Pressemitteilung

Gemeinderat Rohrbach

Pressemitteilung

B. Öffentlicher Teil

 

TOP 1.

Prüfung der Jahresrechnung 2021 und Entlastungserteilung

a) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen

b) Feststellung des Jahresabschlusses

c) Entlastungserteilung

Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führte das älteste Ratsmitglied Herr Helmut Scherer.

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Rohrbach hat im nichtöffentlichen Teil der Sitzung den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Rohrbach für das Haushaltsjahr 2021 geprüft.

Die Belegprüfung führte zu keinen Beanstandungen. Die im Haushaltsjahr 2021 entstandenen Haushaltsüberschreitungen wurden erläutert.

Das von der Verwaltung erstellte Jahresabschlussbuch wurde den Ratsmitgliedern vorab übersandt. Aus dem Jahresabschlussbuch ist u.a. folgendes zu entnehmen.

Das Vermögen der Ortsgemeinde zum 31.12.2021 betrug 1.590.537,50 €.

Die Bilanz weist zum 31.12.2021 ein positives Eigenkapital von 968.045,05 € aus. Das Eigenkapital hat sich im Haushaltsjahr aufgrund des Jahresfehlbetrages um 10.441,89 € vermindert.

Zum Bilanzstichtag beliefen sich die Verbindlichkeiten der Ortsgemeinde auf insgesamt 239.277,78 €.

Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Der noch laufende Investitionskredit bei der Kreissparkasse mit einer Restschuld zum 01.01.2021 i.H.v. 60.901,75 € wurde planmäßig um 3.632,98 € getilgt. Der im Jahr 2016 aufgenommene Kredit bei der KfW-Bank i.H.v. 12.000 € wurde um 1.500 € getilgt (Restschuld 6.375,00 €). Im Jahr 2017 wurde ein weiterer Kredit bei der KfW-Bank i.H.v. 16.000 € aufgenommen, dieser wurde um 2.000 € getilgt (Restschuld 10.500,00 €). Zu den noch bestehenden Investitionskrediten wurde im Jahr 2018 ein weiterer Investitionskredit bei der KfW-Bank i.H.v. 163.400 € aufgenommen, welcher ab dem Jahr 2021 mit einer Tilgungsleistung i.H.v. 9.612 € abgezahlt wird (Restschuld 153.788,00 €).

Gegenüber den Kreditinstituten bestehen demnach Verbindlichkeiten i.H.v. 227.931,77 € (Stand 31.12.2021). Gegenüber dem Einheitskonto besteht eine Verbindlichkeit von 5.796,27 €.

Die übrigen Verbindlichkeiten in Höhe von 5.549,74 € verteilen sich in mehreren Kleinbeträgen auf verschiedene Abrechnungen, welche erst zu Beginn des Folgejahres fällig wurden.

Somit beträgt die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten 239.277,78 €.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten bezieht sich mit 298,60 € auf die Steuern des privaten Bereichs.

Die Sonderposten werden zum Bilanzstichtag mit einem Wert von 367.139,73 € ausgewiesen.

Bei den Sonderposten aus Zuwendungen erfolgte eine Auflösung in Höhe von 13.341 €, welche im Abgang ausgewiesen wird.

Durch den jährlichen Auflösungsbetrag in Höhe von 6.200 € wurde der Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten verringert.

Im Bereich „Feldwegeunterhaltung“ ergab sich im Jahre 2021 ein Überschuss in Höhe von 127,09 € welcher der Sonderrücklage, zuzüglich den Zinsen i.H.v. 16,01 € zugeführt wurde. Der Stand des Sonderpostens „Feldwegeunterhaltung“ beträgt zum 31.12.2021: 20.141,73 €.

Bei den Anzahlungen auf Sonderposten aus Zuwendungen ergaben sich insgesamt Zugänge in Höhe von 200 €. Diese stammt in voller Höhe aus Gebühren zur Nutzung der Rallyeteststrecke, welche zugunsten der Ausstattung des DGH zu verwenden ist. Bei den Grabnutzungsentgelten ergaben sich Zugänge in Höhe von 500 €. Weiterhin wurde der SoPo „Grabnutzungsentgelte“ in Höhe von 1.007 € aufgelöst.

Rückstellungen sind für laufende und zukünftige Ehrensoldverpflichtungen i.H.v. 15.811,00 € gebildet.

Der Wert des Sachanlagevermögens zum 31.12.2021 betrug 1.582.367,65 €.

Zugänge ergaben sich durch die Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses (amtliche Gebäudeeinmessung 410,55 € und Übernahme Vermessungsschrift DGH 31,00 €), einer Einbauküche (8.500,00 €) sowie bei den Anlagen im Bau für das Dorfgemeinschaftshaus (2.916,99 €).

Abgänge ergaben sich durch die Umbuchung auf das Konto Betriebsausstattung (082190) i.H.v. 8.500 € und durch die Flächengestaltung Dorfmittelpunkt. Die Abschreibungen haben das Anlagevermögen um 39.631,55 € vermindert.

