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Pressemitteilung zur Sitzung des Verbandsgemeinderates Baumholder am 26.01.2026

Pressemitteilung

TOP 1.

Interkommunale Zusammenarbeit mit der VG-Birkenfeld für regionale Stromversorgung

Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Birkenfeld, Matthias König und der Klimaschutzmanager der VG-Birkenfeld, Ralf Schäfer, erläuterten dem Rat noch einmal, das von der VG Birkenfeld initiierte Projekt der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ), welches bereits Thema der VG-Ratssitzung vom 02.09.2025 war. Das Konzept der geplanten IKZ wurde den Ratsmitgliedern mit der Einladung übersandt und ist als Anlage dieser Niederschrift beigefügt.

Beschluss:

Der VG-Rat beschließt sich am Kooperationsprojekt „Interkommunale Zusammenarbeit für regionale Stromversorgung“ zu beteiligen.

Der VG-Rat beschließt weiterhin gemäß 4.2 der Fördergrundsätze der Pilotförderung IKZ des Landes, der VG Birkenfeld als federführendem Partner folgende Vollmachten zu übertragen:

Antragstellerin und Zuwendungsempfängerin im Rahmen des Projektes „Interkommunale Zusammenarbeit für regionale Stromversorgung“ gemäß beiliegender Projektbeschreibung ist die VG Birkenfeld.

Sie ist in diesem Zusammenhang berechtigt, den Antrag nach Abstimmung zwischen den Partnern zu stellen sowie die Zuwendungen (bei positivem Bescheid) zentral zu empfangen. Die VG Birkenfeld fungiert als zentrale Ansprechpartnerin und übernimmt alle für das Förderverfahren notwendigen Handlungen gegenüber der Bewilligungsbehörde.

TOP 2.

Einrichtung einer First-Responder-Einheit (Qualifizierte Ersthelfer) als der Feuerwehr angegliederte Einheit

In der Verbandsgemeinde Baumholder führen die ländliche Prägung und die große Flächenausdehnung dazu, dass in medizinischen Notfällen – insbesondere bei zeitkritischen Ereignissen – kurze Zeitgewinne maßgeblich sein können. Vor diesem Hintergrund ist die Einrichtung einer First-Responder-Einheit (Qualifizierte Ersthelfer) vorgesehen. Ziel ist es, bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes qualifizierte und strukturierte Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten und damit die notfallmedizinische Versorgung in der Frühphase zu unterstützen. Die Einheit ist ausdrücklich als Ergänzung des bestehenden Rettungsdienstes konzipiert und ersetzt diesen nicht; sie dient der Einleitung lebensrettender Sofortmaßnahmen sowie einergeordneten und nachvollziehbaren Übergabe an den Rettungsdienst.

Die First-Responder-Einheit soll auf Verbandsgemeindeebene organisatorisch an die Freiwillige Feuerwehr angegliedert werden. Dadurch können vorhandene Führungs- und Organisationsstrukturen genutzt und klare Zuständigkeiten für Ausbildung, Materialbewirtschaftung, Dokumentation und Qualitätssicherung etabliert werden. Vorgesehen sind eine Leitung der Einheit mit organisatorischer Verantwortung sowie eine stellvertretende Leitung mit fachlicher/medizinischer Zuständigkeit im Sinne der Qualitätssicherung und

Ausbildungssteuerung. Einsatzabläufe werden verbindlich festgelegt, regelmäßig geübt und fortlaufend weiterentwickelt. Ein zentrales Element ist die strukturierte Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst: Für die Übergabe an die eintreffenden rettungsdienstlichen Kräfte wird ein standardisiertes Einsatz- und Übergabeprotokoll genutzt, das im Einsatz erstellt wird und zugleich als Grundlage für Statistik, Nachbereitung und Qualitätssicherung dient.

Für die Mitarbeit in der Einheit sind einheitliche und transparente Zulassungsvoraussetzungen vorgesehen. In Betracht kommen Personen, die das Mindestalter erfüllen, im vorgesehenen Einsatzgebiet wohnen oder arbeiten, gesundheitlich geeignet sind und bereit sind, die definierten Kompetenzgrenzen einzuhalten. Die Anfahrt erfolgt mit dem Privat-PKW; Sonder- und Wegerechte bestehen nicht, es gilt die Straßenverkehrsordnung. Eine feuerwehrtechnische Grundausbildung nach FwDV 2 ist für die Tätigkeit als First Responder nicht erforderlich. Fachlich liegt der Schwerpunkt auf Basismaßnahmen der Wiederbelebung (BLS) einschließlich AED-Anwendung. Aufnahme, Einsatzfreigabe und fortlaufende Einsatzberechtigung werden über Einweisungen, dokumentierte Kompetenzüberprüfungen (Skillchecks) und regelmäßige Fortbildungen gesteuert. Vorhandene rettungsdienstliche oder medizinische Berufsqualifikationen können berücksichtigt werden; unabhängig davon gelten für alle Einsatzkräfte verbindliche Regelungen zur Organisation, Alarmierung, Eigenschutz, Dokumentation sowie zur strukturierten Übergabe und zur regelmäßigen Rezertifizierung.

