Hinweis
Gemäß § 14 Abs. 1 der zusätzlichen Vertragsbedingungen für die
Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Baumholder
erfolgen die Ablesung und Abrechnung der Wasserzähler jährlich
Für die Jahresendabrechnung 2025 wurde der
Ablesezeitraum vom 12.12.2025 bis 07.01.2026
bestimmt.
Wir bitten unsere Kunden, Ihre analogen Wasserzähler selbst abzulesen und uns den Stand mitzuteilen. Hierzu versenden wir entsprechende Briefe, welche mit einer Postkarte versehen sind. Diese Karte kann portofrei an uns zurückgeschickt werden. Um die übermittelten Daten zuordnen zu können, bitten wir die auf der Karte angegebenen Daten (Name und Anschrift, Kunden-Nummer, Abnahmestelle, Zähler-Nummer und Zählerstand alt und neu) unbedingt mitzuteilen.
Ebenfalls besteht die Möglichkeit, die Daten ab 12.12.2025 bis 07.01.2026 per Internet zu übermitteln.
Wer über die technische Möglichkeit verfügt, den QR-Code im Schreiben zu scannen, gelangt direkt zum Anmeldeportal. Außerdem sind wir wie folgt erreichbar:
Die Kunden, welche bereits digitale Funkzähler installiert haben, erhalten keine Ablesekarten. Diese Zähler werden per Funk ausgelesen.
Wassermengen, die nicht der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage zugeführt werden
Wassermengen, die nicht der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage zugeführt werden, bleiben bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren unberücksichtigt, wenn der Gebührenschuldner dies bis zum 15.01.2026 beantragt und die nicht zugeführte Wassermenge nachweist. Verspätet eingehende Anträge dürfen bei der Jahresendabrechnung 2025 nicht mehr berücksichtigt werden.
Als Nachweis gelten:
a. die Messung über einen geeichten Zähler;
b. Gutachten, die eine zuverlässige Schätzung der Wasser-bzw. Schmutzwassermenge ermöglichen;
c. Anträge auf Pauschalabzug bei Viehhaltung.
Für diese Anträge sind Vordrucke bei unserer Dienststelle erhältlich.
Schon jetzt vielen Dank für Ihre Mithilfe.
55774 Baumholder, Dezember 2025
Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder
Verbandsgemeindewerke
gez. Janine Michel, Werkleiterin
