Pressemitteilun g

Gemeinderat Rückweiler


TOP 1.

Einwohnerfragestunde

a)  Anfrage nach dem Sachstand Verbesserung der Sicherheit an der Bushaltestelle der Schulkinder

b)  Anfrage nach Sachstand Anschaffung Wetterschutz

c)   Anfrage nach Stand von alternativen Möglichkeiten für eine Schulbushaltestelle

Ortsbürgermeister gab Antworten auf die gestellten Fragen im Rahmen seiner derzeitigen Kenntnis.

·         Verbesserungen der Straßenbeleuchtung

·         Reduzieren der Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Haltestelle

·         Alternative Möglichkeiten für eine Haltestelle Schulbusse wurden in vorangegangen Sitzungen angesprochen und werden grundsätzlich nicht ausgeschlossen und werden in Abhängigkeit von der weiteren Dorfentwicklung weiter betrachtet. (Neubaugebiet, Dorferneuerung usw.)

 

TOP 2.

Beratung und Beschlussfassung Forstwirtschaftsplan 2023

Beschluss über den Kommunalen Forsthaushalt 2023:

Es ist geplant 200 fm. einzuschlagen, bei einem Verkauf von 180 fm.

Insgesamt wird im Forstwirtschaftsplan mit:

Die im Jahr 2023 geplanten Maßnahmen werden durch das Forstamt Birkenfeld erläutert.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Forstwirtschaftsplan 2023 zu.

 

TOP 3.

Beratung und Beschlussfassung über das Zuwendungsprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"

Herr Prölß vom Forstamt Birkenfeld informierte über ein neues Förderprogramm des Bundes zum Thema „Klimaangepasstes Waldmanagement“.

Der Bund hat das digitale Antragsverfahren für die neue Förderung „Klimaangepasstes Waldmanagement“ sehr kurzfristig zum Jahresende eröffnet und stellt Waldeigentümern für die kommenden Jahre eine jährliche Förderung von bis zu 100 Euro je ha in Aussicht.

Verbunden ist diese Förderung mit einer zusätzlichen Zertifizierung und teilweise nicht ganz unerheblichen Bewirtschaftungsauflagen (z.B. 5 % Flächenstilllegung für Betriebe ab 100 ha und Ausweisung von 5 Habitatbäumen je ha.).

Der Bund stellt im Jahre 2023 eine Summe von 200 Mio. € zur Verfügung, insgesamt bis 2026 ist eine Summe von 900 Mio. € verfügbar.

Um eine Förderung zu erhalten müssen 11 Kriterien erfüllt werden. Bei Kommunen über 100 ha Waldfläche ist ein 12. Kriterium notwendig, bei Kommunen unter 100 ha Waldfläche ist dieses 12. Kriterium optional.

Für den Fall, dass alle 12 Kriterien erfüllt sind, ist eine Förderung i.H.v. 100 € je ha möglich. Wenn lediglich 11 Kriterien erfüllt sind beträgt die Förderung 85 € je ha. Für die zusätzliche Zertifizierung sind mit Kosten von 3 € je ha zu rechnen.

Die Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage angehängt.

 

1. Vorausverjüngung ist Pflicht

Was? Vorausverjüngung durch Voranbau bzw. Naturverjüngung mit mindestens 5-7-jährigem Verjüngungszeitraum vor Nutzung / Ernte des Bestandes in Abhängigkeit vom Ausgangs- und Zielbestand.

Warum? Mit der Vorausverjüngung können Probleme und hohe Aufwendungen vermieden werden, die mit der Wiederbewaldung einer kahlen Fläche verbunden sind. Das bodennahe Klima profitiert ebenfalls von längeren Verjüngungszeiträumen ebenso wie die Biodiversität, da eine zweite Baumschicht etabliert wird.

 

2. Vorfahrt für Naturverjüngung geben

Was? Die natürliche Verjüngung hat Vorrang, sofern klimaresiliente, überwiegend standortheimische Hauptbaumarten in der Fläche ankommen.

