Öffentliche Auslegung gemäß §13 und 3 Abs. 2 BauGB
Die Bebauungsplanunterlagen können in der Zeit von Montag, 2025 bis einschließlich Freitag, 2025, während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Zimmer 005, eingesehen werden.