Pressemitteilung
TOP 1. | Teilnahme und finanzielle Beteiligung an der Produkteinheit "Nationalpark-Region Hunsrück-Hochwald" der Naheland-Touristik GmbH |
Seit vielen Jahren arbeiten die kommunalen Einheiten der Nationalparkregion Hunsrück-Hochwald in einem losen Verbund zusammen.
Um die touristische Vermarktung weiterzuentwickeln, ist es sinnvoll zahlreiche Aufgaben zentral zu koordinieren, um Mittel effizient einsetzen zu können.
Die Koordinierungsstelle soll ab dem 1.7.2023 stufenweise entwickelt werden, da kurzfristiger Handlungsbedarf besteht und eine schnelle Aufnahme der Arbeit notwendig ist.
Das Modell zur Finanzierung und Organisation der Koordinierungsstelle wurde in enger Abstimmung mit den TouristikerInnen aus den Verbandsgemeinden entwickelt.
Beschluss:
Die Verbandsgemeinde Baumholder beschließt die finanzielle Beteiligung an der Produkteinheit Nationalparkregion Hunsrück-Hochwald in Höhe von
4.850 € vom 1.7.2023-30.6.2024
8.500 € vom 1.7.2024-30.6.2025
11.200 € vom 1.7.2025-30.6.2026
zur organisatorischen Weiterentwicklung der Nationalparkregion Hunsrück-Hochwald.
Zum 1.7. 2026 wird eine Evaluierung der Koordinierungsstelle erfolgen.
TOP 2. | Richtlinien zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in der VG Baumholder |
Bereits im Jahr 2018 hat die Verbandsgemeinde die Übernahme eines Arztsitzes durch einen Humanmediziner in Höhe von einmalig 20.000,- € pro Arztsitz beschlossen und hierzu eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arzt geschlossen.
Der Verbandsgemeinderat hat nunmehr in seiner Sitzung vom 15.12.2022 eine Anschubfinanzierung bei der Übernahme eines Arztsitzes durch einen praktizierenden Humanmediziner in Höhe von einmalig 50.000,- € beschlossen.
Um nun eine Einheitlichkeit in der Förderung herzustellen, hat die Verwaltung Richtlinien zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in der Verbandsgemeinde Baumholder erstellt. Diese sind dieser Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung beigefügt.
Im Rahmen der Diskussion sprachen die Ausschussmitglieder Andreas Pees und Aljoscha Schmidt die Möglichkeit der Finanzierung eines Studiums im Ausland an. Dies könne aber auf Grund des finanziellen Aufwands lediglich über die Kreisverwaltung möglich sein. Ferner solle das Thema MVZ im Fokus bleiben. Hierzu erfolgt nach der Sommerpause eine Sitzung des VG-Rates.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Baumholder empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die beigefügten „Richtlinien zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in der Verbandsgemeinde Baumholder“ zuzustimmen.
TOP 3. | Förderrichtlinien des Landkreises Birkenfeld zur haus- und fachärztlichen Versorgung |
Der Nationalparklandkreis Birkenfeld hat in Absprache mit der Stadt Idar-Oberstein, der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen und der Verbandsgemeinde Baumholder einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im Nationalparklandkreis Birkenfeld (Förderrichtlinie haus- und fachärztliche Versorgung) erstellt.
Mit diesem Antrag muss ein interessierter Arzt nicht mehr bei der Kreisverwaltung und der Verbandsgemeindeverwaltung jeweils einen Förderantrag stellen. Die Antragsdaten können von der Kreisverwaltung an die Verbandsgemeindeverwaltung gehen und an beiden Stellen parallel bearbeitet und evtl. genehmigt werden. Gleiches gilt auch im Falle der Antragstellung zuerst bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Die Belange der Verbandsgemeinde Baumholder, Richtlinien zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in der Verbandsgemeinde Baumholder, werden in dem Antrag berücksichtigt und müssen von dem Antragsteller anerkannt werden.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Baumholder empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, dem Antragsverfahren auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im Nationalparklandkreis Birkenfeld (Förderrichtlinie haus- und fachärztliche Versorgung) zuzustimmen.