Warum? Wegen ihrer hohen genetischen Diversität bietet die Naturverjüngung die besseren Voraussetzungen für die Klimaanpassung von Bäumen. Naturverjüngte Pflanzen haben einen Startvorteil, der sich auch über die gesamte Lebenszeit vorteilhaft auf die Bäume auswirkt.

 

3. Standortheimische Baumarten verwenden

Was? Bei künstlicher Verjüngung müssen Anbauempfehlungen der Länder eingehalten werden, dabei ist ein überwiegend standortheimischer Baumartenanteil einzuhalten.

Warum? Die Baumartenempfehlungen der Länder sind wissenschaftlich fundiert und berücksichtigen die Klimafolgen auf die Waldökosysteme. So wird verhindert, dass Baumarten gepflanzt werden, die mit den Bedingungen vor Ort nicht zurechtkommen.

 

4. Natürliche Entwicklung auf kleinen Freiflächen zulassen

Was? Sukzessionsstadien und Vorwäldern müssen bei kleinflächigen Störungen zugelassen werden, da sich so eine gut angepasste Folgegeneration an Bäumen entwickeln kann.

Warum? Ungelenkte Sukzessionsprozesse sind für die natürlichen Anpassungsprozesse im Waldökosystem von großer Bedeutung. Zudem sind Sukzessionsflächen Hotspots der Biodiversität.

 

5. Größere Baumartendiversität schaffen

Was? Erhalt oder, falls erforderlich, Erweiterung der klimaresilienten, standortheimischen Baumartendiversität zum Beispiel durch Einbringung von Mischbaumarten über geeignete Mischungsformen.

Warum? Eine möglichst standortheimische Baumartendiversität trägt zum Erhalt und zur Entwicklung von resilienten und anpassungsfähigen Wäldern mit bei – und das Risiko bei Ausfällen einzelner Baumarten wird gestreut.

 

6. Große Kahlflächen vermeiden

Was? Kahlschläge sind tabu. Sanitärhiebe bei Kalamitäten sind möglich, sofern dabei mindestens 10 % der Derbholzmasse als Totholz für mehr Artenvielfalt belassen werden.

Warum? Eine echte Präventionsmaßnahme, denn durch das Kahlschlagverbot wird u.a. verhindert: Die schlagartige Veränderung des für Jungpflanzen wichtigen Waldinnenklimas, die Gefährdung der Nachbarbäume und –-bestände bei Extremwetter und das rapide Absenken des Kohlenstoffspeichers Wald.

 

7. Mehr Totholz für mehr Leben

Was? Anreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz sowohl stehend wie liegend und in unterschiedlichen Dimensionen und Zersetzungsgraden; dazu zählt auch das gezielte Anlegen von Hochstümpfen.

Warum? Für zahlreiche Tier-, Pilz- und Pflanzenarten ist Totholz ein wichtiger Lebensraum. In gesunden Wäldern sorgt es vorübergehend zudem für die Speicherung von Kohlenstoff und Wasser und verbessert die Humusanreicherung im Nährstoffkreislauf.

 

8. Mehr Lebensräume mit Habitatbäumen schaffen

Was? Kennzeichnung und Erhalt von mindestens fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar, die bis zur Zersetzung auf der Fläche verbleiben. Ausweisung der Habitatbäume: spätestens zwei Jahre nach Antragstellung.

Warum? Habitatbäume sind mit ihren vielfältigen Mikrohabitaten eine Kernkomponente der Waldbiodiversität und u.a. Lebensraum für Vögel, Fledermäuse und Insekten.

 

9. Größerer Rückegassenabstand: Begrenzung der Bodenverdichtung

Was? Die Fahrlinien im Wald (Rückegassen) müssen bei Neuanlage mindestens 30 Meter (bei verdichtungsempfindlichen Böden sogar mindestens 40 Meter) voneinander entfernt sein.

Warum? Das Befahren des Waldes mit schwerem Gerät kann den Boden verdichten, was sich negativ auf die Stabilität der Waldbestände und des Bodens auswirkt. Deshalb essentiell: Die Begrenzung der befahrenen Fläche.

