Pressemitteilung

Stadtrat Baumholder

Pressemitteilung

TOP 1.

Info Waldkindergarten

Tanja Krier-Horbach vom evangelischen Kindergarten in Baumholder erläuterte den Ratsmitgliedern anhand von zwei Kurzfilmen und einem Flyer (Anlage) die Vorteile eines Waldwagens zur Nutzung als Waldkindergarten. Die Kosten für den Kauf des geplanten Waldwagens belaufen sich z.Zt. auf ca. 126.000.- €, wobei -nach Angaben des Kreisjugendamtes- der Kreis für ein solches Projekt bis zu 40 % der zuschussfähigen Kosten übernehmen würde. Ein Landeszuschuss ist nicht zu erwarten, da das Land nur zusätzliche Plätze fördert. Dies soll aber nochmals im Zuge der weiteren Planung geprüft werden.

Von Seiten der Ratsmitglieder war die Zustimmung positiv, auch wenn zusätzliche Kosten für die Stadt zu erwarten sind. Der Stadtbürgermeister wies ausdrücklich darauf hin, dass mit einer Umsetzung frühestens im Jahr 2025 zu rechnen ist.    

Beschluss:

Zu diesem Punkt erfolgte keine Abstimmung

TOP 2.

Vergabe Westrichhalle

Beauftragung Gewerk „Erd- und Betonarbeiten“

Im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung gem. VOB/A sind zum Submissionstermin am 20.02.2224 acht Angebote fristgerecht eingegangen. Nach Prüfung und Auswertung der Angebote durch das bauleitende Architekturbüro Dillig / Simmern, stand die Firma Iselborn aus Bad Kreuznach als günstiger Bieter fest.

Am 14.03.24 ist mit Vertretern der Fa. Iselborn vor Ort noch ein Bieter-/Vergabegespräch geplant. Das wirtschaftlichste Angebot von der Fa. Iselborn liegt deutlich unter den dafür bisher geschätzten Kosten in Form des bepreisten Leistungsverzeichnis zu diesem Gewerk vom Architekturbüro Dillig /Simmern.

Als Ergebnis der Angebotsprüfung und Auswertung, wird durch das bauleitende Architekturbüro Dillig die Auftragsvergabe an den o. g. günstigsten Bieter vorgeschlagen.

Beschluss:

Die Stadt Baumholder beauftragt die Firma Willi Iselborn GmbH & Co. KG / 55543 Bad Kreuznach, mit der Ausführung des Gewerks „Erd- und Betonarbeiten“.

TOP 3.

Bebauungsplan "Erweiterung Norma Gewerbegebiet Kuseler Straße"

1. Bewilligung des Entwurfs

2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung

3. Beschluss zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.06.2023 gemäß §1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.V. m. §13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.November 2017 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Erweiterung Norma Gewerbegebiet Kuseler Straße“ gefasst.

Vom beauftragten Büro Kernplan wurde der Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung Norma Gewerbegebiet Kuseler Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem

Textteil (Teil B), der Begründung und der einzelhandelsgutachterlichen Auswirkungsanalyse vorgelegt. (Anlage)

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß §13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gilt entsprechend.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Gemäß § 13 Abs. 3 wird auch von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2, Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB abgesehen. 

Gemäß § 13a BauGB, § 13 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Planes und der Begründung öffentlich auszulegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 13a BauGB, § 13 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.

Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Äußerungen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail vorgebracht werden können, ortsüblich bekanntzumachen.

In der Bekanntmachung ist auf die Merkmale des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB hinzuweisen.

Beschluss:

  1. Der Stadtrat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung Norma Gewerbegebiet Kuseler Straße“
  2. Der Stadtrat stimmt der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes und der Begründung zu.
  3. Der Stadtrat stimmt der parallelen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, sowie zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden zu.

TOP 4.

1. Änderung des Bebauungsplanes "Markplatz" - Änderungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB / Verfahren gem. § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung (Nachverdichtung der Innenentwicklung)

Der Bebauungsplan „Marktplatz“ erlangte in seiner jetzigen Fassung mit Bekanntmachung vom 13.11.1995 Rechtskraft. Der Bebauungsplan soll in folgenden 2 Punkten geändert werden:

a) Der neue Eigentümer der Gaststätte „Vis á Vis“, Markplatz 3 (Flur 9, Flurstück 120/1), plant in Richtung Einfahrt zum Markplatz den Anbau einer überdachten Terrasse in den Abmessungen 4,01 x 10,13 m. Im B-Plan findet sich an dieser Stelle eine Baulinie entlang der bisher bestehenden Bebauung. Das Vorhaben bedeutet eine Aufwertung dieser zentralen innerstädtischen Fläche und trägt dazu bei, den Charakter einer lebendigen Innenstadt zu stärken. Um das zu Vorhaben zu ermöglichen, wird deshalb in diesem Bereich die bestehende Baulinie aufgehoben und neu so verlegt, dass sie die geplante Bebauung der überdachten Terrasse umschließt. 

