Bekanntmachung zur Wahl der Landrätin / des Landrats des Nationalparklandkreises Birkenfeld
Am Sonntag, dem 24. September 2023, wird die Wahl der Landrätin / des Landrats des Nationalparklandkreises Birkenfeld durchgeführt. Die Wahlhandlung dauert von 8 bis 18 Uhr.
I.
Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein erhalten hat.
Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden.
II.
In der Verbandsgemeinde Baumholder bilden folgende Gemeinden jeweils einen Stimmbezirk:
Ortsgemeinde Wahllokal
Berglangenbach Markthalle
Hauptstraße 26 – 28, 55776 Berglangenbach
Berschweiler Dr.-Darge-Halle
Dr.-Darge-Straße 2, 55777 Berschweiler
Eckersweiler Dorfgemeinschaftshaus
Hauptstraße 16, 55777 Eckersweiler
Fohren-Linden Bürgerhaus
Lindenstraße 1, 55777 Fohren-Linden
Frauenberg Dorfgemeinschaftshaus
Kreisweg 21, 55776 Frauenberg
Hahnweiler Dorfgemeinschaftshaus
Hauptstraße 4, 55776 Hahnweiler
Heimbach Besenbinderhalle
In der Au 28 a, 55779 Heimbach
Leitzweiler Feuerwehrgerätehaus
Zur Grotte, 55779 Leitzweiler
Mettweiler Dorfgemeinschaftshaus
Dennerbach 4, 55777 Mettweiler
Reichenbach Gemeindehaus
Schulstraße 1, 55776 Reichenbach
Rohrbach Dorfgemeinschaftshaus
Hauptstraße 11, 55776 Rohrbach
Rückweiler Dorfgemeinschaftshaus
Hauptstraße 22, 55776 Rückweiler
Ruschberg Bürgerhaus
Hauptstraße 13, 55776 Ruschberg
Die Stadt Baumholder ist in zwei Stimmbezirke aufgeteilt:
Stimmbezirk Wahllokal
101 Feuerwehrgerätehaus
Aulenbacher Straße 6, 55774 Baumholder
102 Brühlhalle
Im Brühl 7, 55774 Baumholder
Mit Ausnahme des Dorfgemeinschaftshauses in Eckersweiler sind alle Wahlräume zur Erleichterung der Teilnahme an der Wahl für behinderte und andere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen barrierefrei eingerichtet.
Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen, die nicht im Wählerverzeichnis eines barrierefreien Stimmbezirks eingetragen sind, können innerhalb ihres Wahlkreises mit einem Wahlschein in einem barrierefreien Wahlraum wählen.
III.
Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, können noch bis
Freitag, den 22. September 2023, 18 Uhr,
einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.
Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag (24. September 2023), 15 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben.
IV.
Zur Wahl erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, in dem die Bewerberinnen und Bewerber unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Berufes oder Standes und der Anschrift aufgeführt sind. Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie ihre Stimme geben wollen. Erhält bei der Wahl keine Bewerberin und kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am
Sonntag, dem 15. Oktober 2023, von 8 bis 18 Uhr,
eine Stichwahl statt.
V.
Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.
Baumholder, den 13.09.2023
Im Auftrag
gez.
Achim Specovius