abrundungssatzung

1. Änderung Abrundungssatzung "Taubenweg" Hahnweiler

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 BauGB

Die Unterlagen liegen in der Zeit von Donnerstag, 24.08.2023 bis einschließlich Montag, 25.09.2023, während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Bürgerbüro, Zimmer 101, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

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