Grundsteuer Hundesteuer

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung über
die Festsetzung der
Grundsteuer und der Hundesteuer
für das Kalenderjahr 2024

Aufgrund des § 27 Abs. 3 in Verbindung mit § 29 des Grundsteuergesetzes
und des § 6 Abs. 4 oder Abs. 5 der jeweiligen Hundesteuersatzung werden

die Grundsteuer, die Hundesteuer,
und der Landwirtschaftskammerbeitrag
für das Kalenderjahr 2024

für die Stadt Baumholder und die Ortsgemeinden Berglangenbach, Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden, Frauenberg, Hahnweiler, Heimbach, Leitzweiler, Mettweiler, Reichenbach, Rohrbach, Rückweiler und Ruschberg

hiermit festgesetzt.

Die Festsetzung gilt für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 die gleichen Beiträge wie im Vorjahr zu entrichten haben.

Für diese Fälle ergeht kein neuer schriftlicher Steuerbescheid.

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, einzulegen.
Die Einlegung des Widerspruchs hat keine aufschiebende Wirkung.

Namens und im Auftrag der Stadt Baumholder und der
Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Baumholder

Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder
55774 Baumholder, den 02.01.2024

gez. Bernd Alsfasser, Bürgermeister