Pressemitteilung
TOP 1. | Teilnahme und finanzielle Beteiligung an der Produkteinheit "Nationalpark-Region Hunsrück-Hochwald" der Naheland-Touristik GmbH |
Seit vielen Jahren arbeiten die kommunalen Einheiten der Nationalparkregion Hunsrück-Hochwald in einem losen Verbund zusammen.
Um die touristische Vermarktung weiterzuentwickeln, ist es sinnvoll zahlreiche Aufgaben zentral zu koordinieren, um Mittel effizient einsetzen zu können.
Die Koordinierungsstelle soll ab dem 1.7.2023 stufenweise entwickelt werden, da kurzfristiger Handlungsbedarf besteht und eine schnelle Aufnahme der Arbeit notwendig ist.
Das Modell zur Finanzierung und Organisation der Koordinierungsstelle wurde in enger Abstimmung mit den TouristikerInnen aus den Verbandsgemeinden entwickelt.
Beschluss:
Die Verbandsgemeinde Baumholder beschließt die finanzielle Beteiligung an der Produkteinheit Nationalparkregion Hunsrück-Hochwald in Höhe von
4.850 € vom 1.7.2023-30.6.2024
8.500 € vom 1.7.2024-30.6.2025
11.200 € vom 1.7.2025-30.6.2026
zur organisatorischen Weiterentwicklung der Nationalparkregion Hunsrück-Hochwald.
Zum 1.7. 2026 wird eine Evaluierung der Koordinierungsstelle erfolgen.
TOP 2. | Weiterleitung von finanziellen Mitteln für ukrainische Kriegsvertriebene 2022 - Stichtag 30. November 2022 |
Die Kreisverwaltung Birkenfeld hat die VGV mit E-Mail vom 30. Mai d.J. darüber informiert, dass weitere Mittel zur Unterstützung bei der Aufnahme, Unterbringung und Integration von Menschen zur Verfügung stehen, die in Folge des Krieges in der Ukraine seit dem 24.02.2022 nach Rheinland-Pfalz geflohen sind. Der Nationalparklandkreis hat gemäß §§ 3 a und 3c Satz 4 AufnG RP die Gemeinden und Gemeindeverbände auf seinem Gebiet an den Mitteln zu beteiligen.
Die Verteilung erfolgt nach der Zahl der Kriegsvertriebenen, die am 30. November 2022 im Gebiet des LK Birkenfeld gemeldet waren. Hieraus ergibt sich für die VG Baumholder eine Zuweisung i.H.v. 26.638,84 €.
Der Bürgermeister schlägt vor, bei der Verteilung der Mittel wie bei der ersten Trance der Zuweisung zu verfahren.
Da sich die Zahlung auf das Jahr 2022 bezieht, sollte ein Anteil entsprechend der VG-Umlage des Jahres 2022 (= 37,38 v.H.) bei der VG verbleiben und für die o.g. Maßnahmen verwendet werden. Dies wäre ein Betrag von 9.957,60 €.
Der Restbetrag von 16.681,24 € wäre auf die Stadt Baumholder und die fünf Ortsgemeinden zu verteilen, in denen die Kriegsvertriebenen gemeldet waren. Damit ergäbe sich folgende Verteilung:
Kommune | Anzahl | Prozentualer | Betrag / € |
Baumholder | 28 | 50,00 % | 8.340,62 |
Fohren-Linden | 1 | 1,79 % | 298,59 |
Frauenberg | 8 | 14,29 % | 2.383,75 |
Heimbach | 11 | 19,64 % | 3.276,20 |
Mettweiler | 3 | 5,36 % | 894,11 |
Ruschberg | 5 | 8,93 % | 1.487,97 |
Betreffend des auf die VG entfallenden Anteils schlägt der Bürgermeister vor, diesen an Organisationen weiterzuleiten die in der Betreuung der Kriegsvertriebenen aktiv sind. Hierzu liegt noch kein Vorschlag vor.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt:
- Entsprechend dem Vorschlag des Bürgermeisters verbleibt ein Betrag von 9.957,60 € bei der Verbandsgemeinde. Dieser soll an Organisationen weitergeleitet werden die in der Betreuung der Kriegsvertriebenen aktiv sind. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Vorschlag zu erarbeiten.
- Der Restbetrag von 16.681,24 € wird entsprechend dem Vorschlag des Bürgermeisters an die genannten Kommunen weitergeleitet. Die Kommunen werden gebeten diesen ebenfalls zur Betreuung der Kriegsvertriebenen zu verwenden.
