Pressemitteilung
TOP 1. | Beteiligung der VG-Baumholder an der Klinikum-Idar-Oberstein GmbH - Antrag der SPD-Fraktion |
Die Fraktion der SPD im VG-Rat hat beantragt die Gesellschafteranteile der VG Baumholder an der Klinikum Idar-Oberstein GmbH (0,66 %) an den Landkreis abzugeben. Der Antrag ist dieser Niederschrift beigefügt.
Zunächst erläuterte Bürgermeister Alsfasser dem Ausschuss, wie ein solcher Ausstieg aus der GmbH unter Berücksichtigung des Gesellschaftervertrages bzw. des GmbH-Rechts rechtlich aussehen könnte bzw. welche Voraussetzung erfüllt sein müssten. Alleine dies würde sich schon schwierig gestalten.
Es entwickelte sich eine lebhafte Diskussion, bei der auch Landrat Kowalski und Oberbürgermeister Frühauf die Sache aus ihrer Sicht bzw. aus der Sicht der GmbH erläuterten.
Es sei ohnehin vereinbart, dass es Ende 2027 zu einer Neustrukturierung kommen soll.
Ein Ausstieg aus der GmbH zum jetzigen Zeitpunkt wäre unter Berücksichtigung der Gesamtsituation ein schlechtes Signal, nicht zuletzt auch an alle Beschäftigten.
Nach der eingehenden Diskussion empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem VG-Rat den Antrag der SPD-Fraktion abzulehnen.
TOP 2. | Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026; a) Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge aus der Beteiligung der Einwohner gem. § 97 Abs. 1 GemO b) Ermittlung bezifferter Bedarfsansätze der umlagepflichtigen Gemeinden für den Verbandsgemeindeumlagesatz c) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 |
Die Kämmerin Jessica Schmitt trug dem Ausschuss die Eckdaten des Haushaltsentwurfes 2026 der Verwaltung vor, nachdem im Vorfeld die Fraktionen bereits ausgiebig Gelegenheit hatten, sich zu informieren.
Zu a)
Eine Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung darf erst nach Ablauf der Offenlage für Einwohnerinnen und Einwohner erfolgen. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde nach der Zuleitung an den Verbandsgemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. In der öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass Vorschläge zum Entwurf innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab der Bekanntmachung durch die Einwohner eingereicht werden können.
Zu b)
Gemäß dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 12.07.2023 („Hirschhorn“) genügt eine rein verwaltungsinterne Ermittlung und Bewertung des Finanzbedarfs der Kommunen nicht. Dem Verbandsgemeindetrat muss ein bezifferter Bedarfsansatz für jede verbandsangehörige Kommune vorliegen.
Die Verbandsgemeinde muss sowohl ihren eigenen als auch den Finanzbedarf der umlagepflichtigen Gebietskörperschaften ermitteln und zueinander ins Verhältnis setzten.
Die Ausführungen dieses Urteils („Hirschhorn“) lassen den Schluss zu, dass künftig bei der Umlagefestsetzung durch den Landkreis und durch die Verbandsgemeinde die bezifferten Bedarfsansätze der kreis- und verbandsangehörigen Kommunen zu berücksichtigen sind.
Zu c)
Im Ergebnishaushalt wird im Haushaltsjahr 2026 voraussichtlich ein Fehlbetrag in Höhe von -136.184 Euro erwartet.
Im Finanzhaushalt muss der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreichen, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten und den Mindestrückführungsbetrag nach § 105 Abs. 4 Satz 2 GemO zu decken.
Im Haushaltsjahr 2026 wird eine sog. freie Finanzspitze in Höhe von 54.451Euro erwartet.
Der Investitionssaldo im Haushaltsjahr 2026 wird in Höhe von 530.052 Euro geplant. Diese Finanzierungslücke wird durch die Aufnahme von Investitionskrediten gedeckt.
Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushaltsjahr 2026 nicht vorgesehen.
Die Verbandsgemeindeumlage für das Jahr 2026 wird in Höhe von 32,9 % (unverändert im Vergleich zum Vorjahr) festgesetzt.
Die Fragen der Ausschussmitglieder wurden beantwortet.
Abschließend schlug der HFA dem VG-Rat vor den Haushausplan so wie vorgetragen zu beschließen.
