Pressemitteilung
TOP 1. | Beteiligung der VG-Baumholder an der Klinikum-Idar-Oberstein GmbH - Antrag der SPD-Fraktion |
Zunächst informierte Bürgermeister Alsfasser den Rat über die Möglichkeiten, wie rein rechtlich dem Antrag der SPD entsprochen werden könnte und dass die Hürden recht hoch lägen.
Gleichzeitig betonte er, dass er für den Verbleib in der GmbH votiere und der HFA eine entsprechende Beschlussempfehlung ausgesprochen habe.
Zu diesem Tagesordnungspunkt war auch Landrat Miroslaw Kowalski, der aktuelle Aufsichtsratsvorsitzende der Klinikum Idar-Oberstein GmbH, anwesend und stand den Ratsmitgliedern für Fragen zur Verfügung.
Nach ausgiebiger Diskussion beschloss der VG-Rat in der Klinikum Idar-Oberstein GmbH zu verbleiben und den Antrag der SPD abzulehnen.
TOP 2. | Ergänzungswahlen zu den Ausschüssen |
Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates Aljoscha Schmidt (CDU-Fraktion), Dirk Köbrich und Christian Flohr (beide SPD-Fraktion) haben ihre Ämter verloren bzw. niedergelegt. Sie waren als Ratsmitglieder Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied in diversen Ausschüssen, so dass auch diese Ämter neu zu besetzen sind.
Aljoscha Schmidt war
- Stellvertreter von Ignatius Forster im Haupt.- und Finanzausschuss
- Stellvertreter von Patric Kloos im Schulträgerausschuss
- Stellvertreter von Patric Kloos im Werksausschuss
Das Vorschlagsrecht hat die CDU-Fraktion.
Christian Flohr war
- Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss
- Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Bauwesen
Dirk Köbrich war
- Stellvertreter für Timo Schahn im Werksausschuss
- Stellvertreter für Ursula Lambur im Schulträgerausschuss
Das Vorschlagsrecht hat die SPD-Fraktion.
Beschluss:
Der Vorsitzende schlägt vor, die Ausschussbesetzungen offen und en bloc zu beschließen.
Es werden vorgeschlagen:
Von der CDU-Fraktion:
Patric Kloos als Stellvertreter von Ignatius Forster im HFA
Lutz Altekrüger als Stellvertreter von Patric Kloos im Schulträgerausschuss
Josef Sesterhenn als Stellvertreter von Patric Kloos im Werksausschuss
Der VG-Rat wählt die o.g. Personen als Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder in die entsprechenden Ausschüsse.
TOP 3. | Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026; a) Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge aus der Beteiligung der Einwohner gem. § 97 Abs. 1 GemO b) Ermittlung bezifferter Bedarfsansätze der umlagepflichtigen Gemeinden für den Verbandsgemeindeumlagesatz c) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 |
Zu a)
Eine Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung darf erst nach Ablauf der Offenlage für Einwohnerinnen und Einwohner erfolgen. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde nach der Zuleitung an den Verbandsgemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.
In der öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass Vorschläge zum Entwurf innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab der Bekanntmachung durch die Einwohner eingereicht werden können.
Zu b)
Gemäß dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 12.07.2023 („Hirschhorn“) genügt eine rein verwaltungsinterne Ermittlung und Bewertung des Finanzbedarfs der Kommunen nicht. Dem Verbandsgemeindetrat muss ein bezifferter Bedarfsansatz für jede verbandsangehörige Kommune vorliegen.
Die Verbandsgemeinde muss sowohl ihren eigenen als auch den Finanzbedarf der umlagepflichtigen Gebietskörperschaften ermitteln und zueinander ins Verhältnis setzten. Die Ausführungen dieses Urteils („Hirschhorn“) lassen den Schluss zu, dass künftig bei der Umlagefestsetzung durch den Landkreis und durch die Verbandsgemeinde die bezifferten Bedarfsansätze der kreis- und verbandsangehörigen Kommunen zu berücksichtigen sind.