TOP 3. | Förderrichtlinien des Landkreises Birkenfeld zur haus- und fachärztlichen Versorgung |
Der Nationalparklandkreis Birkenfeld hat in Absprache mit der Stadt Idar-Oberstein, der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen und der Verbandsgemeinde Baumholder einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im Nationalparklandkreis Birkenfeld (Förderrichtlinie haus- und fachärztliche Versorgung) erstellt.
Der Antrag ist dieser Vorlage beigefügt.
Mit diesem Antrag muss ein interessierter Arzt nicht mehr bei der Kreisverwaltung und der Verbandsgemeindeverwaltung jeweils einen Förderantrag stellen. Die Antragsdaten können von der Kreisverwaltung an die Verbandsgemeindeverwaltung gehen und an beiden Stellen parallel bearbeitet und evtl. genehmigt werden. Gleiches gilt auch im Falle der Antragstellung zuerst bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Die Belange der Verbandsgemeinde Baumholder, Richtlinien zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in der Verbandsgemeinde Baumholder, werden in dem Antrag berücksichtigt und müssen von dem Antragsteller anerkannt werden.
Beschluss:
Der VG-Rat stimmt dem beigefügten Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im Nationalparklandkreis Birkenfeld (Förderrichtlinie haus- und fachärztliche Versorgung) zu.
TOP 4. | Richtlinien zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in der VG Baumholder |
Bereits im Jahr 2018 hat die Verbandsgemeinde die Übernahme eines Arztsitzes durch einen Humanmediziner in Höhe von einmalig 20.000,- € pro Arztsitz beschlossen und hierzu eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arzt geschlossen.
Der Verbandsgemeinderat hat nunmehr in seiner Sitzung vom 15.12.2022 eine Anschubfinanzierung bei der Übernahme eines Arztsitzes durch einen praktizierenden Humanmediziner in Höhe von einmalig 50.000,- € beschlossen.
Um nun eine Einheitlichkeit in der Förderung herzustellen, hat die Verwaltung Richtlinien zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in der Verbandsgemeinde Baumholder erstellt. Diese sind dieser Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung beigefügt.
Im Rahmen der Diskussion sprachen die Ausschussmitglieder Andreas Pees und Aljoscha Schmidt die Möglichkeit der Finanzierung eines Studiums im Ausland an. Dies könne aber auf Grund des finanziellen Aufwands lediglich über die Kreisverwaltung möglich sein. Ferner solle das Thema MVZ im Fokus bleiben. Hierzu erfolgt nach der Sommerpause eine Sitzung des VG-Rates.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der Sitzung vom 11.07.2023 die Annahmen des in der Anlage beigefügten Richtlinien empfehlen.
Beschluss:
Der VG-Rat der Verbandsgemeinde Baumholder beschließt die beigefügten „Richtlinien zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in der Verbandsgemeinde Baumholder“
TOP 5. | Anschaffung eines Kompressors für die Atemschutzwerkstatt der Feuerwehr |
Für die Atemschutzwerkstatt der Feuerwehren der VG soll als Ersatzbeschaffung ein Kompressor zur Befüllung der Atemluftflaschen angeschafft werden. Entsprechende Mittel sind im Haushalt vorgesehen.
Hierfür wurden 3 Angebote angefordert und von 3 Firmen wurde daraufhin ein Angebot abgegeben.
Im Ergebnis ist die Firma Sitec GmbH mit 30.498,51 € günstigster Bieter.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Auftrag für den Kompressor für die Atemschutzwerkstatt der Firma Sitec GmbH zu erteilen.
TOP 6. | Annahme von Spenden |
Über die Annahme folgender Zuwendungen ist gemäß § 94 Abs. 3 GemO zu entscheiden:
- Sachspende im Wert von 294,31 € der PKE Kunststofftechnik, 55776 Ruschberg, gem.
§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe – KiTa Ruschberg, - Geldspende i.H.v. 200,00 € von Herrn Andre Dunkel, 55776 Reichenbach, gem. § 52
Abs. 2 Nr. 4 AO zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe – KiTa Ruschberg - Geldspende i.H.v. 500,00 € von der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein, gem. § 52 Abs 2 Nr. 12 AO zur Förderung des Feuerschutzes – Jugendfeuerwehren der Verbandsgemeinde
Beschluss:
Die Verbandsgemeinde Baumholder nimmt gemäß § 94 Abs. 3 GemO die vorgenannten zweckgebundenen Zuwendungen an.