pressemitteilung

Gemeinderat Leitzweiler

Pressemitteilung

Pressemitteilung zur Sitzung des Ortsgemeinderates Leitzweiler am 01.02.2024

Öffentlicher Teil

TOP 2.

Beratung und Beschlussfassung Forstwirtschaftsplan 2024 OG Leitzweiler

Der Entwurf des Forstwirtschaftsplan 2024 wurde von der Forstverwaltung im Oktober 2023 vorgelegt. Auf Wunsch des Ortsbürgermeisters wurden Änderungen am Entwurf vorgenommen, da dieser mit einem Defizit von über 17.000 Euro geplant war.

Die Forstverwaltung hat Ende Dezember den geänderten Entwurf vorgelegt. Insbesondere beim Waldschutz gegen Wild wurden geringere Ausgaben geplant. Zusätzlich wurden Aufwendungen für die Verkehrssicherung entlang der K60 eingeplant (Ansatz 1.600 Euro).

Beschluss über den Kommunalen Forsthaushalt 2024:

Es ist geplant 75 fm. einzuschlagen, bei einem Verkauf von 60 fm.

Insgesamt wird im Forstwirtschaftsplan mit:

Erträgen i.H.v. 8.975,00 €
und Aufwendungen i.H.v20.606,00 €geplant.
Es wird somit mit einem Fehlbetrag i.H.v. :11.631,00 €gerechnet.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Forstwirtschaftsplan 2024 zu.

TOP 3.

Neubau DGH Leitzweiler + Verlegung Bachverrohrung

a) Sachstand

b) Bekanntgabe einer Eilentscheidung

c) Nachtragsantrag im Rahmen der Dorferneuerung bzgl. Mehrkosten für Abfuhr Aushubmassen auf Deponie DK II

a) Sachstand

Der Vorsitzende erläuterte den aktuellen Sachstand.

  • Zuwendungsbescheid aus dem DEK 2023:

Der Innenminister hat mit Schreiben vom 8. Dezember 2023 der Ortsgemeinde weitere Fördermittel in Höhe von 34.400,00 Euro genehmigt. Diese sind für den Ersatzneubau der Bachverrohrung im Rahmen des Neubaus des DGH bestimmt. Hierfür dankt die Ortsgemeinde den Innenminister und der ADD Trier herzlich.

  • Es fehlt immer noch die Genehmigung der Kreisverwaltung für die Verlegung der Bachverrohrung. Der Antrag hierzu wurde im Oktober 2023 gestellt.
  • Zum Förderantrag „Umfeldgestaltung DGH“ gibt es noch keine Informationen. Es ist damit zu rechnen, dass hier im Frühjahr 2024 eine Entscheidung ergeht.

b) Bekanntgabe einer Eilentscheidung

Im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 48 GemO wurde der Auftrag zur Erstellung des Boden-/Baugrundgutachtens an das Büro Umweltgeotechnik GmbH / Nonnweiler-Otzenhausen (Büro UGG) erweitert. Der Auftragswert beläuft sich auf 2.594,50 €. Die Fortschreibung des Boden-/Baugrundgutachtens wurde erforderlich, da sich im Zuge der Abbrucharbeiten deutlich ungünstigere Boden-/Baugrundverhältnisse herausgestellt haben, als im ursprünglichen geotechnischen Bericht vom 04.08.22. Seit 01.08.23 gilt zudem eine neue Vorschrift (Ersatzbaustoffverordnung (EBV)), wonach das vorliegende Gutachten ohnehin neu zu bewerten war. Das Büro UGG wurde deshalb um kurzfristige Nach-Beprobung gebeten. Das Ergebnis dieses Gutachtens vom 30.08.23 ist leider, dass es sich bei den auszuhebenden und abzufahrenden Bauschutt-Boden-PAK-Massen um „gefährlichen Abfall“ handelt der auf eine Deponie Klasse DK II gem. DepV verbracht werden muss.

c) Nachtragsantrag im Rahmen der Dorferneuerung bzgl. Mehrkosten für Abfuhr Aushub auf Deponie DK II

Sachverhalt

Im ursprünglichen geotechnischen Bericht vom Büro UGG vom 04.08.2022 als Planungsgrundlage war die Mischprobe MP 1 aus 4 Bohrungen im Bereich der Gebäudeecken noch nach „alter“ LAGA M20 als Z2 eingestuft, wonach abzufahrendes Material zumindest noch „nicht gefährlicher Abfall“ gewesen wäre (eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen wäre möglich) und die Kriterien einer Deponie der Klasse DK 0 waren eingehalten. Im Zuge der Abbrucharbeiten des alten DGH im Aug. 2023 kam unter den ehemaligen Fundamenten und der Bodenplatte mit Straßenaufbruch belastetes Material zum Vorschein. Die Nach-Beprobung durch das Büro UGG hat leider ergeben, dass es sich bei den auszuhebenden und abzufahrenden Bauschutt-Boden-PAK-Massen um „gefährlichen Abfall“ handelt, der auf eine Deponie Klasse DK II gem. DepV verbracht werden muss.

