Briefwahlunterlagen beantragen
Kein Versand von Briefwahlunterlagen bei Beantragungen nach Dienstag, 17.03.2026, 14.00 Uhr!
Später erfolgte Beantragungen können nur persönlich (oder durch Bevollmächtigten*1) abgeholt werden.
Briefwahlunterlagen können ab sofort bis 20.03.2026, 15.00 Uhr beantragt werden.
Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:
- online, über https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=69
- durch einfache Email an wahlen@vgv-baumholder.de
- schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
oder mittels formlosen Schreiben an:
Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder
Wahlamt
Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder
oder - per Fax unter 06783 - 8160
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!
Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren
- Familiennamen
- die Vornamen
- das Geburtsdatum
- die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und
- nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an.
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.
*1
Für die Abholung von Briefwahlunterlagen durch einen Bevollmächtigten nutzen Sie bitte das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Eine Generalvollmacht kann hierfür genutzt werden, sofern sie ausdrücklich die Entgegennahme von Dokumenten oder die Vertretung in behördlichen Angelegenheiten umfasst.
Die bevollmächtigte Person muss sich bei der Abholung ausweisen.