b) Unter Ziffer 2.1 „Zulässige Dachgestaltung“ im textlichen Teil des Bebauungsplanes ist unter Punkt „Dachaufbauten/-einbauten Folgendes festgelegt:

  • Einzelgauben als Dreiecks- und Spitzgiebelgauben; bei Tonziegeldächern sind auch kleinteilige Schleppgauben und Fledermausgauben zulässig – max. Breite: 1 m.
  • Bei Zwerch-Giebelhäusern sind größere Breiten und Höhen entsprechend zulässig.
  • Dachflächenfenster, Solaraufbauten und Elemente zur transparenten Wärmedämmung sind nur bei hochformatiger Ausführung und bei max. Elementbreite von 1 m zulässig.
  • Das Gesamtmaß der Breite bzw. der schrägen Höhe aller o. g. Dachaufbauten/-einbauten darf nicht mehr als 50 %  der Trauflänge bzw. der schrägen Dachhöhe betragen; die Schornsteinhöhe beträgt max. 1,50 m über Dachhaut, am obersten Durchstoßpunkt gemessen.

Diese damaligen Regelungen erscheinen heute auch im Sinne einer zeitgemäßen individuelleren Bebauung nicht mehr sinnvoll. Des Weiteren entsprechend sie nicht den vorhandenen Gegebenheiten (insbesondere vorhandene Schleppgauben betreffend) und taten dies in Teilen bereits bei Aufstellung des Bebauungsplanes nicht. Dieser Punkt „Dachaufbauten/-einbauten“ soll deshalb vollständig gestrichen werden. Die Zulässigkeit von Dachaufbauten/-einbauten richtet sich zukünftig nach der Landesbauordnung.

Es wird angestrebt, die Bebauungsplanänderung im Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. Die Kosten der Bebauungsplanänderung trägt der Eigentümer Flur 9, Flurst. 120/1 (Marktplatz 3).

Beschluss:

Nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB ergeht folgender Beschluss:

Der Bebauungsplan „Marktplatz“ wird, wie im Sachverhalt geschildert, geändert. Die Kostentragung liegt beim Eigentümer Flur 9, Flurst. 120/1 (Marktplatz 3).

TOP 5.

Vergabe der Leistungen zur Durchführung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marktplatz"

Zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Marktplatz“ wurde das Büro KERNPLAN / Illingen, um Abgabe eines Honorarangebotes gebeten.

Das Honorarangebot vom Büro KERNPLAN vom 11.03.24 beläuft sich auf 5.831,00 € brutto inkl. Nebenkosten. Das Honorarangebot liegt somit deutlich unter der Wertgrenze i. H. v. 25,- T € netto, bis zu welcher der Auftrag auch ohne Aufforderung weiterer Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes mit nur einem Planungsbüro verhandelt werden darf.

Gegen eine Beauftragung des Büro KERNPLAN zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Marktplatz“ bestehen keine Bedenken. Das Büro teilt zum Ablauf und Zeitplan noch mit, dass mit den Planungsarbeiten unmittelbar nach Auftragserteilung und Übergabe der benötigten Unterlagen begonnen werden kann.

Die Kostentragung liegt beim Eigentümer Flur 9, Flurst. 120/1 (Marktplatz 3).

Beschluss:

Die Stadt Baumholder erteilt den Auftrag zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Marktplatz“ gemäß Honorarangebot vom 11.03.24 in Höhe von 5.831,00 € (inkl. 19 % U.-St.) an das Büro KERNPLAN / 66557 Illingen.

Die Kostentragung liegt beim Eigentümer Flur 9, Flurst. 120/1 (Marktplatz 3).

TOP 6.

Vergabe Bauleistungsversicherung Westrichhalle

Zum Neubau der Westrichhalle empfiehlt sich bei dieser Größenordnung der Abschluss einer Bauleistungsversicherung. Diese dient insbesondere auch dem Schutz der Auftragnehmer in der Ausführungsphase gegen zum Beispiel gegenseitig verursachte Schäden an eingebauten und/oder nicht eingebauten Bauteilen oder Baustoffen, weshalb die Firmen über einen Anteil eines pauschalen Baumedienabzuges an den Kosten für diese Versicherung beteiligt werden.

