TOP 1. | Teiländerung des Flächennutzungsplanes |
Die Veröffentlichung im Internet bzw. Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und parallele elektronische Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes fand vom 13.05.2024 bis 14.06.2024 statt. Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat der Verbandsgemeinderat mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft, ebenso die Stellungnahmen der Öffentlichkeit. BürgerInnen haben sich zur vorliegenden Planung nicht geäußert.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis, den Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Genehmigungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und die Genehmigung bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB und auf die Rechtsfolgen des § 24 Abs. 6 GemO hinzuweisen.
In der Bekanntmachung ist gem. § 6 Abs. 5 BauGB ferner darauf hinzuweisen, wo die Teiländerung des Flächennutzungsplanes eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.
Der Verbandsgemeinderat beschließt gem. § 6 Abs. 5 BauGB die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Erweiterung Solarpark A 62 Rückweiler“. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.
TOP 2. | Beratung und Beschlussfassung über den Maßnahmenkatalog zum regionalen Zukunftsprogramm LGRZN |
Die Verbandsgemeinde Baumholder wird Fördermittel beantragen über das Zukunftsprogramm Rheinland.
Folgende Vorgaben aus dem Zukunftsprogramm wurden berücksichtig: Aufteilung in die drei vorgegebenen Kapitel und Einhaltung eines Anteils von max. 25% an nicht-investiven Maßnahmen.
Die Maßnahmen wurden weitestgehend mit den Beratungsstellen abgeklärt. Bewilligungsbehörde ist die ADD, welche letztendlich entscheiden wird.
Die Maßnahmen dürfen nicht vor Eingang des Förderbescheids begonnen werden.
Alle bewilligten Maßnahmen müssen in einem Zeitraum von 3 Jahren umgesetzt werden.
Nicht verbrauchte Gelder müssen danach an das Land Rheinland-Pfalz zurückgezahlt werden.
Die Fördergelder müssen bei Antragstellung komplett ausgereizt werden.
Bis Ende 2026 können Maßnahmen innerhalb der Kapitel nachgereicht werden, falls bereits beantragte Maßnahmen nicht realisierbar sind.
Der Vorsitzende und die Sachbearbeiterin Ines Klingshirn stellten dem Rat die Maßnahmen, die für die Verbandsgemeinde beantragt werden sollen, vor. Sie erläuterten die vorgeschlagenen Maßnahmen und standen für Fragen zur Verfügung. Der vorgestellte Katalog wurde als Anlage dieser Niederschrift beigefügt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Verwaltungsvorschlag zur Beantragung der Fördermittel nach dem LGRZN zu. Sofern aufgrund von Rückmeldungen der Beratungsstellen oder Ministerien noch Änderungen erforderlich sind, wird die Verwaltung ermächtigt, diese vorzunehmen.
Falls in den einzelnen Kapiteln aufgrund der Ablehnung durch die ADD Mittel fei werden, kann die Verwaltung selbständig weitere Maßnahmen hinzufügen.
TOP 3. | Verlängerung der Amtszeit der stellvertretenden Schiedsperson der VG Baumholder |
Die Amtszeit der Frau Helene Welsch als stellvertretende Schiedsperson des Schiedsamtsbezirk Baumholder endete am 23.09.2024. Wie das Amtsgericht Idar-Oberstein mitteilt, bleibt Frau Welsch bis zur Ernennung eines etwaigen Nachfolgers im Amt.
Frau Welsch hat sich bereit erklärt, dass Amt der stellvertretenden Schiedsperson für weitere 5 Jahre zu übernehmen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses Frau Helene Welsch als stellvertretende Schiedsperson für eine weitere Amtszeit von 5 Jahren dem Amtsgericht Idar-Oberstein vorzuschlagen.