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Pressemitteilung zur Verbandsgemeinderatssitzung Baumholder am 30.09.2025

Pressemitteilung

TOP 1.

Wechsel von TVöD zu TV-V beim Betriebspersonal der VG-Werke

Derzeit bestimmt sich das Arbeitsverhältnis der in den Betriebszweigen Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Erneuerbare Energien eingesetzten Beschäftigten nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Dienstleistungsbereich Verwaltung (TVöD-V) in der jeweils geltenden Fassung einschließlich des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (§ 1 Abs. 2 TVÜ-VKA).

Für rechtlich selbständige Versorgungsbetriebe gilt unter bestimmten Bedingungen seit vielen Jahren der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V.) Mit Einführung des TV-V wurden spezifische Regelungen originär für den Bereich der Energie- und Wasserversorgung getroffen.  Hinsichtlich des Entgeltes, der jährlichen Sonderzahlung und anderer Entgeltbestandteile, wie z.B. Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit und Rufbereitschaft, stellen sich die unter den Geltungsbereich des TV-V fallenden Beschäftigten finanziell besser. Ziel des Tarifabschlusses war das Erreichen eines zum privaten Sektor wettbewerbsfähigen Lohnniveaus.

Über eine Öffnungsklausel im Tarifvertrag kann der TV-V auch auf die in der Rechtsform eines Eigenbetriebes geführten Betriebe, wie den der VG-Werken Baumholder, angewendet werden. Voraussetzung ist der Abschluss eines zwischen den Tarifvertragsparteien zu verhandelndem Tarifvertrag auf bezirklicher Ebene.

Zur Aufnahme solcher Verhandlungen zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft ist ein entsprechender Beschluss der Gremien notwendig.

Abzuwägen sind die Aspekte einer Kostensteigerung durch höhere Entgeltbestandteile, die sich auch auf die Höhe der Gebühren auswirken würden, und die Notwendigkeit, die Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten und hierzu das notwendige Personal zu binden bzw. zu gewinnen.

Etliche Eigenbetriebe haben in den vergangenen Jahren den Wechsel vom TVöD hin zum TV-V durch Abschluss eines Bezirkstarifvertrages vollzogen.

Hinzu kommt nun die Entwicklung, dass die Stadtwerke Trier die Betriebsführung für den Wasserzweckverband übernommen haben und die Stadtwerke Trier als rechtlich selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts den TV-V anwenden und der TV-V auch für das Personal des Wasserzweckverbandes Anwendung finden soll.

Um wettbewerbsfähig zu bleiben und um die Chancen zu erhöhen, die benötigten Stellen für das Betriebspersonal der VG-Werke Baumholder auch künftig besetzen zu können, schlägt die Dienststellenleitung vor, den Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) zu beauftragen, Verhandlungen mit dem Ziel eines Tarifabschlusses aufzunehmen.

Die Dienstellenleitung hält es, eben auch aus Kosten- und innerbetrieblichen Gründen, für erforderlich, die Anwendung des TV-V nur für die als technisches Betriebspersonal eingesetzten Mitarbeiter/innen zu verhandeln und nicht für das gesamte beim bzw. für den Eigenbetrieb eingesetzte Personal,

Das technische Betriebspersonal umfasst Beschäftigte, die mit der Betreuung und Unterhaltung der bei den VG-Werken in den Betriebszweigen Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und erneuerbare Energien bestehenden Anlagen betraut sind und handwerkliche Tätigkeiten, Facharbeitertätigkeiten und/oder Meistertätigkeiten verrichten.

Des Weiteren ist anzumerken, dass mit der Umsetzung im technischen Verwaltungsbereich unterschiedliche Tarifregelungen für beim Arbeitgeber Verbandsgemeinde anfallende vergleichbare Tätigkeiten geschaffen würden. Es würde schwieriger werden vakante Stellen im Bereich des TVöD wieder zu besetzen. Im Übrigen gibt es derzeit in der VG-Verwaltung keine technische Stelle, die ausschließlich für den Eigenbetrieb eingesetzt ist.

Eine Ausweitung dieser Konkurrenzen auf andere Berufe und Stellen in der Verwaltung sollte daher vermieden werden. Eine jetzt noch vorhandene Flexibilität, was die Umsetzung von Beschäftigten aus dem technischen Bereich der Werke in andere technische Bereiche der Verwaltung betrifft, würde faktisch unmöglich.

