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Gemeinderat Ruschberg

Pressemitteilung

Pressemitteilung zur Sitzung des Ortsgemeinderates Ruschberg am 14.02.2024

 

TOP 1.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 und Entlastungserteilung

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lag den Ratsmitgliedern vor. Er wurde mit der Einladung vom 06.02.2024 übersandt.

Das älteste Ratsmitglied, Bernd Schneider, übernahm zu diesem Top den Vorsitz.

Vor Beginn der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt hatten Ortsbürgermeister Alfred Heu und der Erste Beigeordnete Sebastian Simon den Sitzungsraum verlassen.

Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führt das Ratsmitglied Bernd Schneider. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 am 29. Januar 2024 geprüft. Die Niederschrift der Ausschusssitzung wurde jedem Ratsmitglied zur Kenntnisnahme übersandt. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, das Ratsmitglied Gerold Martini, teilte mit, dass sich bei der Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 keine Beanstandungen ergeben haben. Dem Ortsgemeinderat werden daher folgende Beschlussfassungen empfohlen:

Beschluss:

  1. Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2022 werden, soweit dies noch nicht geschehen ist, genehmigt.
  2. Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Ortsgemeinde Ruschberg wird gemäß § 114 Abs. Satz 1 der Gemeindeordnung festgestellt.
  3. Dem Ortsbürgermeister, dem 1. Beigeordneten, soweit er die Vertretung geführt hat, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Baumholder wird gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt.

Ortsbürgermeister Alfred Heu und der Erste Beigeordnete Sebastian Simon haben gemäß § 110 Abs. 4 GemO / § 22 Abs. 1 Satz 1 GemO der Gemeindeordnung bei den vorgenannten Abstimmungen kein Stimmrecht.

TOP 2.

Umgang mit Maifeuer

Zu diesem informativen Punkt lag den Ratsmitgliedern ein Schreiben der KV Birkenfeld vor. Hier sind die Regeln und Hinweise abgebildet. Das Verbrennen von naturbelassenem und trockenen Holz ist zulässig. Zum Anfeuern dürfen keine Mineralöle oder vergleichbare Produkte verwendet werden. Verstöße stellen eine Straftat dar, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auslösen.

Frühestens eine Woche vor dem Anzünden darf mit der Aufschichtung des Maifeuers begonnen werden. Ansonsten ist eine Umschichtung erforderlich, um Kleintiere die sich eingenistet haben, zu schützen.

Die Maifeuer werden vor und nach dem 1. Mai auf abfallrechtliche Bestimmungen durch die Abfallbehörde kontrolliert. Auf die ganz erheblichen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen wird ausdrücklich hingewiesen. Soweit die Ausführungen der Kreisverwaltung.

Ortsbürgermeister Alfred Heu appellierte an die Ratsmitglieder die Bürger zu informieren und darauf zu achten, dass die Bestimmungen eingehalten werden. In einem Bürgerbrief wird auf die Situation aufmerksam gemacht.

Ratsmitglied Joachim Milbredt berichtete, dass jetzt schon Verstöße vorliegen und hatte ein Foto parat.

Die Ablagerungen entsprechen dem sogenannten Sperrmüll. Es ist eine Schande, dass einige Bürger den freien Zugang für Müllsünden missbrauchen, so die einhellige Meinung aus den Reihen des Rates. Ein Container muss bestellt werden, auch das Befüllen verursacht Zeit und Geld.

Die volle Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften liegt alleine beim Ortsbürgermeister. Deshalb wird der Grüngutplatz bis zum 02.05.2024 geschlossen. Nur dadurch kann den restriktiven Vorschriften Rechnung getragen werden.