Es wurden drei Angebote von ortsansässigen Versicherungsagenturen angefragt (Provinzial, LVM, Allianz). Zum Abgabetermin am 12.03.24 haben drei Angebote vorgelegen. Bei in etwa vergleichbaren Leistungsbestandteilen, beläuft sich das Angebot der Provinzial auf 6.974,35 € inkl. Versicherungssteuer. Die beiden anderen Angebote belaufen sich auf 8.153,88 € und 9.047,81 € jeweils inkl. Versicherungssteuer. Aufgrund des Preis-/Leistungsverhältnis wird das Angebot der Provinzial zur Beauftragung vorgeschlagen.

Beschluss:

Die Bauleistungsversicherung zum Bauvorhaben Neubau Westrichhalle wird mit der Provinzial Versicherung zu o. g. Einmalbetrag in Höhe von 6.974,35 € inkl. Versicherungssteuer abgeschlossen.

TOP 7.

Info Lückstraße

Die Entwurfsplanung liegt vor und ist in der Anlage hinterlegt. Das Beweissicherungsverfahren für den Zustand der Gebäude vor Beginn der Maßnahme ist bereits vergeben und soll Anfang April ausgeführt werden. Parallel hierzu wird auch Anfang April die Kampfmittelsondierung im Straßenbereich ausgeführt. Auf Grund der im Bodengutachten festgestellten Belastungen im Straßenoberbau (teerhaltige Stoffe) müssen diese Massen, einschl. der Frostschutzschicht, ordnungsgemäß entsorgt werden. Weiterhin weist der darunterliegende Boden keine optimalen Tragfähigkeitswerte aus, so dass in einer Stärke von ca. 50 cm eine Bodenverbesserung durchzuführen ist. Hier wird man versuchen, das vorhandene Bodenmaterial aufzubereiten, mit Zement oder Kalk zu verbessern und wieder einzubauen.

Nach Ausbau des Straßenoberbaus werden die VG-Werke die Trinkwasserleitung und die Abwasserleitung in der Straße erneuern. Dies schließt auch alle Hausanschlüsse ein, wobei die Trinkwasserhausanschlussleitungen bis zum Wasserzähler im Haus und die Abwasserhaus-Anschlussleitungen bis max. an die Gebäudegrenze erneuert werden. Im Zuge dieser Maßnahme werden auch nach Möglichkeit Übergabeschächte (Peilrohre) in die Abwasserhausanschlussleitungen eingebaut, um später eine Reinigung oder Inspektion des Hausanschlusses zu ermöglichen.

Auch Westnetz beabsichtigt zahlreiche Leitungen zu erneuern. Hiervon betroffen sind die bestehende Gasleitung sowie die Stromversorgungsleitungen. Die Gasleitung wird neu verlegt werden müssen, da sie teilweise den geplanten Verlauf des Mischwasserkanals kreuzt, aber auch im Bereich des geplanten Bodenaustauschs liegt und somit tiefer gelegt werden muss.

Weiterhin ist geplant die Straßenbeleuchtung als Erdkabel zu verlegen und die neu geplanten Straßenlaternen hierüber anzuschließen. Westnetz beabsichtigt auch die Stromversorgung der Gebäude über Erdkabel zu versorgen und die Versorgung über die Freileitung (Dachständer) einzustellen und abzubauen. Begründet wird dies mit den höheren Anforderungen an die Stromversorgung (Wärmepumpe, Lademöglichkeit E-Fahrzeug). Diese Maßnahme wurde aber auch in den letzten Jahren beim Ausbau im Sanierungsgebiet der Stadt schon so ausgeführt.

Anfang April 2024 soll eine Einwohnerversammlung stattfinden, in der den betroffenen Grundstückseigentümer die Planung dargestellt werden soll. Auch Westnetz wird an diesem Termin teilnehmen und ihre Planungen darstellen.

Sollten alle Vorarbeiten planmäßig zur Ausführung kommen, geht der FB 3 davon aus, dass die Submission Ende Mai stattfinden und der Auftrag Anfang Juni vergeben werden könnte. Die Bauarbeiten könnten dann im Juli 2024 beginnen. Wir gehen von einer Gesamtbauzeit von ca. 12-15 Monaten aus.

Beschluss:

Zu diesem Punkt erfolgte keine Abstimmung.

TOP 8.

Ladestation Weihervorplatz

Die Fa. Mer Germany GmbH aus 94244 Treisnach hat bei der Stadt nachgefragt, ob Interesse an der Errichtung und Betrieb von Ladeeinrichtungen mit eigenem Netzanschluss im Bereich des Weihervorplatzes besteht.

Entsprechend beiliegendem Entwurf des Gestattungsvertrages beabsichtigt die Fa. Mer bis zu vier Ladeplätze zu errichten und mit einer Laufzeit von zunächst 15 Jahren zu betreiben.

