stadt baumholder

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Baumholder für das Haushaltsjahr 2026

Bekanntmachung

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Baumholder für das Haushaltsjahr 2026

  1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen haben wir dem Stadtrat zugeleitet.

  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, Baumholder, in Zimmer 205 (Frau Schmitt), bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme öffentlich aus.
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Baumholder haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder oder elektronisch an j-schmitt@vgv-baumholder.de einzureichen. Der Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Stadt Baumholder, den 26.01.2026

gez. Günther Jung, Stadtbürgermeister