Durch diese unvorhersehbare Entwicklung entstehen erhebliche Mehrkosten. Die Kostenberechnung, durch das Ing.-Büro Hub / I.-O., welches mit der Ausführungsplanung zum Neubau DGH beauftragt ist - in Zusammenarbeit mit dem Ing.-Büro Petry / I.-O., welches mit der Planung zur Verlegung der Bachverrohrung beauftragt ist - ergibt zusätzliche Kosten für die Abfuhr der Aushubmassen auf Deponie DK II in Höhe von geschätzt 68.981,33 € brutto.

Da diese unvorhersehbaren und unabweisbaren Mehrkosten im Zuge des Neubau DGH anfallen werden, soll kurzfristig ein Nachtrags-Antrag zur Aufnahme der zugehörigen Kosten in die DE-Maßnahme und entsprechende Aufstockung der Zuwendung eingereicht werden, inkl. Antrag auf förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn – mit der Begründung, dass ein Fortschritt beim Neubau DGH und vorheriger Verlegung der Bachverrohrung nur unter Inkaufnahme dieser Mehrkosten möglich ist.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde Leitzweiler als DE-Schwerpunktgemeinde beschließt die Einreichung eines Nachtrags-Zuwendungsantrages im Rahmen des Dorferneuerungsprogrammes hinsichtlich der Mehrkosten: Abfuhr Aushub (PAK-haltiges Boden-/Bauschuttgemisch (gefährlicher Abfall)) auf Deponie der Klasse DK II, inkl. Antrag auf Einwilligung zum förderunschädlichen, vorzeitigen Maßnahmenbeginn – unter Kenntnis des damit verbundenen Risikos.

Die geschätzten Mehrkosten belaufen sich auf ca. 68.981,33- € brutto.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird gebeten die kurzfristige Antragsstellung zu unterstützen und in die Wege zu leiten.

TOP 4.

Übertragung der Aufgabe "Clusterbildung im Gigabit-Ausbau im Landkreis Birkenfeld" auf die Verbandsgemeinde

Der Breitbandausbau im Landkreis Birkenfeld wird nach Einzelmaßnahmen in verschiedenen Ortsgemeinden ab 2008 im Rahmen einer sogenannten FTTC-Erschließung (Fiber to the Curb, Erschließung über bestehende Kupferleitungen der Telekom) seit dem Jahr 2019 im Rahmen von Glasfaseranschlüssen vorangetrieben. Dabei wurden in 75 Ortsgemeinden ca. 2.320 geförderte Glasfaser-Hausanschlüsse bis Sommer 2022 hergestellt. Weitere ca. 5.000 Hausanschlüsse wurden durch das beauftragte Unternehmen Inexio/Deutsche Glasfaser privatwirtschaftlich im Zuge dieser Baumaßnahmen mit erschlossen. Das Projekt des Landkreises wird durch das sogenannte “Weiße Flecken Programm“ (Aufgreifschwelle mindestens 30 Mbit/s) mit Mitteln von Bund (5.411.461,00 Euro = 60%) und Land (2.705.730,60 Euro = 30%) gefördert. Die Kommunen tragen einen Eigenanteil von 10% (901.911,00 Euro).

Mit der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikations-netze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26. April 2021, dem sogenannten „Graue-Flecken-Förderprogramm“, ergeben sich nun für Kreise und Kommunen in Deutschland neue Möglichkeiten, den Gigabitausbau durch Glasfasernetze zu fördern. Das neue Förderprogramm wird ähnliche Förderbedingungen wie das jetzige Programm (Förderung Bund/Land 90%) aufweisen. Die Aufgreifschwelle wird hier zunächst auf mindestens 100 Mbit/s hochgesetzt. Hier können noch Kupferanschlüsse mit Vectoring-Technologie als versorgt bewertet werden. Ab dem Jahr 2023 wird die Förderschwelle auf 200 Mbit/s symmetrisch oder 500 Mbit/s im Download erhöht, was technisch nur noch durch Glasfaser- bzw. HFC Netze (Mischform von Glasfaser- und Koaxialnetz) erreicht werden kann.

