Heimaufsicht
Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungDie Heimaufsichtsbehörden kontrollieren und beraten Heime im Sinne des Heimgesetzes (HeimG), zu diesen gehören: Altenpflegeheime, Altenwohnheime, Pflegeheime, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Wohnstätten der Behindertenhilfe, Hospize sowie Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen. Auch Einrichtungen des Betreuten Wohnens, Wohngemeinschaften und Wohngruppen sowie Übergangseinrichtungen können Heime im Sinne des Heimgesetzes sein.
Aufgaben
- Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
- Beseitigung der Mängel durch Anordnungen und Auflagen (möglichkeit der ordnungsrechtlichen Ahndung)
- Sicherstellung der angemessenen Qualität der Betreuung und Pflege in der Einrichtung
- umfassender Beratungsauftrag für Bewohner und Angehörige sowie die Mitarbeiter und Träger der Heime (gilt gleichermaßen für die Gründung einer Einrichtung als auch für die Durchführung des Heimbetriebes)
- Bildung von Arbeitsgemeinschaften zusammen mit den Verbänden der Pflegekassen, mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen und den Sozialhilfeträgern, in denen sie ihre Arbeit miteinander abstimmen
- Mitwirkung an der fachlichen Weiterentwicklung der Alten- und Behindertenhilfe
BemerkungenWeitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung. hier...