
Einzelbetriebliche Förderung der Hotellerie
Einzelbetriebliche Förderung der Hotellerie
Familienunternehmen zum starken Rückgrat der
Tourismusbranche entwickeln! – So lautet eines der zentralen Ziele der
Tourismusstrategie 2025 des Landes Rheinland-Pfalz. Daher hat das
Wirtschaftsministerium ein neues einzelbetriebliches Förderprogramm für
kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie etabliert.
Gefördert wird die Durchführung von Maßnahmen zur imageprägenden und
zukunftsweisenden Verbesserung der Angebotsqualität.
Hier werden die wichtigsten Informationen zusammengefasst dargestellt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU), der Wirtschaftszweige Hotels, Hotels garni, Gasthöfe, Pensionen und Ferienzentren.
Unterstützt wird:
Dies umfasst neben dem Ausbau von Kapazitäten auch eine Angebotsumstellung/-erweiterung oder die Neuaufsetzung des gesamten Betriebsprozesses. Innerhalb von sechs Monaten nach Maßnahmeabschluss ist die Zertifizierung „ServiceQualität Deutschland-Stufe I“ nachzuweisen. Gefördert werden eigenbetrieblich, gewerblich genutzte Investitionen (nur neue Wirtschaftsgüter) des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen). Grundsätzlich nicht gefördert werden z. B. die Kosten für Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungsinvestitionen sowie Wirtschaftsgüter, die nicht räumlich ausschließlich in der geförderten Betriebsstätte verbleiben und gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter. Berücksichtigt werden Investitionsvorhaben ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 250.000,00 Euro, die innerhalb des höchstmöglichen Investitionszeitraumes von 24 Monaten durchgeführt werden.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes. Dabei kann die Zuwendung je nach Unternehmensgröße von 10 % bis zu 20 % der förderfähigen Kosten betragen. Der Teil der dem Grunde nach förderfähigen Investitionskosten, der bei kleinen Unternehmen einen Betrag von 3,75 Mio. Euro und bei mittleren Unternehmen einen Betrag von 7,5 Mio. Euro übersteigt, ist von der Förderung ausgeschlossen.
Wo kann der Antrag gestellt werden?
Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn (= grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages) bei der ISB
eingegangen sein. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die
Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder
Finanzierungsvertrag. Vor dem Beginn des Investitionsvorhabens ist die
schriftliche Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch die
Bewilligungsstelle abzuwarten. Mit dem Investitionsvorhaben soll
grundsätzlich spätestens drei Monate nach Antragstellung begonnen
werden.
Weitere Informationen stehen bei der Investitions- und Strukturbankzur Verfügung. Über diese erfolgt auch die Antragstellung.
Zum Download ein Infoblatt zur Hotellerie-Förderung
Dateiname | Größe | Datum | ||
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Infoblatt-zur-gewerblichen-Hotellerie-Förderung.pdf | 109.00 KB | 22.04.2020 |