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Pressemitteilung zur Sitzung des Verbandsgemeinderates am 09.09.2025

Pressemitteilung

TOP 3.

Wahl eines Beigeordneten
Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung


Der bisherige Beigeordnete Aljoscha Schmidt hat sein Amt mit Wirkung zum 01.10.2025 wegen Inkompatibilität verloren, da er zur Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Birkenfeld gewechselt ist.

Die Verbandsgemeinde Baumholder hat gemäß § 6 der Hauptsatzung bis zu drei Beigeordnete.

Es kann daher ein weiterer Beigeordneter gewählt werden.

Die Beigeordneten werden gemäß § 40 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) durch

Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt. § 22 GemO über den Ausschluss bei Sonderinteresse findet keine Anwendung (§ 22 Abs. 2 GemO).
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 S. 2 Ziff. 1 GemO.
Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem VG-Rat vor der Wahl vorgeschlagen werden. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

Wenn beim ersten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch beim zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so findet zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreichen, eine Stichwahl statt. Falls mehr als zwei Personen im zweiten Wahlgang die gleiche Stimmenzahl erhalten, entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt.

Ergibt sich in der Stichwahl Stimmengleichheit, so entscheidet ebenfalls das Los. Das Los ist vom Vorsitzenden zu ziehen.

Wird nur ein Bewerber vorgeschlagen, so kann mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden; ergeben sich hierbei eben so viel Ja-Stimmen wie Nein-Stimmen, so ist die Wahl zu wiederholen (zweiter Wahlgang). Erhält die Person auch in diesem Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit so ist sie abgelehnt. Der Rat kann in derselben Sitzung beschließen auf Grund neuer Wahlvorschläge eine neue Wahl durchzuführen, wobei die abgelehnte Person erneut vorgeschlagen werden kann.

Unterschrieben abgegebene Stimmzettel gelten als Stimmenthaltung. Stimmzettel, aus denen der Wille des Wählers nicht unzweifelhaft erkennbar ist, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ungültig.

Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.
Wählbar ist, wer Deutscher im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes, oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist, sowie die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Beigeordneter darf nicht sein, wer nicht Bürger der Gemeinde ist. Dies setzt u.a. voraus, dass er oder sie seit mindestens 3 Monaten seinen/ihren Hauptwohnsitz in der VG-Baumholder hat.

Die Beigeordneten sind in öffentlicher Sitzung zu Ehrenbeamten zu ernennen, zu vereidigen und ins Amt ein zu führen (§ 54 Abs. 1 GemO).

Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung der Ernennungsurkunde und obliegt dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde.

Der Vorsitzende forderte den Rat auf, Vorschläge für die Wahl zum Beigeordneten zu machen.

Es wurde Lutz Altekrüger vorgeschlagen. Weitere Vorschläge ergaben sich nicht.

Da nur ein Vorschlag gemacht wurde, konnte mit verdeckten Stimmzetteln, die mit „Ja“ bzw. „Nein“ gekennzeichnet werden konnten, abgestimmt werden. An der Wahlhandlung nahmen 19 Ratsmitglieder teil.

Von den 19 abgegebenen Stimmen entfielen auf Ja 15 und auf Nein 4 Stimmen.

Damit war Lutz Altekrüger zum Beigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.

Bürgermeister Alsfasser ernannte Lutz Altekrüger zum Beigeordneten, vereidigte ihn und führte ihn in das Amt ein.

TOP 4.

Zustimmung zur Auflösung des Fremdenverkehrszweckverband Pfälzer Bergland

Der Landkreis Kusel, sowie die Verbandsgemeinden Oberes Glantal, Kusel-Altenglan, Lauterecken-Wolfstein, Otterbach-Otterberg, Bruchmühlbach Miesau und Baumholder arbeiteten bisher touristisch im Fremdenverkehrszweckverband Pfälzer Bergland zusammen.

Der Fremdenverkehrszweckverband Pfälzer Bergland wurde mit dem Ziel gegründet die touristische Infrastruktur im Gebiet des Zweckverbandes zu errichten, zu betreiben und deren

Förderung zu unterstützen.

Aufgrund der derzeitigen touristischen Umstrukturierung im Landkreis Kusel und der bevorstehenden Überführung wesentlicher Aufgaben in neue Organisationsstrukturen, wurde bereits im  Rahmen der 78. Verbandsversammlung im Jahre 2023 die Auflösung des Fremdenverkehrszweckverbandes Pfälzer Bergland angesprochen.

Ein Beschluss der Verbandsversammlung über die Auflösung des Zweckverbandes gemäß §11 Absatz 1 KomZG bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Verbandsmitgliedern und der Bestätigung durch die Errichtungsbehörde.

Da die Verbandsgemeinde Baumholder Mitglied des Fremdenverkehrszweckverbandes Pfälzer Bergland ist, ist zur Abgabe der erforderlichen Zustimmung ein entsprechender Beschluss des Verbandsgemeinderates zu fassen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Baumholder beschließt die Zustimmung zur Auflösung des Fremdenverkehrszweckverband Pfälzer Bergland.

TOP 5.