 

10. Pflanzen natürlich gesund erhalten

Was? Verbot von Düngung und Pflanzenschutzmittel. Mit Ausnahme von Polterbehandlungen als letztes Mittel bei schwerwiegender Gefährdung der verbleibenden Bestockung bzw. bei akuter Gefahr der Entwertung des liegenden Holzes.

Warum? Aufgrund der großflächigen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtzielorganismen und damit die Biodiversität im Wald dürfen diese nur als „Ultima ratio“ zur konkreten akuten Gefahrenabwehr verwendet werden.

 

11. Wasserhaushalt verbessern

Was? Maßnahmen zur Wasserrückhaltung einschließlich des Verzichts auf Entwässerung von Beständen und Rückbau existierender Entwässerungsinfrastruktur bis spätestens fünf Jahre nach Antragstellung.

Warum? Indem Wasser im Waldökosystem gehalten wird, verbessert sich die Resilienz des Waldes gegenüber Dürren.

 

12. Raum für natürliche Waldentwicklung geben

Was? Auf 5 % der Waldfläche sollen sich die Wälder natürlich entwickeln – ein Pflichtkriterium bei einer Fläche über 100 ha und unter 100 Hektar freiwillig. Die naturschutzfachlich notwendige Pflege- bzw. Erhaltungsmaßnahmen oder die Verkehrssicherung werden nicht als Nutzung gewertet.

Warum? Wälder mit natürlicher Entwicklung erhöhen den Kohlenstoffvorrat im Wald bis zum Erreichen des Klimaxstadiums. Sie unterstützen natürliche Anpassungsprozesse in Reaktion auf den Klimawandel und sind notwendig, um das gesamte Spektrum von an den Wald gebundener Biodiversität zu erhalten.

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Der überwiegende Teil der Kriterien erfüllen gesetzliche Grundlage und sind bereits durch die FSC-Zertifizierung / PEFC Zertifizierung zu beachten.

Daher nachfolgend die wichtigsten Punkte, welche für den Erhalt der Fördermittel beachtet werden müssen:

8.) 5 Habitatbäume pro ha (willkürliche Verteilung macht keinen Sinn à da die Sicherheit bei der Hauung beachtet werden muss) à konstante Flächen festlegen (zusätzliche Flächen) → erhöht Stilllegungsfläche à erhöht Biodiversitätsflächen

10.) Aktuell nur noch 1 Pflanzenschutzmittel zugelassen, ob diese Zulassung verlängert wird ist offen à lediglich einige Jagdpächter nutzen noch Pflanzenschutzmittel à daher ist dies mit den Jagdpächtern zu regeln

12.) über 100 ha ist dieses Kriterium bindend, unter 100 ha optional

Ist auch bei Kahlflächen möglich, muss mindestens eine zusammenhängende Fläche von 0,3 ha sein à 20 Jahre Bindung (Bindung entfällt, wenn keine Fördermittel mehr angerufen werden können)

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Mit Blick auf die Höhe der Förderung empfiehlt das Forstamt Birkenfeld sämtlichen waldbesitzenden Gemeinden eine entsprechende Antragsstellung.

Mit Schreiben vom 14.11.2022 hat der Gemeinde- und Städtebund (GStB) Rheinland-Pfalz zu diesem Förderprogramm Stellung bezogen. Der GStB vertritt die Auffassung, dass in der Angelegenheit eine Beschlussfassung des Gemeinderates erforderlich ist. Mit der Inanspruchnahme des Förderprogramms verpflichtet sich die Gemeinde bestimmte Vorgaben bei der Waldbewirtschaftung einzuhalten und dies über einen Zeitraum von 10 oder 20 Jahren. Demgemäß sind in der Zukunft der Entscheidungsrahmen und die Gestaltungsspielräume bei der jährlichen Wirtschaftsplanung für den Gemeindewald gemäß § 29 LWaldG eingeschränkt. Bei den Gemeinden, die bereits eine FSC-Zertifizierung der Waldbewirtschaftung beschlossen haben, ist die Additionalität der Förderkriterien allerdings sehr ausgeprägt.

