pressemitteilung

Gemeinderat Ruschberg

Pressemitteilung

TOP 1.

Beratung über Widerspruchsverfahren Sonderumlage Kindergarten

Sachverhalt

  1. Die endgültige Festsetzung für 2022 erfolgte mit Bescheid vom 15.02.2023. Hier wird festgestellt, dass die Gemeinde Ruschberg durch Vorleistungen i.H.v. 64.848,00 € eine Überzahlung i.H.v. 42.945,00 € geleistet hatte, die entsprechend erstattet würde.

Der endgültige Betrag wurde auf 21.903,00 € festgelegt und wurde in vier Raten zu jeweils 5.475 € in 2023 fällig.

  1. Die endgültige Festsetzung für 2023 erfolgte mit Bescheid vom 08.02.2024. Hier wird festgestellt, dass die Gemeinde Ruschberg für 2023 Leistungen in Höhe von 65.659,92 € zu zahlen habe. Jetzt ist von Vorausleistungen i.H.v. 21.903 € die Rede. Das ist genau der Betrag der endgültigen Festsetzung für 2022. Nunmehr wird auch eine Nachzahlung i.H.v. 43.756,92 € erhoben, die am 15.03.24 fällig wird. Das sind 109.416,94 € in 2024.

Fazit:

Die Unterschiede sind nicht vermittelbar.

Auch die neue Aufstellung der Verwaltung hat mehr Fragen aufgeworfen als Antworten zu geben.

Die vorgesehene Anfechtung des Bescheides für 2022 im Januar 2023 war durch eine neue Festsetzung (15.02.23) nicht mehr notwendig geworden. Wegen 22.000 € (Bescheid vom 15.02.23) macht man keinen Widerspruch.

Nachdem wegen Fristwahrung am 07.03.24 Widerspruch eingelegt wurde, ist dieser durch einen Ratsbeschluss zu manifestieren, damit der Zahlenwust durch den Kreisrechtsausschuss aufgeklärt werden kann. Am 29.02. wurde der VG-Chef gebeten eine Aussetzung zu erwirken, damit man in geeigneter Art und Weise, ohne Widerspruchsverfahren, über die Festsetzung reden kann. Eine Antwort auf meine Mail gab es nicht. Den heutigen Beratungspunkt hätte man sich schenken können, wenn ein Signal aus Baumholder gekommen wäre. So ist man es der Bürgerschaft schuldig, dass nachgeprüft wird.

Soweit der Sachverhalt.

Eine kurze Aussprache zeigte, dass man sich mehrheitlich dieser Argumentation anschließen wird. Ratsmitglied Joachim Milbredt hatte einige Fragen schon im Vorfeld gestellt, die allerdings nicht geklärt werden konnten. Hohe Energiekosten (plus 137%), Reisekosten (4.425 €) von Praktikantinnen und extrem hohe Lohnerhöhungen (plus 20%) wurden ebenso angesprochen, wie die noch fehlenden Abrechnungen des Jugendamtes.

Waren im Bescheid von Anfang 2023 die Kosten i.H.v. 21.903 € als endgültige Festsetzung deklariert, so ist diese Summe nunmehr als Vorausleistung beschrieben. Was soll man nun unter „endgültiger Festsetzung“ verstehen, fragte das Ratsmitglied.

Es bestehe, nicht nur für ihn, erheblicher Aufklärungsbedarf über die Höhe und Zusammensetzung der Summen. Dieser Auffassung schlossen sich fast alle Ratsmitglieder an.

Auch die vom Beigeordneten Sebastian Simon angeforderte neue Kostenaufstellung, wie bereits oben erwähnt, konnte leider nicht zur Aufklärung beitragen.

Beschluss:

Der Widerspruch vom 07.03.2024 wird aufrechterhalten.

Die Zahlenwerke des Bescheides über die Festlegung einer Sonderumlage durch die VGV Baumholder vom 08.02.2024 sind nicht nachvollziehbar und nicht prüfbar.

Die deutlichen Differenzen zum Vorjahr 2022 wurden seitens der Verwaltung nicht aufgeklärt.

Der Bescheid soll aufgehoben werden.

TOP 2.