Beschluss:

Grundsätzlich stimmt der Stadtrat dem Gestattungsvertrag zu. Nach den Verhandlungen über die Höhe des Nutzungsentgeltes ist die Zustimmung des Stadtrat nochmals einzuholen.

TOP 9.

Nachtrag Kath. Kindergarten

Vergabe Nachtragsauftrag NA 4 an die Fa. Märker Bau GmbH:

Im Zuge der Baumaßnahme Neubau Kath. Kindergarten sollen verschiedene zusätzliche Arbeiten von der Fa. Märker ausgeführt werden, u. a.:

  • Winkelstützwände entlang dem kürzlich durch die Stadt erworbenen Gehweg (als vorgezogener Teil der späteren Außenanlage) – zur Sicherung der Zufahrt.
  • Mehrmengen bei Bodenaushub und Abfuhr / Entsorgung auf Deponie DK 0
  • Vorbereitende Maßnahmen im Bereich der Zufahrt (Frostschutzmaterial, Sauberkeitsschicht, etc.).
  • Öltank leeren und ausbauen, seilt. lagern (erst im Zuge der Erdarbeiten an dieser Stelle aufgetaucht).

Das Nachtragsangebot wurde durch das bauleitende Architekturbüro Werle / St. Wendel rechnerisch und fachtechnisch geprüft und wird aufgrund der im Wesentlichen aus dem Haupt-LV und bisherigen Nachträgen vorliegenden Preise zur Beauftragung vorgeschlagen.

Zusammenfassung:   Auftrag Fa. Märker inkl. NT 1-3:                    227.109,96 € brutto

                                    Nachtrag 4:                                                       66.663,65 € brutto

                                    neue Auftragssumme:                                   293.773,61 € brutto

Beschluss:

Der Auftrag zu o. g. Nachtragsangebot (NA 4) zum Neubau Kath. Kindergarten Baumholder wird an die Fa. Märker Bau GmbH zum Nachtragsangebotspreis in Höhe von 66.633,65 € (inkl. U.-St.) erteilt.

TOP 10.

Teilnahme der Stadt Baumholder am Programm "Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP)"

Mit dem o.g. Programm stellt das Land Rheinland-Pfalz 3 Mrd. € zur Entlastung besonders verschuldeter Kommunen zur Verfügung. Damit soll die Belastung durch Liquiditätskredite vermindert werden.

Da die Stadt Baumholder selbst keine Liquiditätskredite aufnehmen konnte, erfolgt die Entschuldung gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde.

Wie aus dem beigefügten Vertragsentwurf ersichtlich, erhält die Stadt Baumholder aus dem Programm 1.388.888 €. Damit reduziert sich die Verschuldung der Stadt Baumholder bei der Einheitskasse von 2.261.702 € (Stand 31.12.2023) auf 872.814 €.

Dieser verbleibende Betrag ist durch die Stadt Baumholder zu tilgen, hierfür steht ein Zeitraum von 30 Jahren zur Verfügung. Damit ergibt sich ein jährlicher Betrag von 29.094 € der im Finanzhaushalt als Überschuss zu erwirtschaften ist.

Beschluss:

  1. Der Stadtrat beschließt die Teilnahme am Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP)“.
  2. Der Stadtrat stimmt dem beigefügten Entwurf des Teilnahmevertrages zu und beauftragt den Stadtbürgermeister den Vertrag zu unterzeichnen.

TOP 11.

Übertragung von Investitionsmitteln aus dem Haushaltsjahr 2023 in das Haushaltsjahr 2024

Gemäß § 17 Abs 2 GemHVO können Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten in das Folgejahr übertragen werden. Dadurch erhöhen sich die Ermächtigungen des Folgejahres.

In der beigefügten Übersicht sind die möglichen Übertragungen aufgeführt.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, die aus der beigefügten Übersicht ersichtlichen Restmittel in das Haushaltsjahr 2024 in vollem Umfang zu übertragen.

TOP 12.

Stilllegung von Waldflächen im Rahmen des Zuwendungsprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"

Im Rahmen des Zuwendungsprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ müssen Flächen stillgelegt werden. Die Stadt Baumholder muss eine Fläche von 23,03 ha stilllegen um eine der Kriterien dieses Zuwendungsprogramm zu erfüllen.

Beschluss:

Die Stadt Baumholder beschließt die Stilllegung der Flächen Abteilung 4 b (4,9 ha), 5 d (4,4 ha), 6 a (0,4 ha), 9 a (1,5 ha), 13 a (0,4 ha), 14 a (2,4 ha), 16 (1,9 ha), 7 a / b (4,4 ha), 7 d (1,2 ha), 7 e (0,5 ha) und 5 a (1,4 ha). Diese weisen eine Größe von 23,40 ha aus.