Die Verwaltung ist ebenfalls der Meinung, dass ein Beschluss über die Teilnahme / Nichtteilnahme am Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ gefasst werden sollte.

Viele der Informationen wurden sehr kurzfristig publiziert.

Vor dem Hintergrund, dass die Anträge nach dem Windhundverfahren (also der Reihenfolge des Antragseingangs) bewilligt werden, war es notwendig geworden, vorsorglich einen Antrag bis 30.11.2022 zu stellen, der im Laufe des Verfahrens natürlich auch jederzeit von Seiten der Ortsgemeinden widerrufen werden kann.

Die Verwaltung hat die Anträge am 29.11.2022 online gestellt, damit keine Fristen versäumt werden und eine Möglichkeit besteht eine Förderung zu erhalten. Nun hat man 4 Wochen Zeit die Anträge per Post an die Fachagentur „Nachwachsende Rohstoffe e.V.“ zustellen. Die Verwaltung hat die entsprechenden Unterlagen bereits vorbereitet; es ist nur noch die Unterschrift des Ortsbürgermeisters erforderlich.

Diese Zeit ist insbesondere wegen den Weihnachtsfeiertagen sehr kurz bemessen, um die Thematik in allen 14 Gemeinderäten zu beraten und zu beschließen. Daher wurden mit den jeweiligen Ortsbürgermeistern vereinbart, die Anträge komplett zu stellen. Auf Grund der zu erwarteten Menge von Anträgen scheint eine Bearbeitungszeit für die Bewilligung der Förderanträge von 9 – 12 Monaten nicht unrealistisch.

Herr Prölß hatte diesen Vortrag auch bereits am 14.12.2022 in der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Baumholder gemacht.

Aussicht der Verwaltung könnte die Nichtteilnahme auch noch nach Bewilligungsbescheid gefasst werden.

Folgende Flächenzahlen könnten berücksichtigt werden (Gesamtwaldfläche):

Gemeinde

Fläche 

mögliche Förderung

möglicher Ertrag

Zertifizierungsaufwand (3 € je ha)

Rückweiler

  59,80 ha

  85 € je ha

  5.083,00 €

   179,40 €

* Diese Angaben sind aus den Zuwendungsbedingungen entnommen, aber ohne Gewähr. Die genauen Zahlen stehen erst mit dem Zuwendungsbescheid fest.

Des Weiteren sind die möglichen Aufwendungen zum Erfüllen der Bedingungen aktuell nicht genau abschätzbar. Hier sind wir auf die fachliche Expertise des Forstamtes angewiesen.

 

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Rückweiler beschließt die Teilnahme am Zuwendungsprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“.

Ferner wird das Forstamt Birkenfeld gebeten die Ortsgemeinde Rückweiler hierbei zu unterstützen und mit der fachlichen Expertise während des Zuwendungszeitraums zu beraten und zu begleiten.

 

TOP 4.

OG Rückweiler - Vorberatung über die Anhebung der Steuerhebesätze ab 2023

Die Realsteuern umfassen die Grundsteuer und die Gewerbesteuer (§ 3 Abs. 2 der Abgabenordnung). Die Berechnung der konkreten Steuerhöhe erfolgt unter Anwendung von Hebesätzen auf den vom Finanzamt ermittelten Steuermessbetrag. Den jeweiligen Hebesatzlegen die Gemeinden im Rahmen ihrer garantierten Abgabenhoheit fest.


Die Ortsgemeinde Rückweiler erhebt bisher Realsteuern nach folgenden Hebesätzen:

Grundsteuer A = 300 v.H. (für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke),

Grundsteuer B = 365 v.H. (für die übrigen Grundstücke),

Gewerbesteuer = 365 v.H..


Die Erträge aus der Grund- und der Gewerbesteuer spielen auch eine Rolle bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisung A sowie der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage. Rechtsgrundlage hierfür bildet das Landesfinanzausgleichsgesetz Rheinland-Pfalz (LFAG). Zur Ermittlung der Berechnungsgrundlagen bei der Grund- und Gewerbesteuer werden vom Land bestimmte
Mindesthebesätze (= Nivellierungssätze) gesetzlich vorgegeben.