Änderung Gebührensatzung Friedhof (Abräumen Gräber)

Sachverhalt:

Die OG Ruschberg beabsichtigt die Gebühren für die Entfernung von Grabmalen und Einfassungen durch die Ortsgemeinde anzupassen. Demnach soll eine Pauschale in Höhe von 350 € für das Entfernen des Grabes und der Einfassung, sowie deren Entsorgung erhoben werden. Hierfür ist eine Änderung der Friedhofsatzung sowie der Friedhofsgebührensatzung erforderlich.

Beschluss:

Die erste Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung wird beschlossen, wie sie in Form und Fassung als Anlage beigefügt ist.

TOP 3.

Unser Dorf hat Zukunft

Sachverhalt:

Nach einer mehrjährigen Pause startet das Land den Wettbewerb neu, in einer Gesamtklasse. Haupt- und Sonderklassen entfallen in den nächsten beiden Jahren.

Ruschberg hatte sich sehr oft der Aufforderung zur Teilnahme gestellt.

Mit unserem Leitbild „Ruschberg gemeinsam“, dass der Demografie und einer „Kinder- und jugendfreundlichen Dorferneuerung“ Räume gibt, sind wir auf einem guten Weg.

Beschluss:

Die Gemeinde Ruschberg nimmt am Wettbewerb teil und bewirbt sich bei der KV Birkenfeld bis spätesten zum 26.04.24.

Die VGV Baumholder wird gebeten die KV Birkenfeld hiervon zu unterrichten.

TOP 4.

Aufstellung eines Nachtragshaushaltes 2024

Sachverhalt:

Durch den beabsichtigten Erwerb des Kindergartengebäudes kommen geschätzte Kosten in Höhe von rund 450.000 € auf die Gemeinde zu, die nicht im Haushaltsplan dargestellt sind.

Das vorliegende Wertgutachten resultiert aus dem Ratsbeschluss vom 18.09.23, der hier nochmals widergegeben wird:

TOP 1: Gebäudeübertragung Kindertagesstätte Ruschberg

Sachverhalt:

Seit Januar 2021 ist das Thema Finanzierungen und Trägerschaften ein Kernthema, nicht nur in Ruschberg.

In Heimbach wird ein 2-gruppiger Kindergarten von der Gemeinde gebaut.

In Baumholder investiert die Stadt rund 5 Millionen auf der Fläche des Kath. Kindergartens in einen Neubau.

In Berschweiler hat man die Bauträgerschaft von der VG Baumholder übernommen.

Dies ist auch ein Modell für Ruschberg.

„Entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten selbst wahrnehmen zu können.“  so das Originalzitat der OG Berschweiler aus der Presse.

Also Mitgestalten heißt die Devise.

So das Motiv von Berschweiler.

Auch in Ruschberg ist man es der Bürgerschaft schuldig, damit man weiß wofür und weshalb in eine eigene Einrichtung investiert wird.

Vom Ortsbürgermeister, gab es ungezählte Infos zur Gesamtsituation.

Am 02.03.23 wurden alle Ratsmitglieder unter TOP 3 auf Wunsch der FWG in einer 72-seitigen Zusammenfassung nochmals eingehend über die Lage informiert. Danach wurden keine Fragen mehr an den Ortsbürgermeister herangetragen.

Fazit: Es herrscht Klarheit.

Am 28.03. informierte Bernd Alsfasser die Ratsmitglieder über das Scheitern der Rahmenvereinbarungen der Spitzenverbände mit den freien Trägern. Dies bedeutet nun, dass alle Träger aufgerufen sind, sich mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe (Kreisjugendamt Birkenfeld) zu vereinbaren. Nach § 27 Abs. 2 KiTaG richten sich die Ansprüche der Träger der Einrichtungen gegen die Jugendämter.

Auch ist Ruschberg gut aufgestellt, wenn man selber Bauträger ist.

Am 20.04. wurde das Thema unter Anfragen und Mitteilungen aufgegriffen. Die NZ berichtete, dass man gespannt die Entwicklung in Berschweiler zum Rückkauf des Kindergartengebäudes von der VG verfolge. Dies wurde ja mittlerweile umgesetzt und so ist auch für Ruschberg die Zeit gekommen „Nägel mit Köpfen“ zu machen.

