Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.vgv-baumholder.de veröffentlichte Website und mobile Anwendungen der Verbandsgemeinde Baumholder.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 25.06.2020 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nur teilweise vereinbar.
Zum Anfang des Jahres 2021 ist eine Relaunch der Website geplant. In diesem Zuge wird auch die Barrierefreiheit der Seite verbessert.
 
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Es gibt keine Vorlese-Funktion (Readspeaker).
  • Die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Leichter Sprache verfügbar. Damit ist diese Website mit dem Erfolgskriterium 3.1.3 (Unübliche Worte), 3.1.4 (Abkürzungen) sowie 3.1.5 (Leselevel) nicht vereinbar.
  • Die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit ist diese Website mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.
  • Vereinzelt können PDF-Dokumente nicht barrierefrei sein.


Folgende barrierefreie Alternativen, um die Inhalte zugänglich zu machen, halten wir für Sie bereit.

  • Textgröße

Sie können den Text mit den Tasten STRG und + (ganz rechts auf dem Nummernfeld) vergrößern. Das Bild passt sich automatisch an. Mit STRG und – wird der Text wieder kleiner.

  • Brotkrumen-Navigation

Neben dem Menü können Sie sich auch auf jeder Seite über die sogenannten "Breadcrumbs" (deutsch: Brotkrumen) orientieren. Sie finden diese Navigation auf der Seite oben in der Mitte, neben dem Haus-Symbol. Dort können Sie zurück auf andere, übergeordnete Seiten springen.

  • Links

Interne und externe Links werden farblich kenntlich gemacht. Zusätzliche Informationen enthält das so genannte Title-Attribut, das in grafischen Browsern angezeigt wird, sobald die Maus auf den Link zeigt. Nutzer von assistiven Programmen müssen unter Umständen Zusatzfunktionen aktivieren, um diese Informationen zu erhalten.

 

Auf unserer Homepage ist das BITV-Paket von der Firma Chamaeleon installiert. Dieser besteht aus folgenden Funktionen:

  • Ein Kontrastswitch als Button im Header der Website
  • Tastaturbedienbare Navigation sowie Tab-Tasten bedienbare Anker-Navigation


Leichte Sprache

In Leichter Sprache erklären wir den Aufbau unserer Internet-Seiten.

Die Web-Seiten selbst sind nicht in Leichte Sprache übersetzt.


Barrieren melden

Leider können nicht alle Elemente auf unserer Internetseite vollständig barrierefrei gestaltet werden. Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess und werden in Zukunft unsere Internetangebote weiter anpassen.

Wenn Sie Verbesserungsvorschläge für unsere Internetseiten haben, können Sie uns diese gerne per Post, telefonisch oder per Email mitteilen:

Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder
Am Weiherdamm 1
55774 Baumholder
Telefon: 06783 - 81-0
verwaltung@vgv-baumholder.de



Durchsetzungsverfahren

Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.

Landesbeauftragte/r für Menschen mit Behinderung
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 165342
Fax: 06131 16175342
E-Mail: lb@msagd.rlp.de
Homepage: https://inklusion.rlp.de


Schlichtungsstelle BGG

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist eine Schlichtungsstelle gem. § 16 BGG eingerichtet worden. Per Antrag kann hier ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und Trägern öffentlicher Gewalt zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Anders als viele Gerichtsverfahren sind Schlichtungsverfahren kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Dabei geht es nicht in erster Linie darum, Gewinner oder Verlierer zu finden, sondern gemeinsam mit Hilfe der Schlichtungsstelle den Konflikt zu lösen.

Näheres zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens finden Sie auf der Seite www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de


Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 25.07.2021 erstellt.