Zu c)
Im Ergebnishaushalt wird im Haushaltsjahr 2026 voraussichtlich ein Fehlbetrag in Höhe von -136.184 Euro erwartet.
Im Finanzhaushalt muss der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreichen, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten und den Mindestrückführungsbetrag nach § 105 Abs. 4 Satz 2 GemO zu decken.
Im Haushaltsjahr 2026 wird eine sog. freie Finanzspitze in Höhe von 54.451Euro erwartet. Der Investitionssaldo im Haushaltsjahr 2026 wird in Höhe von 530.052 Euro geplant. Diese Finanzierungslücke wird durch die Aufnahme von Investitionskrediten gedeckt. Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushaltsjahr 2026 nicht vorgesehen.
Die Verbandsgemeindeumlage für das Jahr 2026 wird in Höhe von 32,9 % (unverändert im Vergleich zum Vorjahr) festgesetzt.
Die Kämmerin Jessica Schmitt stand für Fragen zum Haushaltsplanentwurf zur Verfügung. Eingaben während der Auslegung hätten sich nicht ergeben. Die Fraktionen des VG-Rates zeigten sich einhellig mit dem Haushaltsplanentwurf einverstanden, insbesondere, dass es möglich war, die Umlage in ihrer Höhe unverändert zu lassen.
Durch die Bank wurde die Verwaltung, insbesondere die Kämmerei gelobt, besonders auch für die überaus transparent Darstellung des Haushaltsplanentwurfs im Vorfeld zu der Sitzung.
Beschluss:
Zu a)
Fachbereichsleiterin Jessica Schmitt berichtete, dass keine Eingaben gemacht worden seien. Es war daher nichts zu beschließen.
Zu b)
Aufgrund der vorliegenden bezifferten Bedarfsansätze der umlagepflichtigen Kommunen sowie des ermittelten Umlagebedarfs der Verbandsgemeinde Baumholder wird die Verbandsgemeindeumlage mit 32,9 % festgesetzt.
Zu c)
Der Haushaltsplanentwurf mit Stellenplan und Anlagen (u.a. Wirtschaftspläne der Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Erneuerbare Energien) sowie der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 der Verbandsgemeinde Baumholder werden angenommen.
TOP 4. | Bestellung eines kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen |
Bei öffentlichen Bauvorhaben ist im Hinblick auf Behinderung (Barrierefreiheit) sicherzustellen, dass bauliche Anlagen für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Ggf. wird von der jeweiligen Genehmigungsbehörde eine Stellungnahme eines Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderten gefordert.
Nach § 16 Landesinklusionsgesetz kann in einer kommunalen Gebietskörperschaft eine Person bestellt werden, die diese Aufgabe wahrnimmt.
Bisher wurde diese Aufgabe für die Verbandsgemeinde Baumholder von Herrn Volkmar Pees wahrgenommen. Aus gesundheitlichen und alters Gründen ist das Herrn Pees nicht mehr möglich.
Als Nachfolder wurde Herr Emil Morsch vorgeschlagen.
Herr Morsch ist schon seit vielen Jahren als kommunaler Behindertenbeauftragter in der Verbandsgemeinde Birkenfeld tätig.
Beschluss:
Herr Emil Morsch wird als kommunaler Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung für die Verbandsgemeinde Baumholder bestellt. Die entstehenden Auslagen für seine Tätigkeit werden Herrn Morsch erstattet.
TOP 5. | Beauftragung der Kommunalberatung zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans |
Die Anforderungen an die kommunale Feuerwehrplanung stehen vor einem bedeutenden Wandel: Die Novelle des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz bringt neue gesetzliche Verpflichtungen für alle Einrichtungsträger mit sich. Eine der zentralen Neuerungen ist die verpflichtende Erstellung von Feuerwehrbedarfsplänen. Darüber hinaus schreibt das Gesetz eine regelmäßige Fortschreibung dieser Pläne im Fünf-Jahres-Turnus vor.