Die künftigen Herausforderungen mit Ganztagsbetreuung und Schaffung von Schlafgelegenheiten lassen auch gar keine andere Lösung zu.

Bürgermeister Bernd Alsfasser hat bezüglich der weiteren Vorgehensweise darum gebeten, einen entsprechenden Grundsatzbeschluss herbeizuführen, damit die Einleitung eines Übertragungsverfahren überhaupt zustande kommen kann.

In einer längeren Aussprache wurden verschiedene Aspekte beleuchtet.

Rouven Hebel erläuterte deren Intention in Berschweiler, die deckungsgleich mit unseren Überlegungen ist. Dort ist Betriebsträger derzeit die Evangelische Kirchengemeinde. Die Einzugsgemeinden beteiligen sich nach einem festgelegten Schlüssel an allen nicht gedeckten Kosten. So ist es ja auch in Ruschberg. Hier hat Reichenbach eine Kostenvereinbarung mit der Verwaltung und Ruschberg wird über eine Sonderumlage berechnet.

Der Vorsitzende erinnerte an seine Mail vom 15.09. Hier sprach er die gesetzlich geforderte vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der VG zur Erfüllung der beiderseitigen Verantwortungsbereiche an. Im Zuge der beabsichtigten Bauträgerschaft eröffnen sich hier neue Wege.

Der Vorsitzende verlas eine Stellungnahme des GStB vom 21.06.2021:

„Selbstverständlich ist es möglich die Bauträgerschaft von der Betriebsträgerschaft zu trennen. Gerade im Bereich der freien Träger in der VG Baumholder kommt dies auch so vor. Allerdings ist es nicht ratsam, die Bauträgerschaft zu zweit zu übernehmen. Für diese Fälle übernimmt im Regelfall die Ortsgemeinde die Bauträgerschaft, in deren Gemeinde sich das Gebäude befindet und die andere Ortsgemeinde beteiligt sich per Vertrag an den notwendigen Kosten, z.B. Sanierung, Aus-Um oder Erweiterungsbau und dergleichen.“

Diese Sichtweise soll auch im Übertragungsfall Anwendung finden.

Folgender Vorschlag kam danach zur Abstimmung:

Grundsatzbeschluss

Die Verwaltung wird gebeten ein entsprechendes Wertgutachten in Auftrag zu geben, damit zeitnah weiter beraten werden kann.

Die Betriebsträgerschaft wird dadurch nicht berührt.

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen; 3 Nein-Stimmen“

Soweit der Sachstand vom 18.09.23

Beschluss:

Zur Finanzierung dieser Maßnahme ist die Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich

Die Verwaltung wird gebeten, unverzüglich einen Nachtragshaushalt 2024 gem. § 98 GemO vorzubereiten, damit die Gemeinde Ruschberg schnellstmöglich eine entsprechende Satzung erlassen kann.

TOP 5.

Bewerbung Stützpunkt Gemeindeschwester plus

Sachverhalt:

Das Thema „Gemeindeschwester plus“ ist mittlerweile bekannt. Die Gemeinde Ruschberg hatte i.R. des Umbaus der ehem. Schule in einen „Dorftreff & Gesundheitspunkt“ auch eine Räumlichkeit für den Sitz der GS plus geplant und auch barrierefrei eigerichtet. Anl. der VG-Ratssitzung vom 26.02.24 hat sich herauskristallisiert, dass sich alle 14 Gemeinden um den Standort bewerben können.

VG-Chef Bernd Alsfasser betonte, dass in seinen Stellungnahmen nie die Rede von einer Zusage für Ruschberg gewesen sei, allerdings es eine Ergänzung zum Angebot des Gesundheitspunktes wäre.

Beschluss:

Die Gemeinde Ruschberg kann ein Büro mit entsprechender Einrichtung zur Verfügung stellen. Die beigefügten Fotos werden der Bewerbung beigefügt.

Es entstehen der VG Baumholder keine Kosten, weil man die Einrichtung der GS plus im Konzept einkalkuliert hatte.

Die OG Ruschberg bewirbt sich um den „Standort“ der GS plus.