Die Alarmierung der First Responder ist ausschließlich über die zuständige Integrierte Leitstelle vorgesehen.

Technisch soll hierfür das System aPager PRO genutzt werden; die Rückmeldung erfolgt über die im System vorgesehene Funktion („Komme“/„Komme nicht“). Durch die ausschließliche Leitstellenalarmierung wird eine geordnete Einbindung in die regulären rettungsdienstlichen Abläufe gewährleistet, Eigen- oder Parallelalarmierungen werden vermieden, und die disponierenden Stellen behalten jederzeit den Überblick über verfügbare Ressourcen. Zur rechtssicheren und operativen Umsetzung sollen die hierfür erforderlichen Vereinbarungen mit der Leitstelle sowie den zuständigen Stellen des Rettungsdienstes abgeschlossen werden. Diese regeln insbesondere Alarmierungsgrundsätze, Kommunikationswege, Rückmeldeprozesse, Dokumentationsanforderungen, Qualitätsmechanismen sowie die Schnittstellen zur rettungsdienstlichen Versorgung und können bei Bedarf fortgeschrieben werden.

Zur Ausstattung ist eine standardisierte und zentral koordinierte Beschaffung vorgesehen, um Einheitlichkeit, Verlässlichkeit und Wirtschaftlichkeit sicherzustellen. Geplant ist eine Notfallausrüstung einschließlich automatisiertem externem Defibrillator (AED) sowie persönlicher Schutzausstattung. Die Materialbewirtschaftung (Bestückung, Austausch verbrauchter Materialien, Prüffristen, Hygiene) wird organisatorisch geregelt; ein enger Austausch mit dem Rettungsdienst ist vorgesehen, unter anderem auch im Hinblick auf den Austausch im Einsatz verwendeter Materialien. Ergänzend ist Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen (z. B. Informationsveranstaltungen), um Transparenz zu schaffen, Akzeptanz zu fördern und die Bevölkerung für Erste Hilfe und angemessenes Verhalten in Notfällen zu sensibilisieren.

Im Rahmen der Abwägung sind neben den erwarteten Vorteilen auch Aufwände und mögliche Risiken zu berücksichtigen. Zu den Vorteilen zählt insbesondere ein potenzieller Zeitgewinn bei lebensbedrohlichen Notfällen – vor allem bei Reanimationen und schweren akuten Erkrankungen – sowie die Stärkung der lokalen Handlungsfähigkeit durch ein strukturiertes Ersthelfersystem. Demgegenüber stehen organisatorische Anforderungen (Ausbildung, regelmäßige Fortbildung, Einsatznachbereitung), finanzielle Aufwände (Ausstattung, Verbrauchsmaterial, Wartung, Ausbildung) sowie Anforderungen an Datenschutz, Dokumentationsqualität und Eigenschutz. Diese Aspekte werden durch das Organisations- und Qualitätskonzept adressiert, insbesondere durch klare Kompetenzgrenzen, verbindliche Einweisungen und Skillchecks, standardisierte Dokumentation, eine zentrale Material- und Hygieneorganisation, ausschließlich leitstellengebundene Alarmierung sowie eine regelmäßige Auswertung anhand von Einsatzstatistiken und Rückmeldungen.

Der Aufbau der First-Responder-Einheit soll stufenweise erfolgen und zunächst als Pilotprojekt im Unnertal (Alarm- und Ausrückebereich ARB 2: Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden, Mettweiler) starten. Ziel der Pilotphase ist ein kontrollierter Projektbeginn, um Alarmierungs- und Einsatzabläufe, Materiallogistik sowie Dokumentation unter Realbedingungen zu erproben und belastbare Erkenntnisse für eine spätere Ausweitung zu gewinnen. In der Pilotphase ist vorgesehen, je beteiligter Gemeinde einen Notfallrucksack einschließlich AED als Startausstattung zentral zu beschaffen und zunächst im jeweiligen Gerätehaus zu lagern (Aufnahme bei Alarm). Parallel kann – lageabhängig – ein weiterer First Responder direkt die Einsatzstelle anfahren. Die Pilotphase wird durch eine einheitliche Standardausstattung, definierte Ausbildungs- und Übungsanteile sowie eine konsequente Einsatzdokumentation begleitet. Auf Basis der gewonnenen Erfahrungen soll anschließend die schrittweise Ausweitung auf das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde erfolgen.