Diese Nivellierungssätze haben die Bedeutung, dass jede Gemeinde in Rheinland-Pfalz entsprechend ihrer Aufgabenzuständigkeit und Größe in Bezug auf ihre Realsteuererträge bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung sowie der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage in etwa gleichbehandelt werden sollte. Tatsächliche finanzielle Verluste für eine Gemeinde entstehen dann, sofern die von der Gemeinde festgesetzten Hebesätze unter diesen Nivellierungssätzen liegen.

Umgekehrt, also sofern die tatsächlichen Hebesätze über den Nivellierungssätzen liegen, verbleiben diese (überschießenden) Mehrerträge alleine bei der Gemeinde. Es ist ebenfalls davon auszugehen, dass keine Zweckzuweisungen (z.B. bei Vorhaben aus dem Investitionsstock) bewilligt werden, sofern die gemeindlichen Realsteuerhebesätze unter den Nivellierungssätzen des LFAG liegen.

Dies wurde den Kommunalaufsichtsbehörden durch das Land ausdrücklich so vorgegeben.

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat am 24. November 2022 die Nivellierungssätze angehoben.

Diese betragen ab dem ab dem 1. Januar 2023 bei

der Grundsteuer A = 345 v.H. (bisher 300 v.H., entspricht einer effektiven Erhöhung von 15,0 %),
der Grundsteuer B = 465 v.H.(bisher 365 v.H.; entspricht einer effektiven Erhöhung von 22,4 %),
der Gewerbesteuer = 380 v.H.(bisher 365 v.H.; entspricht einer effektiven Erhöhung von 4,1 %).

Mit Blick auf die konkrete Haushalts- und Finanzlage der Gemeinde kommt die Ortsgemeinde Rückweiler nicht umhin, ihre Realsteuerhebesätze ab dem 1. Januar 2023 ebenfalls auf das Niveau der neuen Nivellierungssätze nach Landesfinanzausgleichsgesetz anzuheben.

 

Beschluss:

Die Realsteuerhebesätze werden ab dem 1. Januar 2023 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A = 345 v.H.,

Grundsteuer B = 465 v.H.,

Gewerbesteuer = 380 v.H. ./. 35 v.H. GewSt-Umlage = 345 v.H. somit kann es bei 365 bleiben.

(Die neuen Realsteuerhebesätze werden in der Haushaltssatzung 2023 – 2024 festgesetzt.)

 

TOP 5.

Jahresvertragsarbeiten für Erd- und Straßenbauarbeiten

-Rückweiler-

Am 31.03.2023 endet der vorhandene Jahresvertrag zur Ausführung der Erd- und Straßenarbeiten inkl. der Reparaturarbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen.

Für die Vergabe eines neuen Jahresvertrages wurde eine Beschränkte Ausschreibung (Auf- und Abgebotsverfahren) durchgeführt. Es wurden 5 Bauunternehmer angefragt.

Zum Submissionstermin am 24.01.2023 wurden zwei Angebote fristgerecht abgegeben, eine Absage lag vor und zwei der Baufirmen meldete sich nicht.

Alle Angebote entsprechen der VOB und wurden rechnerisch und wirtschaftlich geprüft.

Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre, wobei der Vertrag nach dem zweiten Jahr von beiden Seiten jährlich gekündigt werden kann.

Der Ortsgemeinde wird nunmehr die Gelegenheit gegeben, ohne Ausschreibung, sich an den abgeschlossenen Vertrag anzuschließen.

Kleinere Erd- und Straßenbauarbeiten können somit VOB-konform vergeben werden.

 

Beschluss:

Die Ortsgemeinde beschließt, sich dem von den Verbandsgemeindewerken Baumholder mit der Firma Märker, Dienstweiler abgeschlossenen Vertrag anzuschließen.

 

TOP 6.

