Pressemitteilung
TOP 1. | Zwischenberichte 2025 für die Betriebszweige a) Wasserversorgung b) Abwasserbeseitigung c) Erneuerbare Energien |
Nach § 21 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) ist die Werkleitung verpflichtet, bis spätestens zum 30. September 2025 einen Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Entwicklung des Vermögensplans aufzustellen.
Der Zwischenbericht dient der laufenden Kontrolle und Steuerung des wirtschaftlichen Handelns des Eigenbetriebs im laufenden Haushaltsjahr.
Ziel ist es, Abweichungen zwischen Plan- und Ist-Werten frühzeitig zu erkennen, um bei Bedarf steuernde Maßnahmen zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeindewerke einleiten zu können.
Beschluss:
Dem Werkausschuss wurden die Zwischenberichte schriftlich vorgelegt.
TOP 2. | Stromausschreibung - Vorratsbeschluss |
Die Stromlieferung für das Lieferjahr 2026 mit optionaler Verlängerung für das Jahr 2027 wurde im Rahmen einer gemeinsamen Bündelausschreibung durchgeführt.
An der Ausschreibung beteiligten sich der Wasserzweckverband, die Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen, die Verbandsgemeinde Birkenfeld sowie die Verbandsgemeinde Baumholder.
Gegenstand der Ausschreibung sind die technischen Anlagen des Wasserzweckverbandes und der beteiligten Verbandsgemeinden.
Aufgrund des prognostizierten Jahresstromverbrauchs von rund 5,1 Mio. kWh war eine europaweite Ausschreibung erforderlich.
Die Submission findet am 12.11.2025 statt.
Die Indizierung der Arbeitspreise erfolgt am zweiten Stichtag, dem 08.12.2025.
Diese Indizierung dient dem Ausgleich marktbedingter Preisschwankungen zwischen Angebotsabgabe und Zuschlagserteilung.
Etwaige Änderungen während des Indizierungszeitraums werden im endgültigen Strompreis berücksichtigt und können geringfügige Abweichungen in beide Richtungen bewirken.
Nach Vorliegen des indizierten Arbeitspreises kann die Zuschlagserteilung am 10.12.2025 erfolgen.
Beschluss:
Der Werksausschuss beschließt nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist und Vorliegen des indizierten Arbeitspreises den Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
