
Hier gibt es hilfreiche Informationen für unsere Gastgeber in der Corona-Krise
Hier gibt es hilfreiche Informationen für unsere Gastgeber in der Corona-Krise
Liebe Gastgeber,
ab dem 13.Mai können die Gastronomiebetriebe in Rheinland-Pfalz unter Auflagen von 6 bis 22 Uhr wieder öffnen. Das gilt für die Innen- und Außengastronomie. Allerdings wird es eine Reservierungspflicht geben. Gäste dürfen zudem nur am Tisch bedient werden, auch Abstandsregeln gelten weiterhin. Zudem müssen die Gastronomen den Gästen Plätze zuweisen und deren Adressen notieren, damit mögliche Infektionsketten nachvollziehbar sind.
Desweiteren dürfen Campingplätze für Dauercamper mit eigenen sanitären Einrichtungen und Wohnmobilstellplätze unter Auflagen wieder öffnen.
Ab dem 18. Mai dürfen Unterkunftsbetriebe wieder unter Hygieneauflagen Zimmer zu touristischen Zwecken vermieten. Dies gilt auch für Ferienhäuser und Ferienwohnungen, für Familienferienstätten und Jugendherbergen sowie für Campingplätze für Nutzer mit eigenen sanitären Einrichtungen.
Der Deutsche Tourismusverband (DTV) hat eine Übersicht über Schutz- und Hygienekonzepte für Betriebe aus verschiedenen touristischen Bereichen zusammengestellt. Hier geht es zur Orientierungshilfe.
(Stand: 06.05.2020)
Der DEHOGA Rheinland-Pfalz hat auf seiner Internetseite ebenfalls Hilfen und Merkblätter für das Wiederhochfahren der Betriebe gelistet. Von der Checkliste zum Neustart bis zu Hygieneregelungen.
In diesen Zeiten steht der Tourismus Kopf und erleidet starke Einschnitte aufgrund der Coronapandemie.
Sie haben verständlicherweise dringende Fragen rund um rechtliche und finanzielle Angelegenheiten. Im Tourismusnetzwerk Rheinland-Pfalz finden Sie eine große Bandbreite an hilfreichen Informationen. Hier sind die in unseren Augen wichtigsten für Sie zusammengefasst:
Das Sofort-Darlehn des Landes Rheinland-Pfalz soll Selbstständigen und kleinen Unternehmen als Liquiditätshilfe während der Corona-Krise aushelfen. Der Zukunftsfond ist eine Ergänzung und Erweiterung des Zuschussprogrammes der Bundesregierung. Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis zum 30. März 2022 tilgungsfrei.
Anträge können nur von Vermietern gestellt werden, die gewerblich, also
dauerhaft, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht im Haupterwerb
vermieten. Das wird grundsätzlich ab einem Jahresgewinn von 24.500 € der
Fall sein (Grenze für die Gewerbesteuerpflicht), voraussichtlich aber
auch für Vermieter, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
09.07.2020
ÜBERBRÜCKUNGSHILFE: Programmstart der neuen Corona-Hilfe am 10. Juli. Weitere Informatinen finden Sie bei der ISB
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises hat die Internetpräsenz kauf-lokal.wfg-bir.de
veröffentlicht, auf der alle Unternehmen mit ihrem derzeitigen Liefer-
und/oder Bestellservice gelistet sind. Auf der Seite ist eine
kostenfreie Meldung des eigenen Unternehmens mögllich. Machen Sie von
dem Angebot Gebrauch!
Für Verbraucher bietet die Seite einen schnellen Überblick, bei welchem Händler oder Gastronomen Bestellungen möglich sind. Unterstützen Sie die lokale Wirtschaft und bestellen Sie online lokal!
GEMA-Vergütungen
Die GEMA hat angekündigt, ihren Kunden die Vergütungen für den Zeitraum der behördlichen Anordnungen zu erlassen. Gastgeber müssen dazu nichts veranlassen. Die Abbuchungen werden automatisch ruhend gestellt. Schon getätigte Abbuchungen sollen rückvergütet werden.
GEZ-Gebühren
Auf eine DTV-Anfrage hin, hat die GEZ mitgeteilt, dass sich betroffene Unternehmen schon jetzt über das Kontakt-Formular an die GEZ wenden und die befristete Aussetzung der Gebührenpflicht beantragen können. Aktuell beraten die Landesregierungen über eine befristete Aussetzung der Gebührenpflicht während der Corona Krise. Noch gibt es allerdings keine Entscheidung dazu. https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/hinweise/index_ger.html
Ihr Tourismusteam der VG Baumholder