Ein Feuerwehrbedarfsplan bildet – unter Berücksichtigung definierter Schutzziele – die Basis für eine rechtssichere und effiziente Aufbau- und Organisationsstruktur der Feuerwehren. Dabei müssen sowohl die geltenden rechtlichen Vorgaben als auch die spezifischen örtlichen Gegebenheiten, Gefährdungen und Besonderheiten berücksichtigt werden. Rechtskonformität und Wirtschaftlichkeit müssen insbesondere in Zeiten knapper Finanzmittel im Einklang mit den Interessen und Motivationen aller Beteiligten stehen und gleichermaßen die aktuellen Entwicklungen im Ehrenamt berücksichtigen.
Die Erstellung dieser Bedarfspläne erfordert:
- Fundiertes Fachwissen (in den Bereichen Brandschutz, Gefahrenabwehr und kommunale Strukturen)
- zeitliche Ressourcen
- technische und organisatorische Kapazitäten
- Hintergrundwissen zu den bundesspezifischen Gegebenheiten und Anforderungen sowie ein entsprechendes Netzwerk.
Die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH, das Dienstleistungsunternehmen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, bietet eine spezialisierte Unterstützung bei der Erstellung, Fortschreibung und Genehmigung von Feuerwehrbedarfsplänen – effizient, rechtssicher und maßgeschneidert.
Die Leistungen der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH umfassen:
- Individuelle Analyse und Planung (Lösungen, die sich an den spezifischen Anforderungen und Strukturen der Kommune orientieren),
- Effizienz durch bewährte Methoden (mit erprobten Ansätzen wird der Arbeitsaufwand minimiert und die Erstellung des Bedarfsplans beschleunigt),
- Fachliche Expertise (erfahrene Fachberater aus der Praxis verfügen über tiefgreifendes Wissen im Bereich Brand- und Katastrophenmanagement Rheinland-Pfalz),
- Nachhaltige Begleitung (Unterstützung nicht nur bei der Erstellung, sondern auch bei der regelmäßigen Fortschreibung der Bedarfspläne und deren Vorstellung in den jeweiligen Gremien und der Genehmigungsbehörde, jederzeit gesetzeskonform),
- Unterstützung bei verbunden speziellen Themen (u.a. Feuerwehrhäuser, rechtssichere Begleitung im gesamten Beschaffungsprozess von Feuerwehrfahrzeugen jeglicher Art, sowohl technisch als auch vergaberechtlich).
Die Novelle des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes stellt alle Kommunen vor neue Herausforderungen. Mit dem Ansatz der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH wird sichergestellt, dass die Feuerwehrbedarfspläne nicht nur rechtskonform, sondern auch wirtschaftlich, zielgerichtet und nachhaltig sind.
Nach Vorlage eines Angebotes der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH wird mit einem Zeitaufwand von 150 Stunden á 125,00 € + MwSt. kalkuliert. Des Weiteren kommen noch Fahrtkosten hinzu, sodass mit einer Gesamtausgabe in Höhe von 25.000,00 € zu rechnen ist. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2026 hierfür veranschlagt. Derzeit wird die Maßnahme mit 15.500,00 € durch das Land RLP bezuschusst.
Es ist eine modulare Gliederung der Maßnahme vorgesehen.
Die Module enthalten im Einzelnen:
1. Gefahren- und Risikoanalyse
- Identifikation relevanter Gefahren
- Einteilung in Risikoklassen
- Ableitung der Schutzziele usw.
2. Ermittlung des Ist-Zustands der Feuerwehr
- Analyse der bestehenden Strukturen
- Bewertung der aktuellen Ausstattung und Personalstärke etc.
3. Ausarbeitung des Soll-Zustands der Feuerwehr
- Entwicklung eines zukunftsfähigen Bedarfsmodells
- Ableitung von Handlungsempfehlungen
4. Zusammenführung und Erstellung des Gesamtbedarfsplans
- Konsolidierung der Erkenntnisse aus den vorherigen Modulen
- Erstellung des finalen Feuerwehrbedarfsplans
Dadurch dass die Verbandsgemeinde Baumholder Mitglied im Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz ist, kann die Beauftragung an die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH vergaberechtsfrei erfolgen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Vergabe an die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH zur Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes gemäß dem vorliegenden Angebot zu.
