pressemitteilung

Gemeinderat Eckersweiler

Pressemitteilung

Pressemitteilung zur Sitzung des Ortsgemeinderates Eckersweiler am 23.01.2024

Öffentlicher Teil

TOP 1.

Beratung und Beschlussfassung Forstwirtschaftsplan 2024

Frau Eickhoff erläuterte die geplanten und anstehenden forstwirtschaftlichen Maßnahmen im Bereich der Ortsgemeinde.

Beschluss über den Kommunalen Forsthaushalt 2024:

Es ist geplant 215 fm. einzuschlagen, bei einem Verkauf von 170 fm.

Insgesamt wird im Forstwirtschaftsplan mit:

Erträgen i.H.v. 

23.105,00 €
und Aufwendungen i.H.v
14.167,00 €geplant.
Es wird somit mit einem Überschuss i.H.v. :8.938,00 €gerechnet.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Forstwirtschaftsplan 2024 zu.

TOP 2.

ADAC Saarland-Pfalz Rallye 2024

Herr Baehr erläuterte die derzeitige Planung zur Durchführung der ADAC Saarland-Pfalz Rallye 2024 auf der Gemarkung Eckersweiler.

Aufgrund von Abspracheproblemen in den letzten Jahren, entschuldigte sich Herr Baehr beim Gemeinderat.

Weiterhin erörterte er die Streckenplanung und die gedachten Zeiten für die geplante Rally. Diese wird am 28. Juni 2024 von 16:00 Uhr bis 20 Uhr stattfinden. Dementsprechend wird zu dieser Zeit die Strecke gesperrt. In diesem Jahr führt die Streckenplanung über den Grüngutsammelplatz der Ortsgemeinde. Hierbei wird im Vorfeld eine Begutachtung der Wegführung und gegebenenfalls eine Wiederherstellung des Weges zum Grüngut durch den ADAC stattfinden. Weiterhin wird nach der ADAC Rallye der Schotterweg erneut durch den ADAC hergestellt.

Herr Neu bat Herrn Baehr um eine Vor- und Nachbesprechung der Rallye um Abspracheproblemen vorzubeugen. Hierzu erfolgen Einzelgespräche mit den Ortsbürgermeistern, so Herr Baehr.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt der Durchführung der „ADAC Saarland-Pfalz Rallye 2024“ zu.

TOP 3.

Antrag des MSC Obere-Nahe e.V. zur Durchführung der „Bostalsee Regularity“ auf der Gemarkung Eckersweiler

Herr Brocker vom MSC Obere- Nahe e.V. erläuterte die geplante Rallye Deutschland 2024 die am 06. April 2024 von ca. 17.30 Uhr bis ca. 18.30 Uhr stattfinden soll wie folgt:

Die Veranstaltung dient nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder

Bestzeiten, es gibt keine Sonderprüfungen auf abgesperrter Straße mit Renncharakter. Bei Gleichmäßigkeitsprüfungen geht es darum, eine konstante

Durchschnittsgeschwindigkeit von maximal 50 km/h über eine bestimmte Strecke aufrechtzuerhalten. Die Zeitnahme erfolgt an unbekannten Messpunkten mittels eines GPS-Tracking Gerätes, das den aktuellen Standort

permanent aufzeichnet und die Daten Live in die Auswertung übergibt. Die Streckenfindung der Teilnehmer erfolgt je nach gewählter Klasse mit verschiedenen Schwierigkeitsgraden, teilweise nur anhand von Kartenmaterial,

so dass die Navigationsfähigkeiten der Beifahrer gefordert werden.  Gleichmäßigkeitsfahrten für Old- und Youngtimer sind bei Liebhabern historischer Fahrzeuge beliebt, da sie eine Möglichkeit bieten, ihre Fahrzeuge in einem Wettbewerbsumfeld (abseits von Oldtimertreffen oder Ausfahrten ohne

Wertung) zu präsentieren, ohne die Fahrzeuge übermäßig zu beanspruchen oder zu gefährden.