Vergabe Hausmeisterverträge VG Baumholder

Die Submission der Ausschreibungen erfolgte am 25. und 26.01.2023 . Die Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren, können bei Einvernehmen beider Parteien jeweils um 1 Jahr verlängert werden bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von 4 Jahren. Es ergaben sich folgende Angebote für die vorgegebenen Preise der einzelnen Leistungsverzeichnisse:

1. Erd-, Mauer-, Betonarbeiten

Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 5 Angebote angefordert.

Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 3

1 Angebot musste wegen fehlenden Unterlagen ausgeschlossen werden.

Beschluss:

Aufgrund der gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. Schmitt Bau aus Heimbach zu erteilen.

 

2. Zimmer- u. Holzbauarbeiten, Dachdeckungs- u. Dachabdichtungsarbeiten, Klempnerarbeiten, Gerüstarbeiten, Blitzschutzanlagen

Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 6 Angebote angefordert.

Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 1

Das Angebot wurde technisch und rechnerisch geprüft. Der günstigste Bieter ist die Fa. Sascha Horbach aus Baumholder.

Beschluss:

Aufgrund der gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. Sascha Horbach aus Baumholder zu erteilen.

 

3. Trockenbau-, Putz-, Stuckarbeiten

Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 4 Angebote angefordert.

Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 2

Die Angebote wurden technisch und rechnerisch geprüft. Der günstigste Bieter ist die Fa. Böhm aus Baumholder.

Beschluss:

Aufgrund der gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. Böhm aus Baumholder zu erteilen.           

 

4. Malerarbeiten

Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 4 Angebote angefordert.

Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 2

Die Angebote wurden technisch und rechnerisch geprüft. Der günstigste Bieter ist die Fa. Welsch aus Baumholder.

Beschluss:

Aufgrund der gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. Welsch aus Baumholder zu erteilen.

Gem. § 22 GemO wurden die Ratsmitglieder Andreas Müller von der Beratung und Abstimmung zu Punkt 3 und 4 ausgeschlossen und hat den Raum verlassen.

 

5. Tischler-, Beschlag-, Verglasungs- und Parkett / Holzpflasterarbeiten

Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 5 Angebote angefordert.

Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 2

Die Angebote wurden technisch und rechnerisch geprüft. Der günstigste Bieter ist die Fa. Wildanger aus Baumholder.

Beschluss:

Aufgrund der gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. Wildanger aus Baumholder zu erteilen.

 

6. Bodenbelagarbeiten

Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 3 Angebote angefordert.

Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 2

Die Angebote wurden technisch und rechnerisch geprüft. Der günstigste Bieter ist die Fa. Nölke aus Simmertal.

Beschluss:

Aufgrund der gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. Nölke aus Simmertal zu erteilen.

Gem. § 22 GemO wurden die Ratsmitglieder Manuel Lambert von der Beratung und Abstimmung zu Punkt 6 ausgeschlossen und hat den Raum verlassen.

 

7. Heizung-, Lüftung-, Sanitärarbeiten

Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 5 Angebote angefordert.

Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 1

Das Angebot wurde technisch und rechnerisch geprüft. Der günstigste Bieter ist die Fa. Wenz aus Hoppstädten-Weiersbach.

Beschluss:

Aufgrund der gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. Wenz aus Hoppstädten-Weiersbach zu erteilen. 

 

8. Elektroarbeiten

Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 3 Angebote angefordert.

Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 2

Die Angebote wurden technisch und rechnerisch geprüft. Der günstigste Bieter ist die Fa. elsi-tec aus Fohren-Linden.

Beschluss:

Aufgrund der gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. elsi-tec aus Fohren-Linden zu erteilen.

 

TOP 7.

Auftragsvergabeangelegenheiten Dorfgemeinschaftshaus

Im Zuge des Umbaus und Sanierung DGH wurde eine neue Haupteingangstür mit gegenüber der vorherigen Tür geänderter Aufteilung der Flügel und der Breite der seitlichen Anschläge eingebaut. Dadurch befindet sich die bestehende Sauberlaufzone nicht mehr mittig vor dem Durchgangsbereich und muss verlegt werden, s. d. diese wieder die gesamte Breite der Öffnung abdeckt (auch aus Gründen der Verkehrssicherheit).

