öffentliche bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung zur Auslage der Satzung der OG Frauenberg zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Frauenberg zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom 08.12.2025

Es wird darauf hingewiesen, dass die oben genannte Satzung vom 08.12.2025 in der Zeit vom 22.01.2026 bis einschließlich 30.01.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, in Zimmer Nr. 204 (Frau Pfestorf) – während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht offenliegt.

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.


Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Frauenberg, 15.01.2026
Gez.
Karl-Heinz Thom
Ortsbürgermeister