Herr Brocker bittet ebenfalls um die Möglichkeit Werbemaßnahmen im Amtsblatt über die Gemeinde durchführen zu können.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt der Durchführung der „Bostalsee Regularity 2024“ zu.

TOP 4.

Übertragung der Aufgabe "Clusterbildung im Gigabit-Ausbau im Landkreis Birkenfeld" auf die Verbandsgemeinde

Der Breitbandausbau im Landkreis Birkenfeld wird nach Einzelmaßnahmen in verschiedenen Ortsgemeinden ab 2008 im Rahmen einer sogenannten FTTC-Erschließung (Fiber to the Curb, Erschließung über bestehende Kupferleitungen der Telekom) seit dem Jahr 2019 im Rahmen von Glasfaseranschlüssen vorangetrieben. Dabei wurden in 75 Ortsgemeinden ca. 2.320 geförderte Glasfaser-Hausanschlüsse bis Sommer 2022 hergestellt. Weitere ca. 5.000 Hausanschlüsse wurden durch das beauftragte Unternehmen Inexio/Deutsche Glasfaser privatwirtschaftlich im Zuge dieser Baumaßnahmen mit erschlossen. Das Projekt des Landkreises wird durch das sogenannte “Weiße Flecken Programm“ (Aufgreifschwelle mindestens 30 Mbit/s) mit Mitteln von Bund (5.411.461,00 Euro = 60%) und Land (2.705.730,60 Euro = 30%) gefördert. Die Kommunen tragen einen Eigenanteil von 10% (901.911,00 Euro).

Mit der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikations-netze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26. April 2021, dem sogenannten „Graue-Flecken-Förderprogramm“, ergeben sich nun für Kreise und Kommunen in Deutschland neue Möglichkeiten, den Gigabitausbau durch Glasfasernetze zu fördern. Das neue Förderprogramm wird ähnliche Förderbedingungen wie das jetzige Programm (Förderung Bund/Land 90%) aufweisen. Die Aufgreifschwelle wird hier zunächst auf mindestens 100 Mbit/s hochgesetzt. Hier können noch Kupferanschlüsse mit Vectoring-Technologie als versorgt bewertet werden. Seit dem Jahr 2023 wird die Förderschwelle auf 200 Mbit/s symmetrisch oder 500 Mbit/s im Download erhöht, was technisch nur noch durch Glasfaser- bzw. HFC Netze (Mischform von Glasfaser- und Koaxialnetz) erreicht werden kann.

Ähnlich wie im jetzigen Förderprogramm wird das Land Rheinland-Pfalz zu einer Förderung von Clusterbildungen tendieren. Die Landesregierung wird hier einen landkreisweiten Ausbau prioritär gegenüber einem gemeindeübergreifenden Gebiet handhaben. Die endgültigen Bedingungen sind allerdings noch nicht veröffentlicht. Seitens des Bundes wird es Beratungsleistungen i. H. v. 200.000 € für einen Landkreis geben oder optional 50.000 € pro Gemeinde oder Stadt, höchstens jedoch die oben genannte Summe für den Landkreis. Diese Beratungsleistungen werden zu 100% gefördert. Zur Beantragung der Beratungsleistungen wird entgegen den bisherigen Regelungen des Bundesfördermittelgebers, gleich eine Aufgabenübertragung zur Versorgung der Ortsgemeinden mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen der Stadt Idar-Oberstein und der drei Verbandsgemeinden an den Landkreis Birkenfeld benötigt. Diese wird die gleichen Regelungen der aktuell zum Förderprogramm Weiße-Flecken geltenden Übertragung enthalten. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen der WFG die vorläufigen Aufgabenüberträge der Stadt Idar-Oberstein sowie der drei Verbandsgemeinden vor. Von diesen Beratungsleistungen soll schnellstmöglich, wie aus dem Beschluss des Kreisausschusses vom 15. November 2021 hervorgeht, ein Markterkundungsverfahren mit gutachterlicher Einschätzung für das weitere Vorgehen im Graue-Flecken-Förderprogramm durch die WFG BIR mbH durchgeführt werden. Dieses Vorhaben würde auch der gewünschten Masterplanung des Landes Rheinland-Pfalz zugutekommen. Das Markterkundungsverfahren wurde am 17.3.2022 um 12 Uhr gestartet und zum 13.05.2022 12 Uhr beendet. Durchgeführt wurde es von der TÜV Rheinland Consulting GmbH. Das Unternehmen wird eine Einschätzung abgeben, zu welchem Zeitpunkt der Antrag eingereicht und das Vorhaben starten soll.