Ähnlich wie im jetzigen Förderprogramm wird das Land Rheinland-Pfalz zu einer Förderung von Clusterbildungen tendieren. Die Landesregierung wird hier einen landkreisweiten Ausbau prioritär gegenüber einem gemeindeübergreifenden Gebiet handhaben. Die endgültigen Bedingungen sind allerdings noch nicht veröffentlicht. Seitens des Bundes wird es Beratungsleistungen i. H. v. 200.000 € für einen Landkreis geben oder optional 50.000 € pro Gemeinde oder Stadt, höchstens jedoch die oben genannte Summe für den Landkreis. Diese Beratungsleistungen werden zu 100% gefördert. Zur Beantragung der Beratungsleistungen wird entgegen den bisherigen Regelungen des Bundesfördermittelgebers, gleich eine Aufgabenübertragung zur Versorgung der Ortsgemeinden mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen der Stadt Idar-Oberstein und der drei Verbandsgemeinden an den Landkreis Birkenfeld benötigt. Diese wird die gleichen Regelungen der aktuell zum Förderprogramm Weiße-Flecken geltenden Übertragung enthalten. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen der WFG die vorläufigen Aufgabenüberträge der Stadt Idar-Oberstein sowie der drei Verbandsgemeinden vor. Von diesen Beratungsleistungen soll schnellstmöglich, wie aus dem Beschluss des Kreisausschusses vom 15. November 2021 hervorgeht, ein Markterkundungsverfahren mit gutachterlicher Einschätzung für das weitere Vorgehen im Graue-Flecken-Förderprogramm durch die WFG BIR mbH durchgeführt werden. Dieses Vorhaben würde auch der gewünschten Masterplanung des Landes Rheinland-Pfalz zugutekommen. Das Markterkundungsverfahren wurde am 17.3.2022 um 12 Uhr gestartet und zum 13.05.2022 12 Uhr beendet. Durchgeführt wurde es von der TÜV Rheinland Consulting GmbH. Das Unternehmen wird eine Einschätzung abgeben, zu welchem Zeitpunkt der Antrag eingereicht und das Vorhaben starten soll.

Formal notwendig ist, dass auf Basis des § 67 Abs. 5 GemO RLP die einzelnen Ortsgemeinden die Aufgabe zur Versorgung der Ortsgemeinden mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen an die jeweiligen Verbandsgemeinden übertragen. Die Verbandsgemeinden sowie die Stadt Idar-Oberstein müssen wiederum die Aufgabe auf Basis des § 2 Abs. 3 der Landkreisordnung (LKO) an den Landkreis Birkenfeld übertragen, damit dieser als Antragsteller für das Cluster tätig werden kann.

Die genauen Kosten werden erst im Rahmen der Antragstellung ermittelt werden. Die Stadt Idar-Oberstein, die Verbandsgemeinden wie auch die Ortsgemeinden werden stetig über den Projektstand informiert. Im Rahmen dieser Informationen wird auch über weitere Beschlüsse bezüglich der Aufteilung der Höhe der Eigenanteile zu beschließen sein.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Leitzweiler beschließt die Teilnahme an dem Cluster „Gigabitausbau im Landkreis Birkenfeld“ und überträgt gem. § 67, Abs. 5 GemO die hierfür erforderlichen Aufgaben an die Verbandsgemeinde Baumholder. Diese Aufgabenübertragung hat nur Gültigkeit für das vorgenannte Projekt. Da das administrative Gesamtprojekt Clusterbildung Hoch-geschwindigkeits-Breitbandnetz im Landkreis Birkenfeld letztlich von der Kreisverwaltung Birkenfeld federführend abgewickelt wird, ist die Ortsgemeinde ebenso wie die Verbandsgemeinde bis zur tatsächlichen Durchführung des Projektes von möglichen Kosten freigestellt.

Zur tatsächlichen Durchführung des Projektes muss auf der Basis der dann ermittelten Projekt-Kosten, in die keinerlei Vorkosten für die vorbereitenden Verwaltungs- oder externen Beratungs- und sonstigen Dienstleistungskosten enthalten sein dürfen, unter Annahme einer Förderquote, sowie den daraus für die Ortsgemeinde Leitzweiler entstehenden Eigenanteil durch den Ortsgemeinderat erneut beschlossen werden.

TOP 5.

Einwohnerfragestunde

Antrag auf Zuschuss zur Anschaffung von Leuchten für die FFw Leitzweiler