Öffentliche Bekanntmachung
Widmung der Gemeindestraßen der Ortsgemeinde Reichenbach
In der Ortsgemeinde Reichenbach werden die Gemeindestraßen („Auf Schulhöh“, „Gängelgasse“, „In der Lerchwies“, „In der Schwodel“, „Kirchstraße“, „Kleegarten“, „Schulstraße“, „Steinkaul“, „Zehntschauer“, „Haupstraße“ (Zuwegung Ofenmusem)) gemäß § 36 Abs. 1 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Betroffen sind folgende Flurstücke:
Straße | Flur | Parzelle |
Auf Schulhöh | 6 | 3/13 |
5 | 139 | |
| 8 | 24/5 |
Gängelgasse | 6 | 219/7 |
Hauptstraße | 6 | 89/11 |
In der Erbsendell | 4 | 78/5 |
In der Lerchwies | 7 | 263/15, 236/16 |
In der Schwodel | 6 | 100/7 |
Kirchstraße | 6 | 55/11 |
Kleegarten | 5 | 50/25, 116, Teilfläche v. 115 |
| 6 | 14/1, 17/3 |
Schulstraße | 6 | 248/10 |
| 7 | 244/58 |
Steinkaul | 7 | 244/59 |
Zehntschauer | 6 | 195/5 |
| 7 | 172/49 |
Es handelt sich um Gemeindestraßen, deren Straßenbaulastträger die Ortsgemeinde Reichenbach ist.
Die Widmungsunterlagen nebst Lageplänen liegen zur jedermanns Einsichtnahme von 16.03.2026 bis 16.04.2026 in der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, Zimmer 007 (Frau Klein), öffentlich aus. Die Widmung wird gemäß § 1 DVO zu § 27 GemO durch Auslegung öffentlich bekannt gemacht.
R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g :
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder zu erheben.
Der Widerspruch kann
1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder
oder
2. in elektronischer Form1 nach § 3 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (u.a. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur) an:
vgv-baumholder@poststelle.rlp.de
erhoben werden.
Bei schriftlicher Erklärung ist die Frist nur dann gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder eingeht.
Die Frist wird auch durch Einlegung bei dem Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung Birkenfeld gewahrt.
Der Widerspruch kann dort
1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Kreisverwaltung Birkenfeld, Kreisrechtsausschuss, Schneewiesenstraße 25, 55765 Birkenfeld
oder
2. in elektronischer Form1 nach § 3 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (u.a. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur) an:
erhoben werden.
1 Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter
www.vgv-baumholder.de/de/impressum/zugangseroeffnung
aufgeführt sind.
Reichenbach, den 05.03.2026
gez. Uwe Nees
Ortsbürgermeister