Mit den anderen Verbandsgemeinden im Landkreis Birkenfeld und der Stadt Idar-Oberstein ist dieses Vorgehen insoweit abgestimmt.

Damit der Auftrag der Daseinsvorsorge auch künftig erfüllt werden kann, schlägt die Dienststellenleitung trotz entstehender Personalmehrkosten vor, Verhandlungen über die Einführung des TV-V zu führen.

Von dem Tarifwechsel wären aktuell ca. 12 Beschäftigte betroffen, die auf Grundlage einer Überleitungsvorschrift überzuleiten wären.

Der Tarifvertrag TV-V würde ab dem Geltungszeitpunkt (angestrebt wird der 01.01.2027) für die neu einzustellenden Beschäftigten im technischen Bereich gelten.

Beschluss:

Es sollen Verhandlungen zum Abschluss eines Bezirkstarifvertrages über die Anwendung des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe für die Beschäftigten, die bei den VG-Werken Baumholder in den Betriebszweigen Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und erneuerbare Energien als technisches Betriebspersonal eingesetzt sind, aufgenommen werden, mit dem Ziel einer Umstellung zum 01.01.2027.

 TOP 2.

Beabsichtigte Verschmelzung der Naheland-Touristik GmbH mit der Hunsrück-Touristik GmbH zur neuen Hunsrück-Nahe Tourismus GmbH und Beitritt zum zu gründenden Tourismusverband Hunsrück-Nahe e.V.

Die Naheland-Touristik soll auf Basis eines umfangreichen, durch politische und touristische Akteur:innen begleiteten Prozesses, zum 01.01.2026 mit der Hunsrück-Touristik zur neuen Hunsrück-Nahe Tourismus GmbH verschmelzen. Ziel der Bündelung der touristischen Aktivitäten in einer Destinationsmanagementorganisation ist die Sicherung der zukunfts- und wettbewerbsfähigen Tourismusarbeit in der Region.

Die Hunsrück-Nahe Tourismus GmbH wird finanziell von den sechs Landkreisen Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Cochem-Zell, Mainz-Bingen und Rhein-Hunsrück getragen. Als Gesellschafter der GmbH beteiligen sich die Landkreise finanziell auf Basis eines Einwohnerschlüssels.

Die Städte/Verbandsgemeinden/Gemeinden selbst sind keine Gesellschafter, sondern über einen neu zu gründenden Tourismusverband Hunsrück-Nahe e.V. vertreten. Als ordentliche Mitglieder dieses Vereins beteiligen sie sich mit einem jährlichen Beitrag i.H.v. 6.000,- Euro je Stadt/Verbandsgemeinde/Gemeinde

Zusätzlich erfolgt eine Beteiligung an den Produkteinheiten Bike-Region und Nationalpark-Region, an der die Verbandsgemeinde Baumholder aktuell schon beteiligt ist.

Insgesamt ergibt sich hieraus für die Verbandsgemeinde Baumholder ein Beitrag von 17.500,- Euro jährlich.

Bereits heute werden für den Tourismus durch die Verbandsgemeinde Baumholder Finanzmittel für die Naheland-Touristik GmbH bereitgestellt. Die strukturelle Neuregelung bedeutet für 2026 und fortfolgend jährlich einen Mehraufwand ggü. 2025 von + 1.700,- Euro. Dies lässt sich aber auffangen, weil ab dem Jahr 2026 der Mitgliedsbeitrag zum Fremdenverkehrszweckverband Kusel in Höhe von 3.708,- Euro entfallen wird. Die Mittel können entsprechend umgeschichtet werden.

Die Einzelheiten können den beigefügten Informationen entnommen werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Baumholder

  1. stimmt der vorgesehen Verschmelzung der Naheland-Touristik GmbH mit der Hunsrück-Touristik GmbH zur neuen Hunsrück-Nahe Tourismus GmbH und dem damit verbundenen Finanzierungsmodell zu.
  2. beschließt den Eintritt als ordentliches Mitglied in den neu zu gründenden Tourismusverband Hunsrück-Nahe e.V. Ebenso wird die produktbezogene Beteiligung an der Produkteinheit Nationalpark-Region und der Produkteinheit Bike-Region beschlossen.

Der Bürgermeister wird mit der Vornahme der für die Umsetzung der Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen und Willenserklärungen beauftragt.