreditaufnahme ist daher nicht erforderlich.
Folgende Investitionsauszahlungen sind veranschlagt:
Produkt: 2810: 550 € für die Aufstellung einer Aussichtstafel.
Produkt: 5410: 18.000 € für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED.
Produkt 5559: 145.000 € für den Ausbau Feldwirtschaftsweg zur Heide als Radweg.
Produkt 5731: 2.500 € für die Notstromversorgung im DGH.
Dem gegenüber stehen folgende Investitionseinzahlungen:
Produkt 5530: 800 € für Grabnutzungsentgelte.
Produkt 5559: 125.420 € für den Ausbau Feldwirtschaftsweg zur Heide als Radweg.
Produkt 5731: 200 € für die Ausstattung im DGH.
Haushaltsplan 2024:
Gesamtbetrag der Erträge, der Aufwendungen und Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag:
Die Planungsansätze entsprechen im Wesentlichen denen des Jahres 2023. Größere Abweichungen ergeben sich bei folgenden Produkten:
- 5112, Städtebauliche Planung-verbindliche Bauleitplanung: gegenüber dem Haushaltsvorjahr entfallen hier 17.000 € für die Aufstellung des Bebauungsplans.
Bei Erträgen von 252.575 € und Aufwendungen von 248.480 € schließt der Ergebnishaushalt mit einem Überschuss von 4.095 € ab.
Gesamtbetrag der Einzahlungen, der Auszahlungen und Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelfehlbetrag:
Die ordentlichen Einzahlungen belaufen sich auf 219.860 € Hinzu kommen noch Einzahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v. 1.000 € und Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit i.H.v. 21.203 €. Von den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit entfallen 800 € auf Grabnutzungsentgelte und 200 € auf die Ausstattung des Dorfgemeinschaftshauses. Der Gesamtbetrag der Einzahlungen beläuft sich folglich auf 242.063 €.
Die ordentlichen Auszahlungen belaufen sich auf 203.865 €. Hinzu kommen noch Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit i.H.v. 21.348 € (Tilgungsleistungen). Der Gesamtbetrag der Auszahlungen beläuft sich folglich auf 225.218 €.
Aus der Summe des Saldos der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (15.995 €) und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (1.000 €) ergibt sich ein Finanzmittelüberschuss i.H.v. 16.995 €.
Entwicklung auf dem Einheitskonto:
Durch den Finanzmittelüberschuss i.H.v. 16.995 € und den Tilgungsleistungen i.H.v. 16.850 € ergibt sich eine Verbesserung auf dem Einheitskonto i.H.v. 145 €.
Aussage zur freien Finanzspitze:
Unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen ist die Ortsgemeinde Rohrbach auch im Jahre 2024 nicht in der Lage eine freie Finanzspitze zu erwirtschaften.
Aussage zur erforderlichen Kreditaufnahme; größere Investitionsmaßnahmen:
Im Haushaltsjahr 2024 sind keine Investitionsauszahlungen veranschlagt.
Dem gegenüber stehen folgende Investitionseinzahlungen:
Produkt 5530: 800 € für Grabnutzungsentgelte.
Produkt 5731: 200 € für die Ausstattung im DGH.
Mittelfristige Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026:
Gesamtbetrag der Erträge, der Aufwendungen und Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag in den Folgejahren
Aus der Planung ergeben sich für die Jahre 2025 und 2026 Überschüsse im Ergebnishaushalt von 6.565 € (2025) und 11.277 € (2026).
Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelfehlbetrag in den Folgejahren:
Aus der Planung ergeben sich für die Jahre 2025 und 2026 Überschüsse im Finanzhaushalt von 20.130 € (2025) und 25.242 € (2026).
Beschluss:
Der OG-Rat Rohrbach beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024 in der vorgetragenen Form und Fassung.