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Merkblatt Ratten - Vorbeugen und Bekämpfen

RATTEN  Vorbeugen und Bekämpfen 

Allgemeine Information:

Die meistverbreitete Rattenart in Mitteleuropa ist die Wanderratte. Rattenpopulationen treten insbesondere dort auf, wo es ausreichend Nahrungs- und Nistmöglichkeiten gibt. Plätze mit einer Vielzahl von Unterschlupfmöglichkeiten und einem großen Angebot an Nahrungsmitteln bieten ideale Lebensbedingungen für die scheuen Allesfresser, die zumeist im Dunkeln aktiv sind. Typische Lebensräume sind daher unter anderem Kellerräume, Kanalisationsanlagen, Tierställe, Parkanlagen, Müllkippen aber auch Wohn- und Büroräume.

Wanderratten gelten als Gesundheitsschädlinge, da sie verschiedene Krankheiten direkt oder indirekt auf den Menschen übertragen können.

Weitere Informationen zur Wanderratte finden Sie unter: https://www.umweltbundesamt.de/wanderratte

Verantwortlichkeiten bei Rattenbefall

Ein Rattenbefall sollte durch einen professionellen Schädlingsbekämpfer bekämpft werden. Dadurch wird die Ausbreitung der Population verhindert und eine mögliche Gesundheitsgefahr vermieden.

  • Verantwortlich für die Rattenbekämpfung ist der Eigentümer desbefallenen Grundstückes oder Gebäudes.
  • Mieter sollten zunächst den Eigentümer zur Bekämpfung auffordern.
  • Werden Ratten an öffentlichen Gebäuden (Gemeindehäuser, gemeindeeigene Wohnungen) bzw. öffentlichen Plätzen festgestellt (Parkanlagen, Spielplätze, Straßen, Wege, öffentliche Einrichtungen) sind die Gemeinden als Eigentümer für die Bekämpfung verantwortlich.
  • Werden Ratten im öffentlichen Kanalnetz festgestellt, ist der Betreiber des öffentlichen Kanalnetzes für die Bekämpfung verantwortlich.

Befall vorbeugen und bekämpfen

Entziehen Sie den Ratten die Lebensgrundlage, um eine Ansiedlung und Verbreitung der Ratten zu verhindern!

Vorbeugende Maßnahmen

a) Entziehung der Nahrungsquelle

  • Keine Speise- und Nahrungsmittelreste oder Tiernahrung offen und zugänglich stehen lassen.
  • Keine Lebensmittelreste über die Toilette entsorgen oder auf den Komposthaufen werfen. Geschlossene Kompostaysteme verwenden, sachgemäße Nutzung sicherstellen.
  • Keine Speisereste im gelben Sack bzw. im zugänglichen Müll entsorgen. Lagern Sie die gelben Säcke bis zur Abholung für Ratten unzugänglich.
  • Müll ausschließlich in den dafür vorgesehenen Abfallbehälter entsorgen, niemals daneben. Halten Sie die Abfallbehälter fest verschlossen.
  • Vermeidung von Futterresten - Vogel- und Katzenfutter nicht offen liegen lassen! (Restliches Futter nach gezielter Fütterung entfernen)

b) Nistgelegenheiten und Unterschlupfmöglichkeiten entziehen

  • Grundstücke und Gebäudeteile (Keller, Hof, Garten, Stallungen, Gartenhäuser etc.) regelmäßig entrümpeln und aufräumen.
  • Unterschlupfmöglichkeiten beseitigen z.B. Hecken und Büsche regelmäßig lichten und Bodendecker kurzhalten.

c) Zugänge zu Gebäuden verhindern

  • Luken und offene Löcher am Haus abdichten.
  • Türen und Tore abdichten.
  • Kellerfenster und Lüftungsöffnungen mit engmaschigen Metallgittern versehen.
  • In das Abflusssystem Rückstauklappen einbauen und defekte Kanalrohre und andere Hausanschlüsse sofort reparieren.

Führen die vorbeugenden Maßnahmen nicht zum Erfolg müssen die Ratten effektiv bekämpft werden!

Bekämpfung

d) Professioneller Schädlingsbekämpfer (Empfehlung)

Sollten die vorbeugenden Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, empfehlen wir Ihnen die Beauftragung eines professionellen Schädlingsbekämpfers. Professionelle Schädlingsbekämpfer verfügen über das entsprechende Fachwissen und können die Schädlinge zielgerichtet, mit geeigneten Mitteln bekämpfen.

Weitere Informationen unter: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/maeuse-_und_rattengift_sicher_und_wirksam_anwenden_180820_bf.pdf

 

Behördliches Einschreiten

Führen die obigen Maßnahmen nicht zum Erfolg bzw. werden die Maßnahmen gar nicht erst ergriffen, kann ein behördliches Einschreiten notwendig sein.

Nach § 17 Abs.2 des Infektionsschutzgesetzes ergreift das Gesundheitsamt erforderliche Bekämpfungsmaßnahmen, sofern Gesundheitsschädlinge festgestellt werden UND die Gefahr begründet ist, dass durch die Schädlinge Krankheitserreger verbreitet werden.

Im Rahmen der Sachverhaltsermittlung kann das Gesundheitsamt Vor-Ort-Begehungen durchführen.

Anfallende Kosten für die entsprechenden Maßnahmen und/oder den Schädlingsbekämpfer sind vom Haus- oder Grundstückseigentümer zu tragen.

 

Vereinzelte Rattensichtungen erfüllen nicht diegesetzlichen Voraussetzungen, um ein Einschreiten des Gesundheitsamtes zu rechtfertigen.

Kontakte:

Bei Rattenvorkommen im öffentlichen Raum (Straßen, Wege, Spielplätze, öffentliche Einrichtungen, Parkanlagen, Kanalisation) wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde oder je nach Wohnort an:

- Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder - Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld

verwaltung@vgv-baumholder.de 06783/810 -  liegenschaften@vgv-birkenfeld.de 06782/990146

 

Beratungsbedarf oder weitergehende Maßnahmen: Gesundheitsamt Nationalparklandkreis Birkenfeld

Kontaktdaten:

Infektionsschutz@landkreis-birkenfeld.de 06782/150