Hinweise zur Hundesteuer

Aus gegebenem Anlass weist die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder (VGV) nochmals auf die Pflicht zur Anmeldung von Hunden hin. Der Halter hat den Hund binnen 14 Tagen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden. Dabei sind Rasse, Geburtsdatum, Herkunft und Anschaffungstag nachzuweisen. Steuerpflichtig sind grundsätzlich alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe.

Auch Hunde für die nach den Satzungen der Stadt Baumholder oder der Ortsgemeinden eine Steuerbefreiung in Frage kommt sind zunächst anzumelden. Die Möglichkeit der Steuerbefreiung wird dann von der VGV geprüft.

Die nicht oder nicht rechtzeitige Anmeldung von Hunden stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € geahndet werden kann. Darüber hinaus sind die hinterzogenen Steuern zu verzinsen, § 235 AO.

Zur Überwachung der Anzeigepflicht können Hundebestandsaufnahmen durchgeführt werden.

Für Rückfragen steht seitens der VGV Frau Renz unter Telefon 06783 / 81 – 53 oder k-renz@vgv-baumholder.de zur Verfügung.