Insgesamt soll mit der Einrichtung der First-Responder-Einheit eine praktikable, rechtssichere und in bestehende Strukturen integrierte Ergänzung der Rettungskette geschaffen werden, die einen Beitrag zur notfallmedizinischen Erstversorgung leisten kann, ohne Aufgaben des Rettungsdienstes zu übernehmen oder zu ersetzen.

Die Finanzierung soll im Rahmen der jeweils bereitgestellten Haushaltsmittel erfolgen. Ergänzend sollen –soweit möglich – Fördermöglichkeiten und Spenden genutzt werden, ohne dass dadurch die Steuerungs- und Verantwortungsstruktur der Verbandsgemeinde berührt wird. Für den Start des Pilotbetriebes ist ein Betrag von 30.000 Euro vorgesehen. Dieser umfasst insbesondere die Beschaffung von Notfallrucksäcken einschließlich AED für die beteiligten Gemeinden im ARB 2 als größten Kostenblock, die Anschaffung von Einsatzjacken bzw. persönlicher Schutzausrüstung für die vorgesehenen First Responder sowie Aufwendungen für Ausbildung und Übungsbetrieb.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Einrichtung einer First-Responder-Einheit (Qualifizierte Ersthelfer) als der Feuerwehr angegliederte Einheit gem. vorstehendem Sachverhalt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle zur Umsetzung erforderlichen Maßnahmen zu treffen und die hierfür notwendigen Vereinbarungen abzuschließen; die Alarmierung erfolgt ausschließlich über die zuständige Leitstelle. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der jeweils bereitgestellten Haushaltsmittel.

TOP 3.

Preiskalkulation 2026 der Verbandsgemeindewerke

a) Betriebszweig Wasserversorgung

b) Betriebszweig Abwasserbeseitigung

a) Betriebszweig Wasserversorgung

Die Erträge für das Wirtschaftsjahr 2026 wurden mit 3.253.933,00 Euro. Aufwendungen sind in Höhe von 2.723.134,00 Euro geplant. Damit würde sich im Betriebsergebnis ein Überschuss von 530.799 Euro abzeichnen.

Die Werkleitung empfiehlt daher den Arbeitspreis und die Grundpreise unverändert zu lassen

b) Betriebszweig Abwasserbeseitigung

Die für 2026 kalkulierten Aufwendungen betragen 4.644.902,00 Euro. Unter Berücksichtigung der Erträge in Höhe von 4.650.642,00 Euro, wird ein Gewinn in Höhe von 5.740,00 Euro erwartet.

Die Werkleitung empfiehlt daher die Schmutzwassergebühr und den wiederkehrenden Beitrag unverändert zu lassen.

Beschluss:

Zu a) Der Vorschlag der Werkleitung wird angenommen.

Zu b) Der Vorschlag der Werkleitung wird angenommen.

TOP 4.

Vergabe Rahmenvereinbarung (Hausmeistervertrag) Bodenbelagsarbeiten VG Baumholder

Die Rahmenvereinbarung (Hausmeistervertrag) für Bodenbelagsarbeiten musste neu ausgeschrieben werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und kann nach Einvernehmen beider Parteien jeweils um 1 Jahr verlängert werden bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.

Die Submission fand am 17.12.2025 statt. Es wurden im Zuge einer beschränkten Ausschreibung 3 Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Fristgerecht wurden 3 Angebote eingereicht. Nach fachlicher und rechnerischer Prüfung ergibt sich folgende Reihenfolge:

1. Malergeschäft Schüller

Niederbrombach 

10,48 % Aufgebot
2.  Bieter 2 XXX 5,00 % Aufgebot
3.  Bieter 3 XXX 20,00 % Aufgebot






Beschluss:

Aufgrund des vorgenannten Ausschreibungsergebnisses schlägt die Verwaltung vor, den Auftrag „Rahmenvereinbarung für Bodenbelagsarbeiten“ an das Malergeschäft Schüller aus Niederbrombach erteilen.

TOP 5.

Annahme von Spenden

Der Verbandsgemeinderat hat über die Annahme folgender Geldzuwendungen zu entscheiden:

  1. Zuwendung in Höhe von 1.000 € vom 21.10.2025 der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, hier KiTa Rückweiler, gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO
  2. Zuwendung in Höhe von 1.000 € vom 21.10.2025 der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, hier KiTa Ruschberg, gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO
  3. Zuwendung in Höhe von 300 € vom 06.01. der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, hier Angelsportverein Baumholder, gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO
  4. Zuwendung in Höhe von 5.000 € vom 31.03.2025 der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, hier Grundschule Westrich, gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO

Beschluss:

Gemäß § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz nimmt die Verbandsgemeinde Baumholder die vorgenannten Geldzuwendungen an.