Formal notwendig ist, dass auf Basis des § 67 Abs. 5 GemO RLP die einzelnen Ortsgemeinden die Aufgabe zur Versorgung der Ortsgemeinden mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen an die jeweiligen Verbandsgemeinden übertragen. Die Verbandsgemeinden sowie die Stadt Idar-Oberstein müssen wiederum die Aufgabe auf Basis des § 2 Abs. 3 der Landkreisordnung (LKO) an den Landkreis Birkenfeld übertragen, damit dieser als Antragsteller für das Cluster tätig werden kann.

Die genauen Kosten werden erst im Rahmen der Antragstellung ermittelt werden. Die Stadt Idar-Oberstein, die Verbandsgemeinden wie auch die Ortsgemeinden werden stetig über den Projektstand informiert. Im Rahmen dieser Informationen wird auch über weitere Beschlüsse bezüglich der Aufteilung der Höhe der Eigenanteile zu beschließen sein.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Eckersweiler beschließt die Teilnahme an dem Cluster „Gigabitausbau im Landkreis Birkenfeld“ und überträgt gem. § 67, Abs. 5 GemO die hierfür erforderlichen Aufgaben an die Verbandsgemeinde Baumholder. Diese Aufgabenübertragung hat nur Gültigkeit für das vorgenannte Projekt. Da das administrative Gesamtprojekt Clusterbildung Hoch-geschwindigkeits-Breitbandnetz im Landkreis Birkenfeld letztlich von der Kreisverwaltung Birkenfeld federführend abgewickelt wird, ist die Ortsgemeinde ebenso wie die Verbandsgemeinde bis zur tatsächlichen Durchführung des Projektes von möglichen Kosten freigestellt.

Zur tatsächlichen Durchführung des Projektes muss auf der Basis der dann ermittelten Projekt-Kosten, in die keinerlei Vorkosten für die vorbereitenden Verwaltungs- oder externen Beratungs- und sonstigen Dienstleistungskosten enthalten sein dürfen, unter Annahme einer Förderquote, sowie den daraus für die Ortsgemeinde Eckersweiler entstehenden Eigenanteil durch den Ortsgemeinderat erneut beschlossen werden.

TOP 5.

Durchführung von Probefahrten und Bremsprüfungen im Bereich des Sportplatzes Eckersweiler

Am 10.01.2024 wurde der Ortgemeinderat Eckersweiler von Herrn Breit (Leiter Integriertes Management) der DSL Defence Service Logistics GmbH über weitere Probefahrten und Bremsproben im Bereich des Sportplatztes Eckersweiler angefragt. Da laut DSL zur Befahrung an Samstagen in der existierenden Erlaubnis keine eindeutige Genehmigung erteilt wurde, wurde zur Klärung nochmal angefragt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt der Durchführung von Probefahrten und Bremsprüfungen im Bereich des Sportplatzes in Eckersweiler nur an Wochentagen von montags bis freitags zu.

TOP 6.

Einwohnerfragestunde

Es waren keine Einwohner anwesend.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Punkte beraten:

  • Finanzierung Neubaugebiet
  • Investition Dorfgemeinschaftshaus
  • Personalangelegenheiten
  • Anschaffung von Geräten