Widmung

Inkrafttreten der Widmung der Gemeindestraßen der Stadt Baumholder ab 16.12.2025

Widmung der Gemeindestraßen

In der Stadt Baumholder werden die Gemeindestraßen
(„Achtallee“, „Albert-Schweitzer-Straße“, „Am Kallenborn“, „Am Käsacker“, „Am Rauhen Biehl“, „Auf Bacher“, „Auf Pfadsbach“, „Auf Schneeweid“, „Aulenbacher Straße“, „Ausweilerstraße“, „Badegasse“, „Bahnhofsstraße“, „Breslauer Straße“, „Danziger Straße“, „Erzweiler Straße“, „Freiherr-vom-Stein-Straße“, „Friedensstraße“, „Frohnhausener Straße“, „Gersterter Weg“, „Goethestraße“, „Grubstraße“, „Grünbacher Weg“, „Hauptstraße“, „Hinter Haselweg“, „Hinterm Turm“, „Im Adentälchen“, „Im Brühl“, „Im Burgfrieden“, „Im Gewerbegebiet“, „In der Bitz“, „In der Schwärzgrub“, „In Riebert“, „Jahnplatz“, „Kennedyallee“, „Kirchstraße“, „Korngasse“, „Lückstraße“, „Kremelstraße“, „Kuseler Straße“, „Kuselwies“,„Krankenhausweg“, „Mambächeler Straße“, „Oberstraße“, „Pfarrhausgasse“, „Pfenningstraße“, „Poststraße“, „Reichenbacher Straße“, „Ringstraße“, „Ronnenberger Weg“, „Scheergasse“, „Schuberstraße“, „Schulstraße“, „Sonnenweg“, „St. Hubertusstraße“, „Überm Weiher“, „Vor Hellert“, „Zum Adentälchen“)
gemäß § 36 Abs. 1 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz dem öffentlichen Verkehr gewidmet. 

Es handelt sich um Gemeindestraßen, deren Straßenbaulastträger die Stadt Baumholder ist. 

Eine pdf mit den entsprechenden Flurstücken können Sie hier downloaden: