Bekanntmachung
1. Teiländerung und Erweiterung Bebauungsplan
„Ökompark Heide-Westrich“
in den Ortsgemeinden Leitzweiler, Hahnweiler und Rückweiler (Verbandsgemeinde Baumholder)
und der Ortsgemeinde Gimbweiler (Verbandsgemeinde Birkenfeld)
im Bereich des Zweckverbandes Ökompark Heide Westrich
Bekanntmachung des Beschlusses
zur Einleitung des Verfahrens
zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Ökompark Heide-Westrich“ sowie
der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Zweckverband Ökompark Heide-Westrich in öffentlicher Sitzung am 05.02.2026 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Teiländerung und Erweiterung Bebauungsplans „Ökompark Heide-Westrich“ beschlossen hat.
Mit dem Bebauungsplan Ökompark Heide-Westrich wurden im Jahr 2002 u.a. die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Autobahnanschlusses im Bereich des Ökomparks geschaffen. Aufgrund der Dimension des geplanten Gewerbegebietes Ökompark Nord ist die vorhandene Brücke über die Autobahn A 62 aufgrund der geringen Breite und dem baulichen Zustand nicht geeignet, die Verkehre aufzunehmen. Deshalb ist ein Ersatzneubau des Brückenbauwerkes notwendig. Zudem haben sich seit der Planerstellung im Jahr 2002 verschiedene Anforderungen an Autobahnauf- und -abfahrten geändert.
Deshalb kann der Autobahnanschluss nicht nach dem Planungsrecht aus dem Jahr 2002 umgesetzt werden. Es bedarf der teilweisen Änderung und Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Ökompark Heide-Westrich“. Der Bebauungsplan ist ein planfeststellungersetzender Bebauungsplan
Der Geltungsbereich der 1. Teiländerung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Ökompark Heide-Westrich“ wird begrenzt durch landwirtschaftliche Flächen südlich und südwestlich der Kreisstraße K 61 zwischen Hahnweiler und Gimbweiler. Im Norden endet der Geltungsbereich mit der Fläche der Autobahn A 62 mit Ausnahme der Überführung der K 60 in Richtung Leitzweiler und der Anbindung des geplanten Gewerbegebietes im Bereich Rückweiler. Hier umfasst der Geltungsbereich noch eine Fläche ca. 80m nördlich der Autobahn. Im Nordwesten endet der Geltungsbereich im Bereich der Quelle des Mörschbaches. Im Südwesten endet der Geltungsbereich im Bereich des Friedhofes von Hahnweiler.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 19,2 ha.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach dem Bebauungsplan Ökompark Heide-Westrich (2002) und nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die aktualisierte Planung nicht realisierungsfähig. Dieser Bebauungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Ökompark Heide-Westrich“ aus dem Jahr 2002.
Die Flächennutzungspläne der Verbandsgemeinde Baumholder und der Verbandsgemeinde Birkenfeld stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit eine Straßenverkehrsfläche, eine Grünfläche sowie Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dar. Der vorliegende Bebauungsplan entspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom 23.02.2026 bis einschließlich 27.03.2026 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Baumholder (unter www.vgv-baumholder.de) unter folgendem Pfad: https://www.vgv-baumholder.de/de/rathaus/bebauungsplaene/bebauungsplanverfahren/, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich in der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Weiherdamm 1, Baumholder Zimmer Nr. 005, während der folgenden allgemeinen Dienststunden nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden:
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: s-naeher@vgv-baumholder.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Ausarbeitung der Entwürfe und bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Baumholder, 11.02.2026
Gez.
Bernd Alsfasser
Verbandsvorsteher