Notstromversorgung Verwaltungsgebäude / Anschaffung Notstromgenerator

Im Rahmen der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Verwaltungsgebäudes im Fall eines Stromausfalls soll zur Notstromversorgung ein entsprechender Notstromgenerator angeschafft werden. Die Anschlussmöglichkeit am Gebäude wurde schon eingerichtet. Der Generator wird Weiherseitig auf einer Bodenplatte installiert und gegen Vandalismus geschützt. Für den Generator wurden entsprechende Angebote eingeholt. Die Grundanforderungen diesbezüglich lagen bei einer Leistung von 50 kVA und der Möglichkeit des Anschlusses über einen 124A Stecker in 1h Stellung. Das Ergebnis der Angebote ergibt folgende Reihenfolge:

1. Graefer Trading GmbH, 41352 Korschenbroich
17.639,31 €
2. Bieter 2 
20.591,50 €
3.  Bieter 3  

45.990,00 €

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Auftrag zur Lieferung eines Notstromgenerators an die Fa. Graefer Trading GmbH aus 41352 Korschenbroich zum Angebotspreis von 17.639,31 € zu vergeben.

TOP 6.

Beschaffung von vier baugleichen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen 10 (HLF 10) für die Freiwilligen Feuerwehren der Verbandsgemeinde Baumholder

Die Maßnahme wurde im Rahmen eines offenen Verfahrens dem Wettbewerb unterstellt.

Elf Firmen haben die Vergabeunterlagen mittels registrierter Downloads bei der Vergabeplattform angefordert und wurden damit zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Einreichungstermin am 10.11.2025, 10:00 Uhr, lagen der Verhandlungsleitung drei elektronische Angebote vor. Die Angebote entsprachen den ausgeschriebenen Anforderungen.

Die Bindefrist endet am 12.12.2025.

Ergebnis der Angebotsauswertung:

  • Die Fa. Albert Ziegler GmbH hat das wirtschaftlichste Angebot für den Lieferauftrag vorgelegt.
  • Angebotssumme (brutto): 1.815.827,05 €
  • Die Bietereignung kann bestätigt werden.
  • Zuschlagskriterien waren der Preis (75 %) und der Erfüllungsgrad der Leistungsbeschreibung (25%).

 

Firma

Angebotssumme

(brutto)

Punkte Preis

Punkte LV

Gesamtpunkte

Albert Ziegler GmbH

1.815.827,05 €

240,00

80,00

320,00

Bieter 2

2.137.240,00 €

197,52

80,00

277,52

Bieter 3

2.201.999,80 €

188,96

80,00

268,96

Kostenschätzung

2.300.000,00 €

 

 

 

Beschluss:

Der Lieferauftrag wird an die Albert Ziegler GmbH aus Giengen gemäß Angebot vom 28.10.2025 zu einem Gesamtbetrag von 1.815.827,05 € erteilt.

TOP 7.

Grundsatzbeschluss über die Errichtung von Feuerwehrgerätehäusern in Holzständerbauweise

Aufgrund der im Jahr 2024 durch die ADD durchgeführte Risikoklassenbewertung, wurde die Anschaffung von neuen, an die Anforderungen angepassten Feuerwehrfahrzeugen notwendig. Diese sind in der Regel größer dimensioniert als die bisherigen. In anderen Fällen werden Stellplätze für zusätzlich geforderte Fahrzeuge und Gerätschafften benötigt.

Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit die Feuerwehrgerätehäuser in den betroffenen Standorten anzupassen bzw. neu zu errichten.

Neben der herkömmlichen Bauweise könnte auch die Holzmodulbauweise eine Alternative sein.

Der Bauausschuss der Verbandsgemeinde hatte zusammen mit Vertretern der Feuerwehr am 12.09.2025 die Verbandsgemeinde Winnweiler besucht. Dort wurde eines der im Bau befindlichen Feuerwehrgerätehäuser besichtigt.

Für den Neubau der Feuerwehrhäuser in drei Gemeinden der VG Winnweiler wurde eine Holzmodulbauweise gewählt, die eine flexible und individuelle Gestaltung an den drei Standorten ermöglicht. Das Besondere: Es gibt verschiedene Baukörper, sogenannte Funktionsmodule, die flexibel zu einem Gebäude zusammengeführt und an die spezifischen Anforderungen und räumlichen Gegebenheiten des jeweiligen Standorts angepasst werden können. So wurde ein Feuerwehrhaus spiegelverkehrt zu den anderen Standorten platziert, um sich optimal an die zur Verfügung stehende Fläche anzupassen. Diese modulare Bauweise sichert zudem die Zukunftsfähigkeit der Gebäude, da Erweiterungen oder Umbauten bei Bedarf problemlos möglich sind. Selbst ein kompletter Rückbau und Änderungen des Standorts wäre möglich.

Die Verbandsgemeinde Winnweiler hat die Planung der Gebäude selbst übernommen. Die integrale Planung mit Vorgaben für Haustechnik, Brandschutz, Konstruktion und Raumaufteilung wurde digital an die Holzbaufirma übergeben, die die Module fertigt.

Der Bauausschuss und die Vertreter der Feuerwehr waren sich einig, dass die Gerätehäuser in Holzmodulbauweise eine gelungene und durchführbare Möglichkeit zur schnellen und bedarfsgerechten Verwirklichung der anstehenden Neubaumaßnahmen darstellen.

Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt die Planunterlagen incl. Heizung, Lüftung und Sanitär von der VG Winnweiler zu erwerben. Als Obergrenze werden 10.000 € festgesetzt.

TOP 8.

Bericht über die Tätigkeiten der Gemeindeschwester plus

Frau Britta Bidinger, die Gemeindeschwester Plus der VG Baumholder, gab einen Tätigkeitsbericht ab, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Von Seiten des Rats wurde sich bei Frau Bidinger bedankt und dafür ausgesprochen, die Institution der Gemeindeschwester Plus zukünftig dauerhaft einzurichten.

Die Entscheidung hierzu soll im Sommer, nach der ohnehin dann vorgesehenen Evaluation, getroffen werden.