Für die Fußmatte mit Einbaurahmen wurden vom Bauleiter Jörg Bill u. a. bei der Fa. emco Preise angefragt. Für den Ausbau der vorhandenen Rahmen + Einbau neue Rahmen inkl. zugehörigen Unterbau, Estrich, Pflasterarbeiten, wurde die Fa. Müller Bau / Freisen, die schon mit den Rohbauarbeiten für den neuen Anbau beauftragt war, um ein Angebot gebeten.

Das Angebot der Fa. emco beläuft sich auf rd. 2.215,- € brutto (Fußmatte Typ „Diplomat 522 GK“ + Einbaurahmen / Größe: Stablänge (=Breite): 2500 mm, Gehtiefe: 1200 mm). Das Angebot der Fa. Müller Bau für den Einbau beläuft sich auf pauschalisiert 2.975,- € brutto.

Die Fa. Müller Bau hat zu diesem Projekt bisher sehr gute Arbeit geleistet und bei der Fußmatte von der Fa. emco handelt es sich um ein langlebiges Qualitätsprodukt.

Ein sog. Direktauftrag (ohne Einholung von weiteren Angeboten) ist zulässig bis zu einem jeweiligen Auftragswert in Höhe von 3.000,- € netto.

a) Beschluss:

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt o. g. Fußmatte inkl. Einbaurahmen bei der Fa. emco für 2.215,- € brutto zu bestellen.

b) Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beauftragt die Fa. Müller Bau / Freisen mit dem Ausbau der vorhandenen Rahmen + Einbau der bauseits gelieferten neuen Einbaurahmen mittig vor der neuen Türöffnung für 2.975,- € brutto.

 

TOP 8.

Umlegungsverfahren "Auf Raunen" - Wahl eines Umlegungsausschusses

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht bei diesem Tagesordnungspunkt gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeverordnung.

Zur Verdeutlichung der Rechtsgrundlage ist die Umlegungsausschussverordnung als Text beigeheftet.

Die Zusammensetzung und Zahl der Mitglieder des Umlegungsausschusses ist demnach fest vorgegeben.

Das vorsitzende Mitglied und dessen Vertreter sind aufgrund der Vorgaben des § 3 Abs. 2 UAVO bereits namentlich vorgeschlagen.

Beim juristischen Mitglied können neben Volljuristen auch Diplom-Verwaltungswirte mit 2. Staatsexamen bestellt werden.

Ein weiteres Mitglied muss in der Bewertung von Grundstücken erfahren sein und Kenntnisse des örtlichen Grundstückmarktes besitzen.

Zwei weitere Mitglieder müssen zum Gemeinderat wählbar sein; sie sollten dem Gemeinderat angehören.

Die ehrenamtlichen Mitglieder sollen Bürgerinnen oder Bürger der Ortsgemeinde Rückweiler sein.

Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu bestellen.

 

Wahlen sind grundsätzlich durch Abstimmung mit Stimmzetteln durchzuführen, es sei denn der Rat beschließt etwas anderes (§ 40 Abs. 5 GemO).

 

Beschluss:

a) Der Ortsgemeinderat Rückweiler beschließt über die Wahl des Umlegungsausschusses in

    offener Abstimmung und en bloc abzustimmen.

b) Der Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Rückweiler setzt sich wie folgt zusammen:

    Vorsitzender:              OVR Udo Baumann

    Stellv. Vorsitzender:   VR Julien Denis


    Personen mit Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst:

    Mitglied:                  Peter Simon

    Stellv. Mitglied:       Ann Christin Becker

 

    Personen mit Erfahrung in der Bewertung von Grundstücken

    Mitglied:                  Manfred Lang

    Stellv. Mitglied:       Benedikt Rodens

 

   Gemeinderatsmitglieder/innen:

   Mitglied:                   Marianne Thömes

   Stellv. Mitglied:        Andreas Müller

 

   Mitglied:                   Thorsten Schneider

   Stellv. Mitglied:        Hans-Jürgen Schwan