Weiterhin besitzt die Ortsgemeinde Rohrbach Finanzanlagen in Höhe von 3.000,00 €. Hierbei handelt es sich um Anteile der Anstalt des öffentlichen Rechts „Energieprojekte VG Baumholder“.

Das Umlaufvermögen weist Forderungen der Ortsgemeinde mit einem Betrag von 4.671,16 € aus.

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 10.441,89 € ab. Gegenüber der Planung, die von einem Jahresfehlbetrag von 40.925,00 € ausging, bedeutet dies eine Verbesserung um 30.483,11 €

Es konnten insgesamt Erträge in Höhe von 210.716.05 € verbucht werden; das bedeutet geringere Erträge i.H.v. -407,95 € gegenüber dem Planansatz.

Mehrerträge kamen hauptsächlich wie folgt zustande:

Steuern u. ähnliche Abgaben            rd. 10.000 €

Mindererträge haben sich hauptsächlich bei den Zuweisungen und Zuschüssen aufgrund von Zuwendungen der Dorfmoderation i.H.v. 9.117 € ergeben.

Aufwendungen mussten insgesamt in Höhe von 221.157,94 € verbucht werden. Das sind 28.569,06 € weniger als im Planansatz.

Einsparungen konnten hauptsächlich bei folgenden Positionen erzielt werden:

  • Personal- und Versorgungsaufwendungen rd. 4.300 € unter dem Ansatz
  • Sonstige laufende Aufwendungen rd. 10.500 € unter dem Ansatz
  • Kosten Dorfmoderation Ansatz i.H.v. 12.500 €, da diese im Jahr 2021 nicht durchgeführt wurde.

Höhere Aufwendungen ergaben sich nur vereinzelt und in geringem Umfang.

In der Finanzrechnung wird ein Finanzmittelfehlbetrag i.H.v. 7.096,50€ ausgewiesen. Abzüglich des Saldos der Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten i.H.v. –16.744,98 € ergibt sich eine Verbesserung auf dem Einheitskonto i.H.v. 9.648,48 €.

Die Finanzrechnung stellt sich, mit Ausnahme der Abschreibungen sowie Auflösungen von Sonderposten, wie die Ergebnisrechnung dar. In der Finanzrechnung werden zusätzlich auch Ein- und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeiten ausgewiesen.

Die Ortsgemeinde Rohrbach konnte Investitionseinzahlungen in Höhe von 1.200 € verbuchen. Diese stammen i.H.v. 1.000 € aus Grabnutzungsentgelten und für die Nutzung der Rallye-Teststrecke am 20.07.2021 zugunsten der Ausstattung des Dorfgemeinschaftshauses i.H.v. 200 €.

Investitionsauszahlungen wurden in diesem Jahr in Höhe von 8.500 € getätigt. Diese stammen in voller Höhe von der Einbauküche für das Dorfgemeinschaftshaus.

Die geringeren Auszahlungen, beruhen hauptsächlich aus Auszahlungen für Investitionen die in diesem Jahr geplant waren, jedoch nicht durchgeführt wurden.

Finanzierungstätigkeiten der Ortsgemeinde Rohrbach beliefern sich auf die Auszahlung zur Tilgung von Investitionskrediten i.H.v. 16.744,98 €.

Investitionsauszahlungen wurden lediglich i.H.v. 580 € für die Maßnahme „Flächengestaltung Dorfmittelpunkt“ getätigt. Da das entsprechende Grundstück nicht erworben werden konnte, konnte die Maßnahme nicht durchgeführt werden.

Bei den Finanzierungstätigkeiten erfolgte eine Tilgung von den laufenden Investitionskrediten bei der KSK und der KfW Bank in Höhe von 7.109,46 €.

Beschluss:

a)    Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2021 werden, soweit dies noch nicht geschehen ist, gemäß § 100 GemO genehmigt.

b)    Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2021 der Ortsgemeinde Rohrbach wird, gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung, festgestellt.

c)    Dem im Jahre 2021 amtierenden Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie die Vertretung geführt haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Baumholder werden nach § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.

Zu a-c):

Der Ortsbürgermeister Bernhard Sauer, der Erste Beigeordnete Ignatius Forster und der Beigeordnete Ingo Krummenauer haben bei der Beschlussfassung gemäß § 110 Abs. 4 GemO kein Stimmrecht.

 

TOP 2.

Vorschlag für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 kann die Ortsgemeinde Rohrbach eine entsprechende Vorschlagsliste aufstellen.

Für die Ortsgemeinde Rohrbach ist eine Person in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates erforderlich.

Beschluss:

In die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 soll Herr Ignatius Forster aufgenommen werden.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Punkte beraten und beschlossen:

  • Grundstücksangelegenheiten
  • Belegprüfung im Rahmen der Jahresrechnung 2021
  • Vergabe der Bauleistungen zur Herstellung eines Fahrradweges in der OG Rohrbach