Stellenausschreibung
Bei der Verbandsgemeinde Baumholder (Landkreis Birkenfeld) ist die Stelle
der / des hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters (m / w / d)
wegen Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers zum 20. August 2024 neu zu besetzen. Der bisherige Amtsinhaber tritt voraussichtlich wieder zur Wahl an.
Die Verbandsgemeinde Baumholder besteht aus 14 Ortsgemeinden mit rund 9.400 Einwohnern.
Sie liegt in landschaftlich reizvoller Lage an Rande des Nationalparks Hunsrück-Hochwald. Sitz der Verwaltung ist die Stadt Baumholder.
Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 09. Juni 2024, unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Baumholder nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt (Urwahl). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin / kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, dem 23. Juni 2024, eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen / Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister ist nach der derzeit geltenden Fassung des § 53 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO), wer
- Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörig(r) eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
- am Tag der Wahl (09. Juni 2024) das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) ausgeschlossen ist,
sowie
- die Gewähr dafür bietet, dass sie / er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Zur / Zum hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Von den Bewerberinnen / Bewerbern wird die Bereitschaft erwartet, nach erfolgter Wahl möglichst den Wohnsitz im Gebiet der Verbandsgemeinde Baumholder zu haben.
Die / der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen A 16 / B 2 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe A 16 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 2 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Neben der beamtenrechtlichen notwendigen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages als Einzelbewerberin / Einzelbewerber oder durch eine Partei im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes oder Wählergruppe erforderlich. Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften des KWG und der Kommunalwahlordnung (KWO).
Die Frist zur Einreichung des Wahlvorschlages läuft am 48. Tag vor der Urwahl,
dem 22. April 2024 um 18.00 Uhr (Ausschlussfrist) ab.
Die Wahlvorschläge sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder einzureichen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Urwahl,
dem 01. April 2024
in der Westricher Rundschau öffentlich bekannt gemacht wird.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Führungszeugnis, Lichtbild, Zeugnisabschriften und lückenlosem Nachweis der bisherigen Tätigkeiten) werden erbeten
bis zum 15. April 2024 (Bewerbungsfrist – keine Ausschlussfrist).
Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung politischen Parteien und / oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und / oder Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt. Das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und / oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.
Weitere allgemeine Informationen zum Bewerberverfahren finden Sie auf unserer Homepage unter www.vgv-baumholder.de.
Die Bewerbung bitten wir zu richten an:
Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder
– Bürgermeisterwahl –
z.Hd. des Wahlleiters
Am Weiherdamm 1
55774 Baumholder