widmung gemeindestrassen

Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung der Gemeindestraßen der Ortsgemeinde Rückweiler

Bekanntmachung

Widmung der Gemeindestraßen der Ortsgemeinde Rückweiler

In der Ortsgemeinde Rückweiler werden die Gemeindestraßen („Am Höhwald“,
„Berglangenbacher Straße“, „Bergstraße“, „Flurstraße“, „Freisener Straße“, „Friedhofstraße“, „Mittelstraße“, „Schulstraße“) gemäß  § 36 Abs. 1 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Betroffen sind folgende Flurstücke:

Straße

Flur

Parzelle

Am Höhwald

2

220/1, Teilfläche von 206/1

Berglangenbacher Straße

2

185/27, 205/6, Teilfläche von 207/7

Bergstraße

2

76/2

Flurstraße

2

185/50

Freisener Straße

2

Teilfläche von 200/1

Friedhofstraße

2

198/2

Mittelstraße

2

130/1, 202/18, 203/14

Schulstraße

2

80/1

 

Es handelt sich um Gemeindestraßen, deren Straßenbaulastträger die Ortsgemeinde Rückweiler ist.

Übersicht über die Straßen in Rückweiler. Die Straßen, die gewidmet werden sind gelb markiert.