widmung

Widmung der Gemeindestraßen der Ortsgemeinde Berglangenbach

Öffentliche Bekanntmachung

Widmung der Gemeindestraßen der Ortsgemeinde Berglangenbach

In der Ortsgemeinde Berglangenbach werden die Gemeindestraßen („Am Biehl“, „Bergstraße“, „Fahrweg“, „Flurstraße“, „Hauptstraße“, „Heckweg“, „Höllenberg“, „Holzweg“, „Kirchenweg“, „Langenfeldsheck“, „Lettkaul“, „Schulweg“, „Zickelsberg“, „Zum Stock“) gemäß  § 36 Abs. 1 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz dem öffentlichen Verkehr gewidmet. 

Betroffen sind folgende Flurstücke:

StraßeFlurParzelle
Am Biehl7159
Bergstraße7220
Fahrweg753
Flurstraße76, 54

219/35, 19/39
Hauptstraße793
Heckweg2Teilfl. 258/6
Höllenberg7248 Teilstraße 263
Holzweg7Teilfl. 281
Kirchenweg744
Langenfeldsheck711
Lettkaul7158
Schulweg7109
Zickelsberg7323, Teilfl. v. 331
Zum Stock7301/1, 310/1

Es handelt sich um Gemeindestraßen, deren Straßenbaulastträger die Ortsgemeinde Berglangenbach ist.

Die Widmungsunterlagen nebst Lageplänen liegen zur jedermanns Einsichtnahme von 09.02.2026 bis 09.03.2026 in der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, Zimmer 007 (Frau Klein), öffentlich aus. Die Widmung wird gemäß § 1 DVO zu § 27 GemO durch Auslegung öffentlich bekannt gemacht.

R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g :

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der    Widerspruch    ist    bei    der    Verbandsgemeindeverwaltung    Baumholder    zu    erheben.

Der Widerspruch kann

1.  schriftlich  oder  zur   Niederschrift   bei  der  Verbandsgemeindeverwaltung  Baumholder,  Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder

oder

2. in elektronischer Form1  nach § 3 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (u.a. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur) an: vgv-baumholder@poststelle.rlp.de erhoben werden.

Bei schriftlicher Erklärung ist die Frist nur dann gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder eingeht.

Die Frist wird auch durch Einlegung bei dem Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung Birkenfeld gewahrt.

Der Widerspruch kann dort

1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Birkenfeld  Kreisrechtsausschuss, Schneewiesenstraße 25, 55765 Birkenfeld

oder

2. in elektronischer Form1  nach § 3 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (u.a. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur) an: kv-bir@poststelle.rlp.de erhoben werden 

1    Bei  der  Verwendung  der  elektronischen  Form  sind  besondere   technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.vgv-baumholder.de/de/impressum/zugangseroeffnung aufgeführt sind.

Berglangenbach, den 26.01.2026

gez. Kurt Jenet
Ortsbürgermeister